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Unfallschwerpunkte im Stadtteil Langenhorn - (k)ein Problem? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Bei vielen verkehrspolitischen Fragestellungen, die den Stadtteil Langenhorn betreffen, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregelungen und Ampelschaltungen, sind vor allem die Belange der Verkehrssicherheit ausschlaggebend. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde: 

  1. Wie viele Verkehrsunfälle hat es im Stadtteil Langenhorn in den Jahren 2014 bis 2017 gegeben?
  2. Bei wie vielen Unfällen waren im vorgenannten Zeitraum

a)      Schwerverletzte und

b)      Verkehrstote

zu beklagen und wo fanden diese Unfälle statt?

  1. Wie oft war ein „Missachten der Vorfahrt“ in den Jahren 2014 bis 2017 Unfallursache und an welchen Orten ist in diesem Zusammenhang eine Häufung festzustellen?
  2. Wie häufig waren Fußgänger und Radfahrer jeweils in den Jahren 2014 bis 2017 beteiligt?
  3. An welchen Orten gab es Verkehrsunfälle mit Schulkindern?
  4. Wie häufig und an welchen Orten ereigneten sich Unfälle, weil Radfahrer die falsche Straßenseite benutzten?
  5. Wie häufig und an welchen Orten waren Rotlichtverstöße die Unfallursache?
  6. Wie häufig wurden Drogen oder Alkohol im genannten Zeitraum bei den Unfallverursachern festgestellt?
  7. Wie häufig wurde zu schnelles Fahren als maßgebliche Unfallursache ermittelt?
  8. Wie viele Unfälle mit anderen Ursachen oder ohne eindeutige Ursachenfeststellung gab es jeweils in den Jahren 2014 bis 2017?
  9. Wie oft waren Fahranfänger in der Probezeit Unfallverursacher?
  10. Welche lokalen und inhaltlichen Unfallschwerpunkte wurden in den letzten Jahren erkannt?
  11. Welche Maßnahmen wurden zur Reduzierung der Unfallschwerpunkte ergriffen?
  12. Welche Unfallursachen gab es an den Unfallschwerpunkten?
  13. Wie häufig hat es an der Langenhorner Chaussee Unfälle gegeben und hier insbesondere am Einmündungsbereich Langenhorner Chaussee/Bärenhof und an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Ring 3?
  14. Wie häufig hat es an der Tangstedter Landstraße Unfälle gegeben und hier insbesondere am Einmündungsbereich Immenhöven und an der Kreuzung Tangstedter Landstraße/ Hohe Liedt -> Richtung Neubergerweg
  15. Wie beurteilt die zuständige Fachbehörde die Vorfahrtsregelung und Ampelschaltung an der Tangstedter Landstraße insbesondere am Einmündungsbereich Immenhöven?

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

Zu 17.:

Die Lichtsignalanlage wird mit angemessen kurzen und damit Fuß- und Radverkehrsfreundlichen Umläufen mit Anforderungen geschaltet. Zur Vermeidung von Verkehrsstauungen am Knoten durch Linksabbieger in Richtung Immenhöven wurde durch die Behörde für Inneres und Sport eine Markierungsänderung angeordnet (überbreiter Fahrstreifen mit Pfeilmarkierung). Diese Markierungsänderung wurde am 20. September 2016 durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) an das Bezirksamt Hamburg-Nord in Auftrag gegeben. Über den Zeitpunkt einer Realisierung liegen beim LSBG keine Informationen vor.

  1. Sind in diesem Jahr neue Unfallschwerpunkte erkennbar oder gibt es neue Entwicklungen?

 

 

Dr. Andreas SchottNizar Müller

Martina Lütjens
 

Die Antwort der Polizei Hamburg ist als Anlage beigefügt.

 

Anhänge

 

Antwort der Polizei Hamburg