Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle VI
Kleine Anfrage Nr. 71/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das Bezirksamt hat in seinen Antworten auf meine Kleinen Anfragen 182/2017, 186/2017, 18/2018 und 23/2018 behauptet, dass es keine Freikarten für die Konzerte in der Alsterdorfer Sporthalle (Sporthalle Hamburg) gab.
Inzwischen wurde ein Teil der Verträge im Transparenzportal veröffentlicht. Diese beinhalten fast alle folgende Formulierung:
6.4 Der Mieter hat spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung dem Vermieter 30 Eintrittskarten unentgeltlich zu überlassen. Bei Veranstaltungen mit Zusatzbestuhlung auf dem Hallenboden Reihe 10 Nr. 1 - 30).
Damit ist klar, dass zumindest bzgl. dieser Verträge die Antworten auf meine Kleinen Anfragen nicht der Wahrheit entsprachen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:
Die derzeitige Bezirksamtsleitung teilt die Auffassung, dass Angaben in vorgenannten Antworten zu Kleinen Anfragen durch die ehemalige Bezirksamtsleitung nicht nachvollziehbar dargestellt wurden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Begriff der sog. „Arbeitskarten“, der sich so nicht in den rechtlichen Vereinbarungen wiederfindet. Aufgrund des personellen Wechsels wäre eine Begründung zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls hypothetisch. Insofern sieht die aktuelle Bezirksamtsleitung davon ab.
Dieser ist Gegenstand aktueller Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht daher von einer Beantwortung ab.
Eine Überprüfung anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen hat Folgendes ergeben:
Die Klausel ist im Jahre 1984 in den Vertrag in Kopie eines Mustervertrages der Hamburger Messe und Congress GmbH zu „Ehren-, Frei- und Dienstkarten“ in der damals geltenden Fassung eingefügt worden. Die Einführung erfolgte aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten zu Testzwecken durchgeführten Konzert in der Sporthalle Hamburg im März 1984 bzgl. des dienstlichen Zutritts. In einem Vermerk wurde als Problemstellung formuliert „Der Veranstalter monierte die Anwesenheit von Besuchern ohne Eintrittskarten bzw. Hausausweis (Gäste)“. Als Lösungsvorschlag wurde im selben Vermerk vorgestellt: „Der Veranstalter stellt jeweils 20 Freikarten zur Verfügung. Die Verteilung legt VA10 fest und dokumentiert sie. Zugang für Inhaber von Ehrenkarten nur über den normalen Eingang. Das Hallenpersonal trägt den Hausausweis. Mitarbeiter der Gastronomie werden vor jeder Veranstaltung aufgelistet. VA 10 bestätigt die Liste durch Unterschrift. Contro stellt Arbeitsausweise aus. Zugang für Inhaber von Hausausweisen und Mitarbeitern der Pächter über Sportlereingang. Alle anderen Personen haben dort keinen Zutritt.“
Durch eine Überprüfung bei Verträgen und AGB hat das Bezirksamt festgestellt, dass jedenfalls ab dem Jahre 1989 die AGB mit einer entsprechenden Klausel in Verträgen verwendet wurden.
Der Bezirksamtsleitung liegen derzeit keine Informationen im Hinblick auf die Verwendung der gleichen bzw. einer vergleichbaren Klausel in anderen Verträgen vor.
Die Klausel wurde ab dem 15.11.2017 nicht mehr verwendet. Alle Verträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, enthalten die Klausel nicht mehr. Die nach dem 15.11.2017 geschlossenen Verträge können der Anlage 1 entnommen werden.
Die Frage, wer die Änderung der AGB zu welchem Zeitpunkt veranlasst hat, ist Gegenstand aktueller Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht insoweit daher von einer Beantwortung ab.
Seit der Änderung der AGB wurden keine Eintrittskarten an das Bezirksamt übergeben.
Alle Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg werden durch eine Veranstaltungsleitung überwacht. Diese ist hauptverantwortlich für den reibungslosen Ablauf der jeweiligen Veranstaltung. Grundsätzlich sind zudem immer Mitarbeiter des Bezirksamtes vor Ort, die als Ansprechpersonen für die jeweilige Veranstaltungsleitung fungieren und ggf. das Hausrecht ausüben. Diese Mitarbeiter haben eine generelle Zutrittsberechtigung. Weitere Mitarbeiter des Bezirksamts überwachen nur punktuell einzelne Veranstaltungen bzw. Einrichtungen oder Aktivitäten, die mit Veranstaltungen im Zusammenhang stehen (z.B. Ordnungsdienst, Lebensmittelkontrolle).
Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht keine Veröffentlichungsfrist vor.
Ungeachtet etwaiger rechtlicher Verpflichtungen hat die derzeitige Bezirksamtsleitung veranlasst, dass alle Verträge mit dem Veranstalter FKP Skorpio ab dem Jahre 2018 auch in das Transparenzportal eingestellt werden.
Die Frage entspricht der Frage 1 aus der Anfrage 69/2019 (Sporthalle V). Die entsprechenden Konzerte werden in der Anlage 2 aufgelistet. Die Zahl 30 bedeutet, dass die Klausel 6.4 in den AGB enthalten war; die Zahl 0 bedeutet demgegenüber, dass keine entsprechende Klausel in den AGB enthalten ist bzw. war.
Die Bezirksamtsleitung geht derzeit von einem grundlegenden öffentlichen Interesse an den Verträgen der Sporthalle Hamburg aus. Aus diesem Grunde wird das Bezirksamt auch alle anderen Verträge von Veranstaltern veröffentlichen, bei denen der Gegenstandswert aus den Verträgen gemäß den Vorgaben nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz bei mindestens € 100.000,- liegt. Die entsprechende Überprüfung läuft derzeit.
Dieser Sachverhalt ist Gegenstand aktueller Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht daher von einer Beantwortung ab.
Dieser Sachverhalt ist Gegenstand aktueller Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht daher von einer Beantwortung ab.
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