20-5136

Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle Kleine Anfrage Nr. 182/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Auf meine erste Frage in der Kleinen Anfrage 20-4902 hat der Herr Bezirksamtsleiter geantwortet, dass es nur für das Konzert der Rolling Stones Freikarten bzw. Arbeitskarten gab:

1. Für welche Konzerte im Bezirk Hamburg-Nord hat der Herr Bezirksamtsleiter bzw. das Bezirksamt Hamburg-Nord in den vergangenen 5 Jahren jeweils Freikarten bzw. „Arbeitskarten“ angenommen. (Bitte für jedes Konzert einzeln angeben)

Sofern dort jeweils keine Freikarten bzw. „Arbeitskarten“ gemäß den „Gepflogenheiten“ angeboten wurden: warum nicht und wovon hängen diese „Gepflogenheiten“ ab?

 Der Veranstalter hatte für dieses mit über 82.000 Gästen ausverkaufte Konzert Arbeitskarten

angeboten, damit Mitarbeiter des Bezirksamtes überprüfen können, ob Absprachen und Pläne,

z. B. zu Zuwegungen, Ausschilderungen, Ordnereinsatz, Gründflächen- und Schallschutz, ordnungsgemäß eingehalten werden. Vergleichbare Veranstaltungen hat es in den vergangenen

fünf Jahren in Hamburg-Nord nicht gegeben.

Erst auf erneute Nachfrage (20-5005) räumt der Herr Bezirksamtsleiter nunmehr ein, dass es auch für Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle in der Vergangenheit Freikarten bzw. Arbeitskarten gegeben hat:

3. Für welche Konzerte in der Alsterdorfer Sporthalle hat der Herr Bezirksamtsleiter bzw. das Bezirksamt Hamburg Nord in den vergangenen 10 Jahren jeweils Freikarten bzw.„Arbeitskarten“ erhalten / angenommen / gefordert. (Bitte für jedes Konzert einzeln angeben) Sofern dort jeweils keine Freikarten bzw. „Arbeitskarten“ gemäß den „Gepflogenheiten“ angeboten wurden: warum jeweils nicht und wovon hängen diese „Gepflogenheiten“ ab?  

Das Bezirksamt erfasst die Anforderung und Vergabe von Arbeitskarten für durchgeführte Veranstaltungen der Sporthalle Hamburg nicht. Daher können keine Angaben zur Anzahl der Arbeitskarten je Konzert für die Vergangenheit gemacht werden oder Aussagen darüber, ob bei einzelnen Konzerten gar keine Karten genutzt wurden. Die Nutzung von Arbeitskarten hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Grundsätzlich werden Arbeitskarten genutzt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fremdfirmen mit Bezug zur Sporthalle Hamburg die Möglichkeit zu geben, die Sporthalle und ihre Ausstattung im jeweils laufenden Betrieb zu sehen/zu begutachten/einzuschätzen.

Es ist somit an der Zeit, auch bezüglich der Freikarten bzw. Arbeitskarten für Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle, die von dem Herrn Bezirksamtleiter versprochene Transparenz zu schaffen. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Veranstaltungen fanden in den letzten 5 Jahren in der Alsterdorfer Sporthalle jeweils statt? Bitte für jede Veranstaltung jeweils einzeln Termin, Titel sowie Veranstalter angeben.

Siehe Tabelle in der Anlage.
 

  1. Auf welchem Wege und vom wem konnten jeweils Freikarten bzw. Arbeitskarten für die unter 1. aufgeführten Veranstaltungen angefordert werden? Bitte detailliert inkl. etwaiger Vorgaben beschreiben.

 

Arbeitskarten konnten grundsätzlich beim Sportreferenten des Bezirksamtes angefordert werden. Dieser hat die jeweiligen Anforderungen gesammelt und dann eine entsprechende Anzahl Karten beim Veranstalter abgerufen.
 

  1. Wer hat für eine oder mehrere der unter 1. aufgeführten Veranstaltungen jeweils Freikarten bzw. Arbeitskarten jeweils angefordert und mit welcher Begründung jeweils?
    Sofern dieses nicht erfasst bzw. festgehalten worden sein sollte:
    Warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

    Wie erfolgte in diesen Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils a. bei Mitarbeitern des Bezirksamtes bzw. der Hamburger Verwaltung bzw. b. Externen jeweils gemäß § 19 EstG i.V. mit § 38 EstG?

    Sofern keine Versteuerung des jeweiligen geldwerten Vorteils erfolgt sein sollte: Warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wie steht dieses im Einklang mit den rechtlichen Normen / Vorschriften bzgl. der Versteuerung der Geldwerten Vorteile?

 

Wie bereits in der Drs. 20-4902 dargelegt, hat das Bezirksamt keine Unterlagen über Kartenanforderungen aus durchgeführten Veranstaltungen. In der Drs. hat das Bezirksamt bereits erläutert, wer grundsätzlich Anspruch auf Arbeitskarten hat.

 

Eine Erfassung wurde nicht für erforderlich gehalten, weil es sich um einen Teil des normalen Dienstablaufs handelt. Um eine missbräuchliche Nutzung von Arbeitskarten möglichst auszuschließen, wurde dieses Verfahren auf Anweisung der Bezirksamtsleitung im Juli 2017 vorsorglich beendet. Anforderungen und Zuweisungen von Arbeitskarten müssen seit dem im Einzelfall schriftlich begründet und dokumentiert werden.  

 

Da es sich um Arbeitskarten handelt, wurde keine Versteuerung vorgenommen. Arbeitskarten ermöglichen es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes oder von Fremdfirmen im Rahmen ihrer Tätigkeit, die Sporthalle während einer Veranstaltung zu besuchen. Im Rahmen des Besuches wird die Veranstaltung auf die ordnungsgemäße Durchführung und die Abläufe überprüft. Die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen fließen mit in Planung künftiger Veranstaltungen ein.

 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist Arbeitszeit, für die ggf. auch Zeitzuschläge nach den tariflichen Regelungen gezahlt werden.

Insofern handelt es sich nicht um einen geldwerten Vorteil.

  1. Welche der unter 1. aufgeführten Veranstaltungen hat der Herr Bezirksamtsleiter selber besucht, zum Beispiel um die Sporthalle und ihre Ausstattung im jeweils laufenden Betrieb zu sehen/ zu begutachten/ einzuschätzen?

09.11.2015, Bob Dylan.

  1. Ist es unverändert richtig, dass es in der Vergangenheit für Veranstaltungen auf der Freilichtbühne im Stadtpark keine Freikarten bzw. Arbeitskarten gab?

    Wenn nein, wie stellt sich der aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters aktuell dar?

Ja.

                                                                                                                                  18.12.2017
 

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