22-0969

Ungewisse Zukunft beim Diekmoor: Keine bezahlbaren Wohnungen mehr für Langenhorn?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In Drs 22-0938 [1] haben SPD, CDU umfangreiche Änderungen am Planvorhaben Langenhorn 76 beschlossen. In der Sitzung der Bezirksversammlung am 17.04.2025 hat die Verwaltung öffentlich erhebliche Bedenken zu den möglichen Konsequenzen des Beschlusses geäußert. Unter anderem steht eine enorme Verzögerung des Planungsprozesses, der auf Weisung des Senats zügig durchzuführen ist, im Raum. Das könnte auf Jahre die Schaffung von hunderten Sozialwohnungen in Langenhorn verhindern.

Trotzdem haben die drei Fraktionen an dem Antrag festgehalten und ihn gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Teilt die Bezirksamtsleitung die von der Verwaltung in der Sitzung der Bezirksversammlung vorgebrachten Bedenken?

Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

  1. Prüft die Bezirksamtsleitung eine Beanstandung des Beschlusses von SPD, CDU und FDP?

Dafür besteht kein Anlass.

  1. Welche Kosten hat der kürzlich durchgeführte Wettbewerb zum Areal Diekmoor bisher verursacht?

Für das städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren Diekmoor sind für Wettbewerbsbetreuung, Preisgelder, Preisrichterhonorare und Veranstaltungsdurchführung etc. Kosten in Höhe von insgesamt rund 220.000 Euro angefallen.

  1. Von wann bis wann wurde am Wettbewerb zum Areal Diekmoor gearbeitet?

Am Wettbewerbsverfahren Diekmoor wurde von Juli 2023 (Vorbereitung, Vergabe, Wettbewerbsbetreuung) bis Oktober 2024 (Wettbewerbsausstellung) gearbeitet.

  1. Macht der Beschluss von SPD, CDU und FDP Vorgaben, die möglicherweise ursprünglichen Ausschreibungskriterien des kürzlich durchgeführten Wettbewerbsverfahrens entgegenstehen?

Nein.

  1. Wenn ja: Welche möglichen Auswirkungen hat der Beschluss von SPD, CDU und FDP auf das kürzlich durchgeführte Wettbewerbsverfahren und die Ergebnisse des Wettbewerbs?

Fehlanzeige, siehe Antwort zu 5.

  1. Hätten Wettbewerbsteilnehmende aufgrund durch den Beschluss von SPD, CDU und FDP veränderter Rahmenbedingungen gegebenenfalls die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Wettbewerbsergebnis einzulegen?

Das Einlegen von Rechtsmitteln ist möglich, jedoch schwierig zu begründen; von hinreichenden Erfolgsaussichten ist deshalb nicht auszugehen.

  1. Ist denkbar, dass aufgrund des Beschlusses von SPD, CDU und FDP der gesamte Wettbewerb neu gestartet oder (ggf. in Teilen) wiederholt werden müsste?

Wettbewerbsverfahren sind in Bebauungsplanverfahren nicht zwingend vorgeschrieben, weshalb ein neuer Wettbewerb nach derzeitigem Stand nicht erfolgen muss.

  1. Hat das Bezirksamt die Fraktionen von SPD, CDU und FDP vor Beschluss der
    Drs. 22-0938, die am 10.04.2025 um 11.50 Uhr eingebracht wurde, auf mögliche Komplikationen durch einen solchen Beschluss hingewiesen?

Nein.

  1. Hat das Bezirksamt mit Behörden der Landesebene, bspw. der Stadtentwicklungsbehörde, vor Beschluss der Drs. 22-0938 über deren Inhalte kommuniziert?

Nein.

  1. Falls ja: Wann wurden Vertreter*innen welcher Behörden einbezogen und worum ging es in den Gesprächen jeweils?

Fehlanzeige.

  1. Wurde vor dem Beschluss von SPD, CDU und FDP von der Verwaltung die Höhe der durch den Beschluss möglicherweise entstehenden Zusatzkosten abgeschätzt?

Nein.

  1. Wenn nein: Ist dem Bezirksamt eine solche, womöglich von anderer Stelle eingeholte, Kostenschätzung bekannt?

Nein.

  1. Von welchen durch den Beschluss entstehenden Zusatzkosten (z.B. aufgrund von notwendigen Um-/Neuplanungen oder weiterer erforderlicher Gutachten) geht das Bezirksamt derzeit mindestens bzw. maximal aus?

Gegenwärtig sind Zusatzkosten nicht absehbar.

  1. Von welcher durch den Beschluss entstehenden zeitlichen Verzögerung des Planvorhabens geht das Bezirksamt derzeit aus?

Eine Fertigstellung der Funktionsplanung innerhalb des bislang angesetzten Bearbeitungszeitraums bis Ende 2025 / Anfang 2026 ist weiterhin möglich.

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Vereinbarkeit einer solchen Verzögerung mit der Weisung des Senats, zügig und mit Priorität beim Planungsprozess vorzugehen, ein?

Zeitliche Verzögerungen können sich durch den iterativen Charakter von Planungsprozessen jederzeit ergeben. Der Planungsprozess für die Gebietsentwicklung Diekmoor wird weiterhin priorisiert und zügig durchgeführt.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015150

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