Umsetzung der Fußverkehrsstrategie Hoheluft-Ost: Fußverkehr voranbringen - Planungen anstoßen! Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Stadtteil Hoheluft-Ost ist einer der am stärksten verdichteten Stadtteile Hamburgs. Hier leben über 16.000 Menschen pro km², die das urbane Flair ihres Stadtteils mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants schätzen. Mobilität innerhalb des Stadtteils bedeutet vor allem auch, zu Fuß unterwegs zu sein. Auf einen Antrag von Rot-Grün wurde im vergangenen Jahr für die beiden Stadtteile Alsterdorf und Hoheluft-Ost eine Fußverkehrsstrategie entwickelt [1]. In die Erstellung der Strategien waren die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Institutionen der jeweiligen Quartiere durch Begehungen und Workshops eingebunden. Neben dem Aufzeigen der Wegebeziehungen innerhalb der Quartiere und einer Bestandsaufnahme über den Zustand der Gehwege war Ziel der Strategien, Problemstellen für den Fußverkehr und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Hierin liegt vielfach auch die Chance, die Aufenthaltsqualität des Quartiers zu steigern.
Eine solche Möglichkeit bietet die Kreuzung Abendrothsweg/Löwenstraße. Dieser Kreuzungsbereich ist zurzeit sehr großflächig, die Kreuzungswege sind zu Fuß sehr lang und es zeigt sich die typische Problematik der zugeparkten Überwege, die die Sichtverhältnisse insbesondere für Kinder stark einschränken. Da dieser Kreuzungsbereich auch Schulweg (vor allem zur Grund- und Stadtteilschule Eppendorf) ist, besteht Handlungsbedarf. Die Fußverkehrsstrategie beschreibt die Möglichkeit, an dieser Stelle eine Platzfläche zu schaffen z.B. durch eine Aufpflasterung unter Einbeziehung der Gehwege. Dies hätte einen verkehrsberuhigenden Effekt und es würde Fläche gewonnen, die anderweitig genutzt werden könnte, z.B. für Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen oder auch eine bewegungsfördernde Möblierung. Eine solche Umgestaltung entspräche zudem dem im Rahmen der Begehungen und Beteiligungsworkshops geäußerten Wunsch der Anwohnerschaft nach Begegnungsräumen und Platz für Kinderspiel. Gleichzeitig würde eine solche Umgestaltung die Verkehrssicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle erhöhen (Maßnahme K1 der Fußverkehrsstrategie).
Eine Verbesserung für den Fußverkehr schlägt die Fußverkehrsstrategie auch für die Straße Falkenried auf Höhe der südlichen Einmündung des Straßenbahnrings vor. In dem Abschnitt zwischen Eppendorfer Weg und Lehmweg ist das Fußgängeraufkommen hoch, da es sich um die fußläufige Verbindung zwischen dem autofreien Quartier Falkenriedterrassen und der Hoheluftchaussee mit ihren zahlreichen Geschäften und Restaurants handelt. Hier schlägt die Fußverkehrsstrategie eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger vor, um ein sicheres Queren der Straße zu ermöglichen (Maßnahme Ü2).
Ein „Extremfall“ im Quartier ist laut den Autoren der Strategie die Heider Straße. Zur Maximierung der Stellplätze (Längsparken) wird halbachsig auf dem Gehweg geparkt. Die verbleibende Restbreite der Gehwege wird zudem durch nicht optimal parkende Pkw und abgestellte Fahrräder weiter gemindert; ein Durchkommen vor allem für Eltern mit Kinderwagen und Senioren mit Rollatoren ist oftmals nicht möglich. Als kostengünstige Maßnahme wird vorgeschlagen, das Parken nur noch auf einer Straßenseite und ausschließlich auf der Fahrbahn zu gestatten. Hierdurch könnte auf beiden Straßenseiten zumindest die bauliche Gehwegbreite von 1,50 m genutzt werden (Maßnahme Q3).
Schließlich zeigt die Fußverkehrsstrategie auf, dass die Einfahrten in das Quartier dem Kfz-Verkehr überwiegend nicht verdeutlichen, dass eine Tempo-30-Zone beginnt. Dies rührt daher, dass beim Bau der Straßen noch Tempo 50 galt. Insbesondere an der Kreuzung Breitenfelder Straße/Curschmannstraße kommen oftmals Pkw, die aus Norden kommen, mit hoher Geschwindigkeit in die Tempo-30-Zone gefahren. Hier stellt sich die Frage, ob aus verkehrlicher Sicht tatsächlich eine separate Linksabbiegerspur aus dem Quartier heraus in die Breitenfelder Straße notwendig ist, oder ob diese Fläche nicht dazu genutzt werden kann, die bisher in den Nebenflächen befindlichen Stellplätze auf den Fahrbahnrand zu verlagern. Hierdurch würden Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Platz bekommen und durch die Verengung der Fahrbahnfläche dem Kfz-Verkehr verdeutlicht, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt (Maßnahme Q2).
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas DomresMichael Werner-Boelz
[1] gruenlink.de/1fb4
Die Bezirksversammlung hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.03.2018 mehrheitlich beschlossen.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Wie in der Fußverkehrsstrategie dargelegt, sollen für die Maßnahmenvorschläge Kostenschätzungen vorgenommen, bei besonderen technischen und sonstigen Herausforderungen die Kosten für Machbarkeitsstudien geschätzt werden. Teilweise bedeutet das in der Konsequenz, dass bezüglich einzelner Maßnahmenvorschläge auch unterschiedliche Lösungsvarianten entwickelt und in den Blick genommen werden müssten. Die geschilderten Vorbetrachtungen und Prüfungen als Basis für belastbare Kostenschätzungen sind sehr arbeitsaufwändig. Die entsprechenden Kapazitäten des Fachamtes Management des öffentlichen Raums sind bereits mehr als ausgelastet. Die Vorarbeiten müssten deshalb an externe Ingenieurbüros vergeben werden.
Mittel für die Beauftragung externer Büros stehen derzeit ebenfalls nicht zur Verfügung. Außerdem ist die Auslastung externen Ingenieursbüros auf Grund der vielfältigen Planungs- und Tiefbauaktivitäten ähnlich wie beim Fachamt, was die Auftragsvergabe erheblich erschwert. Sollten die beschriebenen Vorbereitungsarbeiten dennoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt angegangen werden, wäre dies nur unter Zurückstellung von bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem laufenden Bauprogramm möglich. Hierdurch könnten Kapazitäten sowohl im Fachamt als auch bei externen Büros geschaffen werden.
Weil das Bezirksamt auch daran interessiert ist, dass die die Umsetzung der Fußverkehrsstrategie Konturen gewinnt, wurde zunächst eine sehr grob vereinfachte holzschnittartige Kostenschätzung vorgenommen. Diese Kostenschätzung hat als Grundlage die zu überplanende Fläche, multipliziert mit einem aus Erfahrungen abgeleiteten m²-Preis.
Dieser Kostenrahmen berücksichtigt die Umgestaltung der öffentlichen Wegeflächen mit Regelmaterialien sowie die dafür erforderliche Verkehrsplanung nach HOAI/LB Straßen (Regelfall) zum bisherigen Preisniveau. Sofern keine Abschnittsabgrenzung genannt wurde, ist die gesamte Länge der jeweiligen Straße ohne Umgestaltung der angrenzende Knoten betrachtet worden.
09. PLATZGESTALTUNG AM KNOTEN ABENDROTHSWEG/ LÖWENSTRASSE
Umgestaltung des Knotens Abendrothsweg/ Löwenstraße mindestens mit Gehweg-vorstreckung nach Vorbild des Knotens Abendrothsweg/ Falkenried. Eine weiterreichende Maßnahme, die dem Wunsch der AnwohnerInnen nach einem autofreien Platz als Begegnungsort und für Kinderspiel entspricht, ist die Umgestaltung des Knotens mit einer zusammenhängenden Aufpflasterung als Diagonalsperre. Zu dieser Maßnahme gehört die Einrichtung von geordnetem Fahrradparken und eventuell auch Elemente für Kinderspiel nach Vorbild der „bespielbaren Stadt Griesheim“ (siehe Musterlösung K1).
Der Kostenrahmen für ein Beteiligungsworkshop wird mit ca. 20 T€ geschätzt.
Der Kostenrahmen für den Umbau der Kreuzung wird mit ca. 675 T€ geschätzt.
11. GESICHERTE ÜBERQUERUNGSHILFE AUCH IN DER TEMPO-30-ZONE: FALKENRIED
Einrichtung einer Überquerungshilfe im südlichen Falkenried an der südöstlichen Einmündung des Straßenbahnrings durch Gehwegvorziehung auf der Ostseite zur Erleichterung des Zugangs zu Gewerbe und Aufenthaltsflächen im Straßenbahnring sowie zur Kita Gänseblümchen (siehe Musterlösung Ü2).
Der Kostenrahmen für die Querungshilfe wird mit ca. 145 T€ geschätzt.
08. UMGESTALTUNG VON ZUFAHRTEN ZUR TEMPO-30-ZONE AUS DEM HAUPTVERKEHRSSTRASSENNETZ
Umgestaltung der folgenden Einmündungen in Tempo-30-Zonen mit verkehrsberuhigender baulicher Gestaltung:
Breitenfelder Straße, Einmündung Curschmannstraße Süd (siehe Musterlösung
Q2)
Der Kostenrahmen für die Querungshilfe wird mit ca. 285 T€ geschätzt.
02. SICHERUNG DES GEHWEGQUERSCHNITTS IN DER HEIDER STRASSE
Herstellung eines ausreichend breiten Gehwegs auf einer Seite in der Heider Straße. Zu dieser Maßnahme gehört die Neuordnung des Kfz-Parkens, d.h. der Wegfall aller Stellplätze auf einer Seite, sowie die Einrichtung mindestens einer zusätzlichen barrierefreien (asphaltierten) Überquerungsstelle, um den Zugang zum breiten Gehweg zu ermöglichen (siehe Musterlösung Q3).
Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme wird mit ca. 1,1 Mio. € geschätzt.
Fazit:
Grundsätzlich sollte das Fußverkehrskonzept als Rahmen zur Verbesserung der Fußwege in Hoheluft-Ost verstanden werden. Sollte es anlassbezogen zu Veränderungsnotwenigkeiten im Straßenraum des Stadtteils kommen, muss stets ein Abgleich mit den hier genannten Maßnahmenvorschlägen vorgenommen werden. Dabei sollen die fußgängerfreundlichen Maßnahmenbestandteile in die jeweilige Planung, ob Instandsetzung oder Erhaltungsmanagement, einfließen. Darüber hinaus wird empfohlen, für die Maßnahmenvorschläge eine Prioritätenfolge zu entwerfen und hierbei auch Kostenaspekte zu berücksichtigen.
Die hier direkt genannten Maßnahmen können nur sehr eingeschränkt im Rahmen von Erhaltungsmanagementmaßnahmen Berücksichtigung finden und sind aus diesem Grund als einzelne Maßnahmen kalkuliert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Keine