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Veloroute 5 N Pergolenviertel Stellungnahme des Bezirksamtes zu Fragen des Ausschusses

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.11.2017 wurden zur o. g. Planung Fragen formuliert, zu denen das Bezirksamt ergänzend zu den eingereichten Unterlagen wie folgt Stellung nimmt.

 

1.Frage:Warum wird der Radverkehr am Knotenpunkt Dakarweg/Veloroute nicht bevorrechtigt?

 

Der Dakarweg ist im Pergolenviertel Nord eine der beiden Haupterschließungen des Quartiers und die einzige, die alle Fahrbeziehungen gewährleistet. Hier sind neben dem Anliegerverkehr auch Lieferverkehr, Rettungsfahrzeuge und die Hauptzufahrt für den Radverkehr zu erwarten. Für den Dakarweg werden zum jetzigen Stand im Querschnitt voraussichtlich 1.250 Kfz/Tag erwartet.

Aufgrund der von Bauarbeiten zur Liegenschaftserschließung Pergolenviertel beeinflussten Bestandssituation kann für das Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen zurzeit keine repräsentative Verkehrserhebung durchgeführt werden. Über den Dakarweg wird der Fußgängerverkehr zwischen der City Nord mit ca. 30.000 Arbeitsplätzen und der S-Bahnstation Rübenkamp, einer der drei ÖPNV-Haupterschließungen der City Nord, abgewickelt. Auf Basis der Aussteigerzahlen ist von annähernd ca. 2.500 Personen/Tag auszugehen. Dieser Wert ist für die morgendliche Spitzenstunde, in der pulkartige Fußgängerverkehrsströme auftreten, eher gering angesetzt.

Der Radverkehr ist heute nicht die vorherrschende Verkehrsart. Künftig ist von stark querenden Verkehren aller Art auszugehen, insbesondere der schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer.

Von allen an der Planung beteiligten Fachleuten wurde einvernehmlich erklärt, dass unter diesen gegebenen Voraussetzungen eine Bevorrechtigung des Radverkehrs am Dakarweg aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zu verantworten ist.

Die gewählte Lösung lässt sich mit geringem Aufwand in eine Bevorrechtigung der Veloroute ändern, falls dies zukünftig erforderlich ist.

 

2.Frage:Warum wurde anstatt des Radweges keine Fahrradstraße geplant?

 

Das Polizeikommissariat 33 erläuterte, dass es sich bei Fahrradstraßen um eine Straße handelt, die sich beispielsweise durch Eigenschaften wie Bordsteine auszeichnet. In diesem Fall sei aber ein Radweg geplant worden.

Den Erläuterungen vom Polizeikommissariat ergänzend hätte eine Fahrradstraße den Nachteil, dass sie durch Fußgänger genutzt werden darf, was im Falle dieser Planung, auf dem Radweg nicht beabsichtigt ist.

 

3.Frage:Warum wird im Bereich zwischen Saarlandstraße und Jahnbrücke der Gehweg links vom Radweg geführt?

 

Wie in der Sitzung bereits geschildert, verläuft die Hauptfußverkehrsverbindung südlich der Querung auf dem Gehweg in Richtung Nordwesten in den Stadtpark. Die Veloroutenführung Richtung Süden hingegen verläuft entlang der Saarlandstraße in südlicher Richtung. Dies hat zur Folge, dass in diesem, aufgrund der geringen Platzverhältnisse, ohnehin kritischen Bereich, Konfliktstellen auf ein Minimum reduziert werden. Des Weiteren hat die geplante Führungsform den Vorteil, dass nördlich der Querung, wo ebenfalls wenig Fläche zur Verfügung steht, keine Konflikte zwischen dem Radverkehr Richtung Norden und den Fußgängerverkehr Richtung Süden entstehen können.

 

4.Frage:Warum ist für die signalgesteuerten Querungen an der Sengelmann- und Saarlandstraße keine automatisch detektierte Grünanforderung oder ein vorgelagerter Anforderungstaster vorgesehen?

 

Die vorgestellte Planung funktioniert losgelöst von der Steuerung der Lichtsignalanlage (LSA) für die der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) abschließend verantwortlich ist.

Aufgrund der LSA Koordinierung in den jeweiligen Straßenzügen ist aus Sicht des zuständigen LSBG und in Übereinstimmung mit dem Bündnis für den Radverkehr eine automatisch detektierte Grünanforderung nicht möglich.

An den Querungsstellen Sengelmann- und Saarlandstraße ist vorgesehen, eine an einen Rahmenplan gebundene verkehrsabhängige Steuerung einzurichten. Diese ist in die Koordinierung des Streckenzugs für den Kfz-Verkehr eingebunden. Bei einer Anforderung hängt es davon ab, an welcher Stelle sich die Steuerung zu diesem Zeitpunkt befindet. Daraus folgt, dass unmittelbar nach Anforderung eine Freigabe für Radverkehr erfolgen kann. Aus diesem Grund ist kein vorgelagerter Anforderungstaster vorgesehen. Abgesehen davon bietet ein vorgelagerter Anforderungstaster in vielen Fällen keine Vorteile, weil der Radverkehr u. U. zweimal anhalten muss.

 

5.Frage:Warum wurde an der Sengelmannstraße ein Zweirichtungsradweg geplant?

 

Zweirichtungsradwege sind europaweit für selbständig geführte Radwege üblich.

Ein wesentlicher Nachteil der getrennten Führung wäre die Nutzung des denkmalgeschützten Limawegs, der wie im Erläuterungsbericht geschildert, nicht veloroutengerecht umgebaut werden kann. Zudem reichen die für eine Veloroute notwendigen Breiten der westlichen Nebenanlagen der Sengelmannstraße nicht aus und die Wartezeiten bei Querung der Hebebrandstraße wären erheblich höher.

 

6.Frage:Wird durch den Zweirichtungsradweg das Geisterfahren für den vom Alsterdorfer Markt kommenden Radverkehrs begünstigt?

 

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt die StVO. Der geplante Zweirichtungsradweg ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Führungsformen die planerisch beste und sicherste Lösung und einvernehmlich mit allen an der Planung beteiligten Fachleuten abgestimmt. Darüber hinaus wäre die Akzeptanz eines Einrichtungsradweges erheblich geringer und die Gefahr des daraus resultierenden Geisterfahrens aufgrund der geringen Breiten erheblich höher.

 

7.Frage:An welcher Stelle sind Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume geplant?

 

Zur Zeit der Erstellung des Erläuterungsberichts waren die Ersatzstandorte noch nicht festgelegt. Wie vom RegA EWi gefordert werden die geplanten Standorte für Ersatzpflanzungen hiermit nachgereicht (vgl. Anhang).

 

 

8.Frage: Warum müssen durch den Verschwenk der Veloroute nördlich des Dakarwegs zwei Bäume gefällt werden?

 

Nördlich des Dakarweges macht die Veloroute einen Schwenk, da hier die Parkanlage aufgrund des Grundstückzuschnittes von Baufeld 3 stark verengt wird. Dadurch muss auch der entlang der Ostgrenze der Grünanlage verlaufende Fußweg einschl. der vorhandenen Böschung weit nach Westen verschwenkt werden.

Die vorhandenen Bäume zwischen der geplanten Veloroute und dem Limaweg wurzeln sehr flachgründig, so dass die Wurzeln bereits an der Rasenoberfläche zu sehen sind. Dies ist eine Folge von schlechten Standortbedingungen aufgrund von Bauschutt im Boden. Insbesondere bei flachwurzelnden Bäumen müssen Baulichkeiten wie Wege und Leitungsgräben mindestens einen Abstand von 1,50 zum Kronenrand einhalten.

Auch die beiden zur Fällung vorgesehenen Bäume weisen durch geringes Wachstum, bezogen auf die Standzeit der Bäume, auf schlechte Standortbedingungen hin und werden dadurch langfristig nicht zu erhalten sein.

Es ist vorgesehen diese Bäume durch neue Bäume zu ersetzen und deren Standortbedingungen zu verbessern, um dadurch langfristig einen gesunden Baumbestand zu erzielen.

 

9.Frage: Warum ist die geplante Linienführung so kurvenreich?

 

Grundlage der vorliegenden Planung ist der abgestimmte und öffentlich einsehbare Bebauungsplan Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42. Dieser gibt die Linienführung der Veloroute weitestgehend vor.

 

10.Frage:Warum ist der Radius am Abzweig der Veloroute nördlich der Unterführung der Hebebrandstraße so klein?

 

Auf Wunsch des Ausschusses wurde der Abzweig zu Lasten des Fußgängerverkehrs für den Radverkehr nochmals optimiert.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

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