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Umwandlung von Flächen in Wohnraum Kleine Anfrage Nr. 75/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen der Diskussion in der Sitzung des StekA am 18. Mai 2017 über den B-Plan Winterhude 23 wurde seitens eines Bürgers die Aussage getätigt, dass ein Antrag auf Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum im Bereich der Dorotheenstraße seitens der Verwaltung abgelehnt wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

1.     Wie viele Anträge auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord in den vergangenen drei Jahren jeweils abgelehnt?

2.       Aus welchen Gründen wurden die unter 1. aufgeführten Anträge jeweils abgelehnt?

3.       Wie viele zusätzliche Wohneinheiten hätten geschaffen werden können, wenn die Anträge zu 1. jeweils genehmigt worden wären?

4.       Wie viele Anträge auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord in den vergangenen drei Jahren jeweils genehmigt?

Zu 1 - 4:

Von Mai 2014 bis Mai 2017 wurden im Fachamt Bauprüfung des Bezirksamtes Hamburg-Nord 3347 Bescheide erteilt. Eine weitere Differenzierung dieser Bescheide in Genehmigungen, Ablehnungen, Umwandlungen von Gewerbeeinheiten in Wohnungen ist aus dem System heraus nicht möglich. Um die Fragen so wie gestellt zu  beantworten, wäre es erforderlich, jeden Vorgang einzeln zu betrachten. Dieses würde pro Vorgang auf Grund der Fragen ca. ½ Std. in Anspruch nehmen. Bei 3347 Vorgängen sind fast 1700 Stunden erforderlich. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

5.     Unter welchen Voraussetzungen können Anträge von Grundeigentümern auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen jeweils vom Bezirksamt genehmigt werden?

Genehmigungen auf Umnutzung könnten erteilt werden, wenn eine Wohnnutzung als Art der Nutzung planungsrechtlich zulässig ist.

      6. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, weitere Flächen in Wohnflächen

         umzuwandeln?

 

Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum setzt in der Regel die entsprechende Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen oder - wenn die planungsrechtlichen Grundlagen nicht bestehen - die Änderung bestehender Bebauungspläne voraus. Außerdem müssen Grundeigenmer ein Interesse daran haben, die Umwandlung voranzutreiben. 

 

 

06.06.2017

 

Harald Rösler


 

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