22-1026

Unendlich langer Leerstand in der Johnsallee 3? II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

05.05.2025

Lfd. Nr. 76 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Unendlich langer Leerstand in der Johnsallee 3? II

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Der Fall der seit 2018 leerstehenden Stadtvilla in der Johnsallee 3 in Harvestehude sorgt immer wieder für politische Diskussionen. Die Verwaltung sieht jedoch keine Handhabe, gegen den Leerstand vorzugehen.

Die Begründung des Bezirksamts: Mit rund 500 Quadratmetern Wohnfläche falle die Villa nicht unter den Schutz des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG). Dieses ziele darauf ab, Wohnraum für „breite Bevölkerungsschichten“ zu sichern, und für eine derart große Immobilie gebe es keine „nennenswerte Nachfrage“ auf dem regulären Wohnungsmarkt. Sie sei daher nicht „schützenswert“ im Sinne des Gesetzes. Auch die Einsetzung eines Treuhänders zur Verwaltung der Immobilie werde nicht verfolgt; ein entsprechendes internes Arbeitspapier der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sei zudem noch nicht fertiggestellt.

Zuletzt berichteten Vertreter*innen der BSW im zuständigen Fachausschuss zur neuen Fachanweisung zum Hamburger Wohnraumschutzgesetz. Dabei wurde auch über den Wohnraumbegriff diskutiert und nach Ansicht der Fachbehörde muss der Wohnraumbegriff anders ausgelegt werden als das Bezirksamt Eimsbüttel es bisher tat.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Ist der Bezirksverwaltung die im Fachausschuss durch Vertreter*innen der BSW dargelegte Auffassung bekannt, wonach die bisherige Argumentation der Verwaltung, die Villa Johnsallee 3 sei aufgrund ihrer Größe nicht „schützenswert“ im Sinne des HmbWoSchG, nicht mehr haltbar ist?

Dem Abschnitt Wohnraumschutz ist nicht bekannt, welche Argumente im Fachausschuss durch Vertreter*innen der BSW hinsichtlich der Größe des Wohnraums in der Villa Johnsallee 3 und dessen Einstufung als schützenswert im Sinne des HmbWoSchG konkret angeführt und erläutert wurden. Gleichwohl befindet sich der Abschnitt Wohnraumschutz im fachlichen Austausch mit der BSW zur Frage der Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsrechts bei großem Wohnraum.

  1. Teilt die Bezirksverwaltung diese Einschätzung der BSW?

Der fachliche Austausch zur Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsrechts bei großem Wohnraum und die Bewertung der jeweiligen Argumente sowie eine daraus ggf. resultierende Anpassung der Fachanweisung sind noch nicht abgeschlossen.

  1. Falls ja: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Umgang mit dem Leerstand in der Johnsallee 3 und welche Maßnahmen wurden oder werden diesbezüglich zeitnah ergriffen oder geplant?

Entfällt.

  1. Falls nein: Auf welcher Grundlage weicht die Bezirksverwaltung von der Einschätzung der Fachbehörde BSW ab?

Entfällt.

  1. Die Fachanweisung zum HmbWoSchG legt unter Ziffer 15 fest, dass die Bezirksämter die Instrumente des Ordnungswidrigkeitenrechts nutzen „sollen“. Dies impliziert eine Pflicht zum Handeln bei Vorliegen der Voraussetzungen. Wurden vor diesem Hintergrund, insbesondere auch wegen der unterlassenen Leerstandsanzeige nach § 13 Abs. 2 HmbWoSchG durch die Verfügungsberechtigten und des daraus resultierenden erheblichen Ermittlungsaufwands für die Verwaltung, inzwischen Bußgeldverfahren eingeleitet oder Bußgelder festgesetzt? Wenn ja, jeweils in welcher Höhe und mit welchem Ergebnis?

Es wurden keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Laut Fachanweisung kann von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit aus Opportunitätsgründen abgesehen werden.

  1. Welche konkreten behördlichen Maßnahmen wurden seit November 2024 im Zusammenhang mit der Johnsallee 3 unternommen und welche Verwaltungsakte wurden veranlasst?

Keine.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Johnsallee Harvestehude

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