Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle VII
Kleine Anfrage Nr. 77/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
In Ergänzung zu der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 71/2019 frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
VA 10 bezeichnete den Leiter der Allgemeinenen Abteilung des seinerzeitigen Verwaltungsamtes.
Anhand der noch vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass im Vermerk beschriebene Aufgaben im Zeitraum 1984 bis Ende der 80er-Jahre von VA 10 auf den Sportreferenten übergeleitet wurden. Eine diesbezügliche Akte ist nicht mehr vorhanden. Im Jahre 1991 war das Sportreferat bei VA 1 unter dem Leitzeichen VA 16 angebunden, ab dem 01.11.1997 bei VA 2, ab dem 01.01.2008 dann bei SR (unter SR 4).
Diese Frage ist Gegenstand laufender Ermittlungen beim Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht daher von einer Beantwortung ab.
Im Hinblick auf die Sporthalle Hamburg werden derzeit Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen geführt. Insoweit ist eine steuerrechtliche Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt rein hypothetisch. Der derzeitige Bezirksamtsleiter ist der Auffassung, dass jedenfalls in den Fällen, in denen dienstlich begründete Erfordernisse vorliegen, keine Versteuerung für Eintrittskarten vorzunehmen sein dürfte. Grundsätzlich fällt bei einem Besuch einer kulturellen Veranstaltung aus dienstlichen Gründen kein zu versteuernder geldwerter Vorteil an.
Der Vorgang unterscheidet sich damit vom Rolling Stones Konzert. Dort wurde gegenüber sämtlichen Kartenempfängern aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord ein Steuer- und Sozialabgabenabzug vorgenommen.
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