Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle III Kleine Anfrage Nr. 18/2018 von Herrn B. Kroll
Gemäß der Antwort des Herrn Bezirksamtsleiters auf meine Kleinen Anfragen 182/2017 und 186/2017 hat sich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord nur eine Freikarte / Arbeitskarte für das Bob Dylan Konzert besorgt.
Nach Aussage von Bürgern soll u.a. auch der stellvertretende Bezirksamtsleiter nebst Begleitung das Bob Dylan Konzert besucht haben. Im Gegensatz zu dem Herrn Bezirksamtsleiter hat er sich danach aber keine Freikarte(n) besorgt, sondern, wie es korrekt ist, die Karten vorbildlich käuflich erworben.
Vorbemerkung:
Zum wiederholten Mal wird darauf hingewiesen, dass in der Sporthalle Hamburg lediglich ein Zutrittsrecht für jene Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord besteht, die bei Bedarf auch während Veranstaltungen niedrigschwellig ihren Dienstpflichten nachkommen. Der Bezirksamtsleiter hatte in diesem dienstlichen Rahmen innerhalb der letzten fünf Jahre am 09.11.2015 eine Veranstaltung besucht. Ziel des Besuchs war, sich während des laufenden Betriebes auch aus Besucher- und Besucherinnensicht gemeinsam ein aktuelles Bild über mögliche Schwachpunkte, betriebliche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Abläufen, Sicherheit und Service sowie Investitionsbedarfen der Sporthalle Hamburg in ihrer Funktion als vielseitige Mehrzweckhalle zu verschaffen. Es handelte sich somit um eine Dienstverrichtung ohne geldwerten Vorteil. Die gewonnenen Eindrücke flossen in die aufwachsende Investitionsplanung ein.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Vgl. hinsichtlich der Terminologie „Freikarte/Arbeitskarte“ die Vorbemerkung. Im Übrigen: Der verwendete Begriff „Bezirksamtsleitung“ ist das gesetzliche Synonym für Bezirksamtsleiter (vgl. § 35 BezVG).
Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.
Erkenntnisse und Hinweise in Bezug auf Veranstaltungen und den Ablauf werden in der Regel mündlich gegeben. Maßnahmen zur Veränderung oder Verbesserung werden dann im laufenden Betrieb durch die Abteilung Sport des Bezirksamtes umgesetzt. Ob andere Dienststellen im Bezirksamt Vermerke über ihre Besuche in der Sporthalle angefertigt haben und welche Erkenntnisse abgeleitet wurden, kann im Nachhinein nicht beantwortet werden, da nicht erfasst wurde, wer die Sporthalle wann besucht hat (s.a. Antwort zur Anfrage Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle II).
Die Konzession wurde am 04.02.2016 ausgeschrieben. Es gab 5 Bewerber.
Der Vertrag mit dem Caterer läuft bis zum 31.12.2021. Der Vertrag wurde keinem politischen Gremium vorgelegt, weil keine Relevanz nach förmlichem Vergaberecht (GWB) vorhanden war.
Die wirtschaftliche Situation des Caterers kann vom Bezirksamt nicht beurteilt werden.
Der Veranstalter FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, der auch als Veranstalter in der Sporthalle Hamburg agiert, hat mitgeteilt, dass zwischen der Firma FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH und dem Caterer FKP Eventservice GmbH folgende Verbindung besteht: Beide Firmen haben denselben Geschäftsführer. Daneben sind in beiden Firmen noch weitere Geschäftsführer jeweils nur für eine Firma tätig. Weitere Verbindungen zu Veranstaltern sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
8. Welche Verbindungen, insbesondere auf der Gesellschafterseite, bestehen zwischen dem Caterer der Alsterdorfer Sporthalle und dem Veranstalter des Konzerts der Rolling Stones in Hamburg?
Der Veranstalter des Konzerts der Rolling Stones war die Firma FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH. Des Weiteren siehe Antwort zu Frage 7.
15.02.2018
Keine
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