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Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle III Kleine Anfrage Nr. 18/2018 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß der Antwort des Herrn Bezirksamtsleiters auf meine Kleinen Anfragen 182/2017 und 186/2017 hat sich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord nur eine Freikarte / Arbeitskarte für das Bob Dylan Konzert besorgt.

Nach Aussage von Bürgern soll u.a. auch der stellvertretende Bezirksamtsleiter nebst Begleitung das Bob Dylan Konzert besucht haben. Im Gegensatz zu dem Herrn Bezirksamtsleiter hat er sich danach aber keine Freikarte(n) besorgt, sondern, wie es korrekt ist, die Karten vorbildlich käuflich erworben.

Vorbemerkung:

 

Zum wiederholten Mal wird darauf hingewiesen, dass in der Sporthalle Hamburg lediglich ein Zutrittsrecht für jene Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord besteht, die bei Bedarf auch während Veranstaltungen niedrigschwellig ihren Dienstpflichten nachkommen. Der Bezirksamtsleiter hatte in diesem dienstlichen Rahmen innerhalb der letzten fünf Jahre am 09.11.2015 eine Veranstaltung besucht. Ziel des Besuchs war, sich während des laufenden Betriebes auch aus Besucher- und Besucherinnensicht gemeinsam ein aktuelles Bild über mögliche Schwachpunkte, betriebliche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Abläufen, Sicherheit und Service  sowie Investitionsbedarfen der Sporthalle Hamburg in ihrer Funktion als vielseitige Mehrzweckhalle zu verschaffen. Es handelte sich somit um eine Dienstverrichtung ohne geldwerten Vorteil. Die gewonnenen Eindrücke flossen in die aufwachsende Investitionsplanung ein.

 

Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

  1. Ist es unverändert richtig, dass nur eine Freikarte / Arbeitskarten an die Leitung des Bezirksamtes ausgegeben wurde?
    Wenn nein: wie stellt sich der aus Sicht des Bezirksamtes jetzt dar und wie viele Freikarten / Arbeitskarten wurden der Leitung des Bezirksamtes „zur Verfügung“ gestellt?

Vgl. hinsichtlich der Terminologie „Freikarte/Arbeitskarte“ die Vorbemerkung. Im Übrigen: Der verwendete Begriff „Bezirksamtsleitung“ ist das gesetzliche Synonym für Bezirksamtsleiter (vgl. § 35 BezVG).

  1. Wann wurde der geldwerte Vorteil der unter 1. aufgeführten Freikarten / Arbeitskarten in welcher Höhe jeweils versteuert?
    Wenn dieser widererwartend nicht versteuert worden sein sollte: warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem auf welcher rechtlichen Basis / Norm entschieden?

Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung.       

  1. Bei welchen Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle wurde anschließend ein Vermerk oder dergleichen bzgl. der ordnungsgemäßen Durchführung inkl. der Abläufe erstellt und welche Erkenntnisse wurden daraus jeweils abgeleitet?

Erkenntnisse und Hinweise in Bezug auf Veranstaltungen und den Ablauf werden in der Regel mündlich gegeben. Maßnahmen zur Veränderung oder Verbesserung werden dann im laufenden Betrieb durch die Abteilung Sport des Bezirksamtes umgesetzt. Ob andere Dienststellen im Bezirksamt Vermerke über ihre Besuche in der Sporthalle angefertigt haben und welche Erkenntnisse abgeleitet wurden, kann im Nachhinein nicht beantwortet werden, da nicht erfasst wurde, wer die Sporthalle wann besucht hat (s.a. Antwort zur Anfrage Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle II).

  1. Wann wurde der Vertrag mit dem derzeitigen Caterer der Alsterdorfer Sporthalle ausgeschrieben und wie viele Bewerber gab es damals?
    Sofern der Vertrag nicht ausgeschrieben worden sein sollte: warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem mit welcher Begründung entschieden?

Die Konzession wurde am 04.02.2016 ausgeschrieben. Es gab 5 Bewerber.

  1. Wie lange läuft der Vertrag mit dem Caterer noch und wann wurde dieser durch welches politische Gremium genehmigt?
    Sofern der Vertrag keinem politischen Gremium vorgelegt wurde: warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Der Vertrag mit dem Caterer läuft bis zum 31.12.2021. Der Vertrag wurde keinem politischen Gremium vorgelegt, weil keine Relevanz nach förmlichem Vergaberecht (GWB) vorhanden war.

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die wirtschaftliche Situation des Caterers?

Die wirtschaftliche Situation des Caterers kann vom Bezirksamt nicht beurteilt werden.

 

  1. Welche Verbindungen, insbesondere auf der Gesellschafterseite, bestehen zwischen dem derzeitigen Caterer der Alsterdorfer Sporthalle und den verschiedenen Veranstaltern von Konzerten in der Alsterdorfer Sporthalle?

Der Veranstalter FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, der auch als Veranstalter in der Sporthalle Hamburg agiert,  hat mitgeteilt, dass zwischen der Firma FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH und dem Caterer FKP Eventservice GmbH folgende Verbindung besteht: Beide Firmen haben denselben Geschäftsführer. Daneben sind in beiden Firmen noch weitere Geschäftsführer jeweils nur für eine Firma tätig. Weitere Verbindungen zu Veranstaltern sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

8.     Welche Verbindungen, insbesondere auf der Gesellschafterseite, bestehen zwischen dem Caterer der Alsterdorfer Sporthalle und dem Veranstalter des Konzerts der Rolling Stones in Hamburg?

Der Veranstalter des Konzerts der Rolling Stones war die Firma FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH. Des Weiteren siehe Antwort zu Frage 7.

 

 

                                                                                                                                    15.02.2018
 

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