21-1552

Unzureichende Zusammenarbeit zwischen bezirklichen Gesundheitsämtern bei Corona-Ausbruch in Kita?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Nach vorliegenden Informationen, sind die Kinder einer Kita in Barmbek-Nord am Nachmittag des 07.09.2020 durch E-Mail-Nachricht in Quarantäne geschickt worden. Daraufhin wurde ein Massentest am 10.09.2020 durchgeführt mit dem Hinweis, dass die Eltern innerhalb von 24 Stunden über das Ergebnis unterrichtet werden würden. Nachfragen von besorgten Eltern beim zuständigen Gesundheitsamt Hamburg-Nord am Freitag, den 11.09.2020 und am Montag, den 14.09.2020 ergaben keine Gewissheit über die Ergebnisse. Am 14.09.2020 soll das Gesundheitsamt Hamburg-Nord den Eltern geantwortet haben: "Sorry! Wir haben selber noch keine Ergebnisse und kümmern uns aber darum.".

 

Es stellte sich heraus, dass das beauftragte Labor die Ergebnisse an das falsche Gesundheitsamt, nämlich Hamburg-Harburg, gesendet hatte. Dort ist offenbar nach Eingang nichts veranlasst worden. Glücklicherweise waren die durchgeführten Tests offenbar alle negativ.

 

Der gesamte Vorgang zeigt allerdings, dass die Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern auf der dienstlichen Ebene in wichtigen Fällen nicht sichergestellt ist.

 

Hierzu fragen wir die Bezirksamtsleitung: 

 

Vorbemerkung:

 

Soweit für das Bezirksamt Hamburg-Nord erkennbar, war der Ablauf wie folgt:

 

Die Reihentestung im so genannten „Fasttrack Hamburg“ wurde am 08.09.2020 vom Gesundheitsamt Hamburg-Nord für 38 Personen angemeldet und am 10.09.2020 vom mobilen Fasttrack-Team des DRK Harburg durchgeführt.

 

Die Rückmeldung von Fast-Track-Ergebnissen durch die verschiedenen Labore erfolgt zunächst immer über eigens dafür eingerichtete E- Postfächer an das Bezirksamt Harburg. Von dort werden sie gebündelt und digital an das bestellende Gesundheitsamt weitergeleitet.

 

Die Ergebnisse der Reihentestung gingen jedoch nicht wie erwartet am 10.09.2020 abends bei der Fasttrack-Dienststelle im Gesundheitsamt Harburg ein, sondern nach Auskunft aus Harburg erst am 14.9.2020. Nach vorangegangener tel. Nachfrage waren am 11.9.2020 um 11.30 Uhr per E-Mail die fehlenden Ergebnisse angemahnt worden. Die Fasttrack-Dienststelle in Harburg recherchierte sofort beim Labor die fehlenden Daten und erhielt diese am nächsten Werktag (14.9.2020). Das Gesundheitsamt Hamburg-Nord wurde telefonisch über den Verlauf der Recherchen informiert.

 

Nach Eingang der Ergebnisse bei der Fasttrack-Dienststelle wurden diese unmittelbar verarbeitet und an das Gesundheitsamt Hamburg-Nord übermittelt. Bei der weiteren Recherche der Fasttrack-Dienststelle (u.a. auch bei der betroffenen Kita) stellte sich heraus, dass von den 38 angemeldeten Personen 14 nicht zum Test erschienen waren oder den Test verweigert hatten. Für diese Personen waren folglich vom Labor keine Testergebnisse an die Fasttrack-Dienststelle zu übermitteln.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die verspätete Übermittlung der Ergebnisse durch das Labor nicht von einem der beteiligten Gesundheitsämter zu verantworten ist. Vielmehr wurden die fehlenden Daten von den beteiligten Gesundheitsämtern schnell und konsequent nachgefordert und bei Vorliegen sofort von der Fasttrack-Dienststelle im Gesundheitsamt Harburg an das zuständige Gesundheitsamt Hamburg-Nord weitergeleitet.

 

Am späten Nachmittag des 14.9.20 wurde über die Einrichtung mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Befundung für die Getesteten negativ waren. Für alle Kinder galt gleichwohl die Quarantäneanordnung weiter.  Eine Freitestung ist nicht möglich.

 

  1. Wann sind die Ergebnisse der durch das Gesundheitsamt Nord veranlassten Corona-Tests an der Kita Tieloh, die am 10.09.2020 erhoben worden sind, nach Fehlleitung durch das Labor beim Gesundheitsamt in Hamburg-Nord eingegangen?

 

  1. Wann wurden die Eltern über die Testergebnisse informiert?

 

  1. Wann wurde die Fehlleitung an das Bezirksamt Harburg festgestellt?

 

  1. Wann sind beim Gesundheitsamt Harburg Nachfragen nach dem Verbleib der Unterlagen mit welchem Ergebnis gehalten worden?

 

  1. Ist es zutreffend, dass das Gesundheitsamt Harburg telefonisch nicht erreichbar war? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

Zu den Fragen 1-5 siehe Vorbemerkung.

 

  1. Teilt die Bezirksamtsleitung die Ansicht der Fragesteller, dass der Vorgang erhebliche organisatorische Mängel in der Zusammenarbeit bezirklicher Gesundheitsämter erkennen lässt?

 

Nein, es lag eine verzögerte Übermittlung durch das Labor vor.

 

  1. Wie ist bei derartigen Fällen die Zusammenarbeit der bezirklichen Gesundheitsämter geregelt?

 

Es erfolgt ein zügiger Austausch zwischen den Ämtern zur Sicherstellung einer korrekten und zeitnahen Bearbeitung inkl. der Recherche bei beteiligten Dritten.

 

  1. Wie ist ggf. durch organisatorische Veränderungen zwischenzeitlich sichergestellt worden, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können?

 

Entfällt, da nicht im Organisationsbereich des Bezirksamtes – siehe Frage 6.