Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle IV Kleine Anfrage Nr. 23/2018 von Herrn B. Kroll, CDU-Fraktion
Gemäß der Antwort des Herrn Bezirksamtsleiters auf meine Kleinen Anfragen 182/2017, 186/2017 und 18/2018 hat sich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord nur eine Freikarte / Arbeitskarte für das Bob Dylan Konzert besorgt. Der geldwerte Vorteil wurde nicht versteuert, da es sich um eine „Dienstverrichtung“ gehandelt haben soll. Unbeantwortet blieb die Frage, ob auch der stellvertretende Bezirksamtsleiter nebst Begleitung das Bob Dylan Konzert besucht hat und wenn ja, ob es sich hierbei auch um Freikarten gehandelt hat oder ob, wie es korrekt gewesen wäre, die Karten käuflich erworben wurden.
Zudem wurde die Frage nach den Verbindungen auf Gesellschafterseite nicht beantwortet.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Es besteht wiederholt Anlass, die Terminologie des Anfragestellers zu korrigieren: „Frei- bzw. Arbeitskarten“ sind nicht „ausgegeben / besorgt“ worden, es ist dem Bezirksamtsleiter eine Zutrittsberechtigung zur Sporthalle Hamburg aus dienstlichen Gründen eingeräumt worden. Es wird weiter davon ausgegangen, dass der Anfragesteller die Sporthalle Hamburg meint, wenn er von der „Alsterdorfer Sporthalle“ spricht. Die Frage, ob der stellvertretende Bezirksamtsleiter ein Konzert besucht hat, ist bislang nicht gestellt worden, da der Anfragesteller sich bei seinen bisherigen Anfragen wiederholt auf die „Bezirksamtsleitung“, also den Bezirksamtsleiter (vgl. § 35 BezVG) bezogen hat, vgl. dazu auch Antwort auf Frage 1 der vorangegangenen Kleinen Anfrage Drs. 18/2018.
Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Fragen 2.-5. vom Anfragerecht aus § 24 BezVG ausgeschlossen sind, dass hierzu mangels Statistik keine eigenen Erkenntnisse der Dienststelle vorliegen und dass die abgefragten Daten und Umstände zudem dem Datenschutz unterliegen. Die betroffenen Beamten haben trotzdem eingewilligt, die Fragen – einmalig und abschließend – wie folgt zu beantworten:
Auch bei dem Besuch des Konzerts der Rolling Stones handelte es sich um einen Dienstgang des Bezirksamtsleiters. Dienstgänge können – wie bei allen anderen Senatsvertretern auch – in der Wahrnehmung von repräsentativen Funktionen bestehen oder in der Verrichtung von konkreteren Dienstgeschäften. Während beim Besuch der Sporthalle Hamburg zweitere Funktion im Vordergrund stand, verhielt es sich beim Besuch des Stadtparks umgekehrt.
Zur verwandten Terminologie und zur Auskunftspflicht vgl. die Vorbemerkungen.
Auf Bitten des Bezirksamtsleiters hat der stellvertretende Bezirksamtsleiter in seiner Funktion als Beauftragter für den Haushalt beratend an den Investitionsplanungen bzgl. der Sporthalle Hamburg am Rande des Konzerts teilgenommen. Es handelte sich für ihn ebenso um eine Dienstverrichtung wie für den Bezirksamtsleiter.
Zur verwandten Terminologie und zur Auskunftspflicht vgl. die Vorbemerkungen. Im Übrigen: Nein.
Entfällt.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Vergabe einer Dienstleistungskonzession durchgeführt, ist dabei aber dem formellen Vergabeverfahren gefolgt. Es wurde hierzu vorher rechtliche Beratung eingeholt. Im Rahmen des Verfahrens wurden am 04.02.2016 5 Bewerber beteiligt.
7a:
Alle eingeladenen Bewerber haben über Referenzprojekte nachgewiesen, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, ein Catering in der Sporthalle Hamburg durchzuführen.
7b:
Die Auswahl wurde auf der Basis einer Bewertungsmatrix durchgeführt. Die Matrix hat sowohl qualitative Aspekte als auch finanzielle Aspekte bewertet.
An der Auswahl waren der Leiter des Fachamtes Sozialraummanagement, seine Vertreterin (Leiterin der Abteilung Integrierte Sozialplanung) und der Leiter der Abteilung Sport des Fachamtes beteiligt.
Die dabei getroffene Auswahlentscheidung wurde anschließend dem Bezirksamtsleiter zur Billigung vorgelegt.
Auf der Basis der Bewertungsmatrix war es das beste Angebot.
Alle Bewerber haben über Referenzprojekte nachgewiesen, dass sie von ihrer Größe wirtschaftlich und fachlich in der Lage sind, ein Catering in der Sporthalle durchzuführen.
Der Veranstalter FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, der als Veranstalter in der Sporthalle Hamburg agiert, hat mitgeteilt, dass zwischen der Firma FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH und dem Caterer FKP Eventservice GmbH folgende Verbindung besteht: Beide Firmen haben denselben Geschäftsführer. Daneben sind in beiden Firmen noch weitere Geschäftsführer jeweils nur für eine Firma tätig. Weitere Verbindungen zu Veranstaltern sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Siehe Antwort zu Anfrage „Veranstaltungen in Alsterdorfer Sporthalle III“, Nr. 18/2018.
Da die Verbindungen zum einen nicht zum Auswahlkriterium gemacht worden sind, zum anderen sich die (Nicht-)Verbindungen als Auswahlkriterium verbieten.
06.03.2018
Harald Rösler
Keine
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