21-0129

Unabhängigkeit der Fluglärmschutzkommission stärken!
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

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15.08.2019
Sachverhalt

 

Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) des Flughafens in Hamburg soll nach § 32b Luftverkehrsgesetz dem Flughafen sowie der zuständigen Genehmigungsbehörde (in diesem Falle der BWVI) "Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" vorschlagen und entsprechend beratend zur Seite stehen.

 

Seit Bildung der FLSK im Jahre 1972 hatte bis auf wenige Ausnahmen das Bezirksamt Hamburg-Nord den Vorsitz inne, in der Regel vertreten durch den Bezirksamtsleiter. Für diese Regelung der Besetzung der FLSK gibt es auch nach intensiver Recherche der zuständigen Behörde für Umwelt und Energie keine zwingende Grundlage.

 

Auch wenn sich die Besetzung der FLSK in der Vergangenheit bewährt hat, treten aufgrund des wachsenden Flugverkehrs, eines stärkeren Umweltbewusstseins in der Gesellschaft und der höheren Anforderungen an den Schutz vor Umweltbelastungen andere Prioritäten in den Vordergrund.

 

Daher soll die Unabhängigkeit der FLSK gestärkt werden, indem deren Vorsitz von dem für Baugenehmigungen zuständigen Bezirksamt Hamburg-Nord entkoppelt wird. Dies hatten in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Initiativen für besseren Fluglärmschutz wiederholt gefordert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird sich in Zukunft nicht mehr für den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz der Fluglärmschutzkommission des Flughafens Hamburg zur Wahl stellen. Dies gilt sowohl für den/die Bezirksamtsleiter/-in als auch für alle anderen Bediensteten/Angestellten des Bezirksamts Hamburg-Nord.

 

 

 

Für die GRÜNE Fraktion  Für die SPD-Fraktion

Michael Werner-Boelz  Alexander Kleinow

Timo B. Kranz  Sebastian Haffke