21-1358

Unebene Gehwegplatten und sonstige Stolperfallen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Unebene Gehwegplatten und sonstige Stolperfallen

Das Hamburger Wochenblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 15. Juli 2020 über den schweren Sturz von Herrn Franz Bröhan wegen Unebenheiten auf dem Gehweg in der Alsterdorfer Straße. Immer wieder berichten die Hamburger Medien über derartige Stürze, die in vielen Fällen nicht nur zu schwersten Verletzungen geführt haben, sondern vor allem vermeidbar gewesen wären. Denn, wie auch in dem Fall von Herrn Bröhan, waren die Sachverhalte/Unebenheiten in den meisten Fällen dem zuständigen Bezirksamt Hamburg- Nord hinlänglich vorher bekannt bzw. hätten durch die regelmäßigen Begutachtungen durch die zuständigen Wegewarte bekannt sein müssen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Unfälle seit 2015, die auf Unebenheiten auf Gehwegen zurückzuführen sind, sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt? Bitte jeweils den Zeitpunkt und die Örtlichkeit angeben.

 

Siehe beigefügte Liste.

 

  1. Bei welchen der unter 1. aufgeführten Unfälle war die Schadensursache dem Bezirksamt bereits vor dem Unfall bekannt?

 

Bei keinem.

 

  1. Seit wann war die im Hamburger Wochenblatt geschilderte Unebenheit in der Alsterdorfer Straße dem Bezirksamt bekannt und warum wurde diese nicht unverzüglich beseitigt? Wann wurde dieser Abschnitt von dem dafür zuständigen Wegewart in den 12 Monaten vor dem geschilderten Unfall jeweils begutachtet?

 

Die Unfallstelle war vor der Meldung nicht bekannt. Die Alsterdorfer Straße und die Sengelmannstraße werden routinemäßig 2-mal monatlich durch einen Wegewart begangen.

 

  1. Wie viele Unebenheiten auf Gehwegen wurden dem Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2015 jeweils gemeldet? Bitte jeweils pro Quartal und Stadtteil auflisten.

 

Darüber werden keine Statistiken geführt.

 

  1. In welchen Fällen wurden seit 2015 jeweils Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld wegen Unebenheiten auf Gehwegen an die Opfer gezahlt? Bitte jeweils den Zeitpunkt und die Örtlichkeit angeben.

 

  • Borsteler Chaussee 2, Unfalldatum: 09.11.2015
  • Hudtwalckertwiete 1-3, Unfalldatum: 28.01.2016

 

  1. Hat der Herr Bezirksamtsleiter inzwischen dafür Sorge getragen, dass zumindest Herr Franz Bröhan einen Ausgleich für seine erlittenen Leiden erhalten hat? Wenn nein, warum nicht?

 

Es ist noch keine Schadenersatzforderung eingegangen.