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Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle II Kleine Anfrage Nr. 186/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß der Antwort des Herrn Bezirksamtsleiters auf meine Kleine Anfrage 182/2017 soll es sich bei allen Freikarten für Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle um Arbeitskarten gehandelt haben. Da es sich ausschließlich um Arbeitskarten handelte, wurde auch in keinem Fall eine Versteuerung des geldwerten Vorteils vorgenommen.

Nur mittels der Arbeitskarten war es danach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes möglich, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, die Sporthalle während einer Veranstaltung zu besuchen. Im Rahmen dieser Besuche wurden die Veranstaltungen jeweils auf die ordnungsgemäße Durchführung und die Abläufe überprüft. Die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen flossen mit in die Planung künftiger Veranstaltungen ein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Aus welchen Gründen war es dem Bezirksamt als Vermieterin der Alsterdorfer Sporthalle in der Vergangenheit nicht möglich, vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle besuchen mussten, freien Zugang zum Beispiel mit einem auf ihren Namen ausgestellten Dienstschreiben erhielten, so dass die Anforderung von Frei- bzw. Arbeitskarten nicht erforderlich gewesen wäre?

Das System der Arbeitskarten ist zwischen Veranstaltern und Betreibern von Veranstaltungshallen üblich und zweckmäßig. Das Personal vor Ort, das für die Einlass- und Durchlasskontrollen zuständig ist, muss sich dadurch bei der Kontrolle nur auf Veranstaltungskarten als einheitliches Merkmal einstellen.


 

  1. Nach welchen Kriterien und von wem wird die Miete für Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle jeweils festgelegt? Bitte die entsprechende Preisliste / Kalkulationsgrundlage beifügen.

Die Miete für Veranstaltungen in der Spporthalle Hamburg ergibt sich aus der Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter (s. Anlage).
 

  1. Werden allen Konzertveranstaltern für die Nutzung der Alsterdorfer Sporthalle die gleichen Auflagen gemacht oder nach welchen Kriterien werden diese jeweils differenziert? Bitte Übersicht der verschiedenen Auflagen beifügen.

Die Auflagen für die Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg hängen von der jeweiligen Art der Veranstaltung und der Anzahl der Besucher ab. Die möglichen Auflagen ergeben sich aus dem Mietvertag und den AGB (s. Anlage).
 

  1. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Veranstaltungen ausgewählt, die von Mitarbeitern des Bezirksamtes im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit besucht werden mussten und wer war für die Genehmigung jeweils zuständig?

Über die Notwendigkeit eines Besuches einer Veranstaltung in der Sporthalle Hamburg entscheidet grundsätzlich die jeweilige Dienststelle im Rahmen ihrer Aufgaben.
 

  1. In welchen Fällen war die vorherige Zustimmung des Personalrats erforderlich und wurde diese jeweils ordnungsgemäß eingeholt?
  2. In welchen Fällen war die Zustimmung von weiteren Dienststellen erforderlich?
     
  3. Für den Besuch welcher Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils Zeitzuschläge nach den tariflichen Regelungen gezahlt?
     
  4. Für den Besuch welcher Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils keine Zeitzuschläge gezahlt und aus welchen Gründen jeweils nicht?
     
  5. Bei welchen Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle wurde anschließend ein Vermerk oder dergleichen bzgl. der ordnungsgemäßen Durchführung inkl. der Abläufe erstellt und bei welchen jeweils nicht und welche Erkenntnisse wurden daraus jeweils abgeleitet?

Zu 5–9:

Hierüber liegen keine Informationen vor, da - wie bereits in der Antwort zur KA 182/2017 dargelegt – die Ausgabe von Arbeitskarten in der Vergangenheit nicht erfasst wurde. Insofern können auch keine weiteren Angaben zu einzelnen Arbeitsbesuchen, deren Vorlauf und deren möglichen Folgen in der Vergangenheit nachvollzogen werden.

 


 

  1. Wie viele Freikarten bzw. Arbeitskarten wurden für das Bob Dylan Konzert  beim Veranstalter angefordert und wie viele davon gingen an die Leitung des Bezirksamtes?
     
  2. Wie viele Freikarten bzw. Arbeitskarten wurden für die Konzerte von Nick Cave, Lenny Kravitz, Torfrock, Motörhead, Marilyn Manson und Al Bano & Romina Power jeweils angefordert und wie viele davon gingen jeweils an die Leitung des Bezirksamtes?
     

Zu 10-11:

Die Anzahl der abgeforderten Arbeitskarten ist nicht bekannt, da sie in der Vergangenheit nicht erfasst worden ist. In Bezug auf die Leitung des Bezirksamtes und die letzten fünf Jahre wird auf die Antwort zur KA 182/2017 verwiesen.

Anhänge

 

1.)Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter

2.)Mietvertrag

3.)Allgemeine Vertragsbedingungen