Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle II Kleine Anfrage Nr. 186/2017 von Herrn Bernd Kroll
Gemäß der Antwort des Herrn Bezirksamtsleiters auf meine Kleine Anfrage 182/2017 soll es sich bei allen Freikarten für Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle um Arbeitskarten gehandelt haben. Da es sich ausschließlich um Arbeitskarten handelte, wurde auch in keinem Fall eine Versteuerung des geldwerten Vorteils vorgenommen.
Nur mittels der Arbeitskarten war es danach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes möglich, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, die Sporthalle während einer Veranstaltung zu besuchen. Im Rahmen dieser Besuche wurden die Veranstaltungen jeweils auf die ordnungsgemäße Durchführung und die Abläufe überprüft. Die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen flossen mit in die Planung künftiger Veranstaltungen ein.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Das System der Arbeitskarten ist zwischen Veranstaltern und Betreibern von Veranstaltungshallen üblich und zweckmäßig. Das Personal vor Ort, das für die Einlass- und Durchlasskontrollen zuständig ist, muss sich dadurch bei der Kontrolle nur auf Veranstaltungskarten als einheitliches Merkmal einstellen.
Die Miete für Veranstaltungen in der Spporthalle Hamburg ergibt sich aus der Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter (s. Anlage).
Die Auflagen für die Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg hängen von der jeweiligen Art der Veranstaltung und der Anzahl der Besucher ab. Die möglichen Auflagen ergeben sich aus dem Mietvertag und den AGB (s. Anlage).
Über die Notwendigkeit eines Besuches einer Veranstaltung in der Sporthalle Hamburg entscheidet grundsätzlich die jeweilige Dienststelle im Rahmen ihrer Aufgaben.
Zu 5–9:
Hierüber liegen keine Informationen vor, da - wie bereits in der Antwort zur KA 182/2017 dargelegt – die Ausgabe von Arbeitskarten in der Vergangenheit nicht erfasst wurde. Insofern können auch keine weiteren Angaben zu einzelnen Arbeitsbesuchen, deren Vorlauf und deren möglichen Folgen in der Vergangenheit nachvollzogen werden.
Zu 10-11:
Die Anzahl der abgeforderten Arbeitskarten ist nicht bekannt, da sie in der Vergangenheit nicht erfasst worden ist. In Bezug auf die Leitung des Bezirksamtes und die letzten fünf Jahre wird auf die Antwort zur KA 182/2017 verwiesen.
1.)Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter
2.)Mietvertrag
3.)Allgemeine Vertragsbedingungen
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