Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum
Der Wohnungsmarkt wird weiterhin von diversen Investoren überflutet, die durch Spekulation mit Immobilien dazu beitragen, dass bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Zusätzlich hat die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den vergangenen Jahren zugenommen. Oftmals werden spekulativ überhöhte Kaufpreise für das Mehrfamilienhaus in Erwartung hoher Profite beim Verkauf der Einzelwohnungen gezahlt. Nach einer Umwandlung sind viele Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen. Den anhaltenden Verdrängungsdruck muss entgegengewirkt werden.
Am Beispiel des Holstengeländes, im Bezirk Altona können derzeit aufmerksame Beobachter*innen lernen, wie spekulative Geldvermehrung organisiert wird. Durch den durch Buchverkäufe verursachten extremen Anstieg des Geländewertes wird eine Stadtentwicklung im Interesse der Anwohner*innen verunmöglicht.
Nun scheint es, dass durch Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch in Gebieten von sozialen Erhaltensverordnungen ein ähnliches Ziel verfolgt wird. Ein Haus mit Mietwohnungen wird in seinem spekulativen Wert nach oben gepusht, indem Anträge auf Umwandlung gestellt werden. Sollten diese, entgegen dem Gesamtinteresse auf Erhalt von preisgünstigem Mietwohnraum, positiv beschieden werden, kann der Spekulant ein Haus über den vermuteten Marktwert der Wohnungen neu bewerten. So können zum Beispiel aus jährlichen Bruttomieteinnahmen von 5.600,-- Euro Buchwerte von 300.000,-- Euro - 500.000,-- Euro generiert werden.
Auch im Bezirk Hamburg-Nord stellt die Gentrifizierung ein großes Problem dar. Viele Mieter*innen beklagen die drastischen Mietpreissteigerungen.
Ich frage deshalb das Bezirksamt Hamburg-Nord:
1. Wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind seit 2014 in Hamburg-Nord eingegangen? Bitte nach Jahr und Stadtteil aufgeschlüsselt in einer Tabelle darstellen im Vergleich zur Wohnungsanzahl entsprechend der Daten der Statistik Nord.
2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden? (Darstellung zu 1) analog)
3. Wie viele Anträge wurden in dieser Zeit für welche Gebiete mit städtebaulicher und/oder sozialer Erhaltensverordnung gestellt und wie wurden sie beschieden?
4. Für welche Belegenheiten in welchem Gebiet wurden wann in 2019 und 2020 solche Anträge gestellt und wie und wann wurden sie beschieden?
Zu den Fragen 1-4:
Es kann lediglich die Anzahl der Anträge auf Abgeschlossenheit (AB) nach Wohnungseigentumsgesetz im Bezirk Hamburg-Nord ermittelt werden. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen, auch in Bezug auf die städtebaulichen Erhaltungsverordnungen, die Benennung der Anzahl von Wohnungen oder die Entscheidung, ob ein Antrag positiv beschieden wurde ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da dafür jeder Antrag händisch kontrolliert werden müsste.
2014 133 AB
2015 158 AB
2016 120 AB
2017 97 AB
2018 120 AB
2019 143 AB
2020 192 AB (zum 18.11.2020)
5. Wann wurden solche Anträge zur Bewertung der Voraussetzungen einer Abgeschlossenheit welchem Fachausschuss der Bezirksversammlung vorgelegt und wie und wann wurden sie dort beschieden?
Anträge auf Abgeschlossenheit werden keinem Fachausschuss vorgelegt.
6. Sollte keine Vorlage für die Bezirksversammlung geschehen sein, wie wird dieses Vorgehen begründet und welche Abteilung des Bezirksamtes hat ohne Konsultation der Bezirksversammlung stellvertretend Entscheidungen getroffen?
Abgeschlossenheiten werden nicht in den Rechtsbereichen (BauGB, BauNVO, HBauO) geprüft und erteilt, die in den Unterausschüssen Bau beraten werden. Es handelt sich lediglich um einen Verwaltungsakt nach Hamburgischem Wohnungseigentumsgesetz, auf den die Antragsteller einen Rechtsanspruch haben. Ermessenentscheidungen oder Befreiungen, die zur Vorlage in der Ausschüssen führen würden, werden nicht erteilt.
Michael Werner-Boelz 27.11.2020
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.