21-1783

Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Der Wohnungsmarkt wird weiterhin von diversen Investoren überflutet, die durch Spekulation mit Immobilien dazu beitragen, dass bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Zusätzlich hat die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den vergangenen Jahren zugenommen. Oftmals werden spekulativ überhöhte Kaufpreise für das Mehrfamilienhaus in Erwartung hoher Profite beim Verkauf der Einzelwohnungen gezahlt. Nach einer Umwandlung sind viele Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen. Den anhaltenden Verdrängungsdruck muss entgegengewirkt werden.

 

Am Beispiel des Holstengeländes, im Bezirk Altona können derzeit aufmerksame Beobachter*innen lernen, wie spekulative Geldvermehrung organisiert wird. Durch den durch Buchverkäufe verursachten extremen Anstieg des Geländewertes wird eine Stadtentwicklung im Interesse der Anwohner*innen verunmöglicht. 

 

Nun scheint es, dass durch Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch in Gebieten von sozialen Erhaltensverordnungen ein ähnliches Ziel verfolgt wird. Ein Haus mit Mietwohnungen wird in seinem spekulativen Wert nach oben gepusht, indem Anträge auf Umwandlung gestellt werden. Sollten diese, entgegen dem Gesamtinteresse auf Erhalt von preisgünstigem Mietwohnraum, positiv beschieden werden, kann der Spekulant ein Haus über den vermuteten Marktwert der Wohnungen neu bewerten. So können zum Beispiel aus jährlichen Bruttomieteinnahmen von 5.600,-- Euro Buchwerte von 300.000,-- Euro - 500.000,-- Euro generiert werden. 

 

Auch im Bezirk Hamburg-Nord stellt die Gentrifizierung ein großes Problem dar. Viele Mieter*innen beklagen die drastischen Mietpreissteigerungen.