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Unfälle Kreuzung Hummelsbüttler Landstr./Heinrich-Traunstraße

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Immer wieder kommt es an der Kreuzung Hummelsbüttler Landstr./Heinrich-Traunstraße zu Verkehrsunfällen. Zuletzt ein schwerer Unfall mit Personenschaden am 03.12.2018. Zur Hauptverkehrszeit passieren Schulkinder und Jugendliche, die zur Schule Ohkamp und zum Gymnasium Hummelsbüttel wollen, diesen Kreuzungsbereich. Für PKW Fahrer ist es sehr schwierig die Hummelsbüttler Landstr. zu überqueren, da die Sicht in den fließenden Verkehr in beide Richtungen nicht gut ist. Ein Stop Schild regelt hier die Vorfahrt. Für Fahrer auf der Hummelsbüttler Landstr. gibt es eine Lichtsignalanlage.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie viele PKW, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger Unfälle gab es im Zeitraum 2013 bis heute an dieser Kreuzung? Bitte aufschlüsseln Ursache, PKW, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger.

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Kreuzung sicher zu gestalten?
    1. mit einer zusätzlichen/erweiterten Lichtsignalanlage
    2. einem Kreisverkehr.

 

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

An dem Knotenpunkt gibt es eine eindeutige Verkehrsführung, die durch Verkehrszeichen und eine Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) geregelt ist. Eine unsichere Verkehrsführung ist von Seiten der zuständigen Behörden nicht erkennbar.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

Zu 2a.:

Kreuzungen können grundsätzlich mit Hilfe von Lichtsignalanlagen (LSA) sicher gestaltet werden.

Gemäß Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) ist die Einrichtung einer LSA sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine LSA-Steuerung hätten vermieden werden können. Sie können vorgesehen werden, wenn sich andere Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Rad- und Fußverkehr) als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 45 (3) fest, dass „im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen wo und welche Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind“. Die Straßenbaubehörden bestimmen - vorbehaltlich anderer Anordnung der Straßenverkehrsbehörden - die Art der Anbringung und Ausgestaltung, wie Übergröße, Beleuchtung.

Grundsätzlich ist vor der Anordnung und Einrichtung einer neuen LSA der Bedarf aufgrund der Verkehrsströme, Verkehrssicherheit und Knotenpunktgeometrie u.a. zu prüfen.

 

Zu 2b.:

Nach einer ersten Vorprüfung reicht die zur Verfügung stehende Straßenverkehrsfläche an der Kreuzung Hummelsbütteler Landstr.-Heinrich-Traunstraße nicht aus, um einen Kreisverkehr baulich zu realisieren. Zusätzlich weist die zuständige Behörde daraufhin, dass sich die Verkehrsstärken in der Hummelsbütteler Landstraße (Hauptverkehrsstraße) und der Heinrich-Traunstraße (Bezirksstraße) sehr stark unterscheiden. Das legt die Vermutung nahe, dass das Einbiegen aus der Heinrich-Traunstraße in die Hummelsbütteler Landstraße über einen Kreisel erschwert sein würde.

 

 

Dr. Andreas SchottMartina Lütjens

FraktionsvorsitzenderMartin Fischer

 

Die Antwort der Polizei Hamburg ist als Anlage beigefügt.

 

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