20-5362

Umgestaltung der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Stockflethweg (VI)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens wird die Langenhorner Chaussee für mehrere Millionen Euro umgebaut. In einem zweiten Schritt ist zu erwarten, dass eine Verlagerung der Verkehrsführung für Radfahrer/innen auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) führt. Dies wurde bereits zu Recht bemängelt, da eine Verschwendung von Steuergeldern offensichtlich ist. Hauptaugenmerk für viele Bürger/innen im Ortsteil Ochsenzoll liegt auch in der Umgestaltung der Kreuzung an der Langenhorner Chaussee/Stockflethweg. Hier liegen weiterhin erhebliche verkehrs-, umwelt- und stadtentwicklungspolitische Bedenken vor, zumal die ursprünglich geplante P&R-Anlage, eine wesentliche Grundlage der Umgestaltung, aus verschiedenen Rechtsgründen nicht in Betrieb genommen werden wird. Die begonnenen Umbauarbeiten an der Langenhorner Chaussee sollten bis Spätsommer 2017 abgeschlossen werden. Allerdings war dieses bis Dezember 2017 nicht der Fall.

Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut die zuständige Fachbehörde:

  1. Welche Baumaßnahmen sind bis Dezember 2017 komplett abgeschlossen worden? Wenn nicht alle abgeschlossen wurden, welche Gründe liegen vor? Bitte detailliert darstellen für:

a)         die Umgestaltung der Langenhorner Chaussee auf ganzer Länge bis auf Hausnr. 666

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

Zu 1.a.:

Die Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ südlich des U-Bahnhofes Ochsenzoll wurde, bis auf den Teilbereich auf der Westseite der Langenhorner Chaussee nördlich der Essener Straße, im Jahr 2016 abgeschlossen. Das fehlende Teilstück wird – zusammen mit einem Abschnitt der Veloroute 4 – voraussichtlich im Jahr 2019 fertig gestellt.

b)         die Erschließung der Langenhorner Chaussee 666/Stockflethweg 2 – Autohaus Wichert

Zu 1.b.:

Die Erschließung wurde im Jahr 2016 abgeschlossen.

c)          die Erschließung eines Discounters auf Höhe Tückobsmoor/Henry-Schütz-Allee

Zu 1.c.:

Der Discountermarkt wurde im November des Jahres 2017 durch eine Gehwegüberfahrt teilerschlossen. Die Öffnung der Straße Tückobsmoor und die Umbauarbeiten im Bereich des Knotens Tückobsmoor / Langenhorner Chaussee / Henny-Schütz-Allee sowie Käkenkamp werden im Frühjahr 2018 umgesetzt. Die Planung wurde mehrfach und intensiv zwischen der Straßenverkehrsbehörde (Polizei), dem Bezirksamt Hamburg-Nord und dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) abgestimmt. So waren insbesondere die Zielkonflikte zwischen Verkehrssicherheit und dem Erhalt von Straßenbäumen zu lösen. Aus diesem Grund war unter Wahrung der für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen einzuhaltenden Fristen der ursprünglich geplante Baubeginn für beide Teilerschließungen im September des Jahres 2017 nicht einzuhalten.

d)         der Umbau der Langenhorner Chaussee, nördlich des Stockflethwegs bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein

Zu 1.d.:

Nördlich des Stockflethweges wurden die Baumaßnahmen im Jahr 2017 abgeschlossen. Im Nachgang müssen, aufgrund von unsachgemäßer Benutzung des neu hergestellten Gehweges nach der Inbetriebnahme, kleinere Anpassungen vorgenommen werden.

  1. Die Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ wurde in drei Lose unterteilt:
    1. Los 1: Erdkampsweg bis Krohnstieg
    2. Los 2: Krohnstieg bis Heerwisch/Foorthkamp
    3. Los 3: Heerwisch/Foortkamp bis U-Bahn Ochsenzoll

Welche Planungen gibt es hierzu bisher und wann und wie werden die bezirklichen Gremien hieran beteiligt?

Zu 2.:

Die Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ wurde bis auf einen Teilbereich auf der Westseite der Langenhorner Chaussee nördlich der Essener Straße im Jahr 2016 abgeschlossen. Die bezirklichen Gremien wurden im Januar des Jahres 2015 informiert. Zurzeit finden im Kreuzungsbereich Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße im Zusammenhang mit der Veloroute 4 Vorüberlegungen zur Ausgestaltung statt.

 

  1. Wie viele Straßenbäume wurden bisher gefällt?

Zu 3.:

Für die Maßnahme „Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Langenhorner Chaussee“ wurden keine Bäume gefällt.

Für die Erschließung „Langenhorner Chaussee / Stockflethweg“ wurden 16 Bäume gefällt. Im Jahr 2016 wurden 15 Bäume neu gepflanzt. Davon neun Bäume auf der Ostseite der Langenhorner Chaussee vor der Hausnummer 666 und sechs Bäume auf der Westseite vor Hausnummer 655.

Nördlich des Bärenhofes wurden für das Projekt „Nördlich Stockflethweg“ zwei Bäume auf der Ostseite gefällt und drei neue Bäume im Jahr 2017 auf der Ostseite gepflanzt (vor der Hausnummer 684, 686 und 690).

 

  1. Wie viele Park- und Stellplätze wurden bereits durch den Umbau entfernt? Haben Ersatzpflanzungen stattgefunden? Wenn ja, wann und wo? (bitte detailliert aufschlüsseln)

Zu 4.:

Im Zuge der Baumaßnahme „Erschließung Langenhorner Chaussee 666/ Stockflethweg 2“ sind 30 Parkplätze entfallen.

Bei der „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ in der Langenhorner Chaussee sind neun Parkplätze entfallen.

Bei dem Projekt „Nördlich Stockflethweg“ sind durch die erforderliche Verziehungsstrecke auf der Ostseite elf Stellplätze entfallen.

Ersatzpflanzungen haben stattgefunden (siehe Antwort zu 3.).

 

  1. Welche weiteren Umbaumaßnahmen werden wann in die Wege geleitet und bis wann umgesetzt?

Zu 5.:

Zum Kreuzungsbereich Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße finden derzeit Überlegungen im Zusammenhang mit der Veloroute 4 statt.

 

  1. Werden Nebenstraßen temporär stärker frequentiert? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum liegen hierüber keine Erkenntnisse vor?

Zu 6.:

Dazu werden üblicherweise keine Erhebungen vorgenommen, es liegen deshalb keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Werden die betroffenen Anwohner darüber informiert? Wenn ja, wie und wann?

Zu 7.:

Neue Planungen werden weit im Vorfeld zur baulichen Umsetzung in den bezirklichen Gremien vorgestellt. Über die Baumaßnahmen als solche erhalten die betroffenen Haushalte im Umfeld ca. eine Woche vorab über eine sogenannte Anliegerinformation. Sie enthält Informationen über den Grund der Baumaßnahme, den betroffenen Straßenabschnitt, den Zeitraum der Bauarbeiten, den Umfang der verkehrlichen Einschränkung und gegebenenfalls Hinweise zu empfohlenen Umleitungsstrecken. Die Anliegerinformation wird über Postwurfsendung verteilt. Die Presse erhält etwa eine Woche vor Baubeginn eine Pressemitteilung.

 

  1. Gibt es Beschwerden von Seiten der Gewerbebetriebe? Wenn ja, welche?

Zu 8.:

Zu den bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen liegen dem LSBG keine Beschwerden vor.

 

  1. Ist es während der bisherigen Baumaßnahmen zu Verkehrsunfällen gekommen? Wenn ja, wo und welche Art von Unfälle?

Zu 9.:

Nach Rücksprache mit der Polizei kann festgehalten werden, dass eine detaillierte Unfallstatistik der zurückliegenden drei Jahre lieferbar wäre. Da diese Zahlen aber keinen Aufschluss darüber geben, ob die Umbaumaßnahmen oder andere Gründe hierfür ursächlich sind, wird hierauf verzichtet.

  1. Wird der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Groß Borstel-Alsterdorf über die Entwicklung der nächsten Baumaßnahmen in 2018ff. informiert? Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
  2. Inwiefern und in welchem Umfang wurden bei der überarbeiteten Schlussverschickung die Beschlüsse und Wünsche der Kommunalpolitiker/innen aus dem Regionalausschuss integriert?

Zu 10.:

Die Schlussverschickung für die Aldi-Erschließung wurde dem Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel bereits am 4. September 2017 vorgestellt.

Zum Kreuzungsbereich Langenhorner Chaussee / Fibigerstraße finden zurzeit Vorüberlegungen im Zusammenhang mit der Veloroute 4 statt.

 

  1. Inwiefern und in welchem Umfang wurden bei der überarbeiteten Schlussverschickung die Anliegen der Bürger/innen vor Ort integriert?

Zu 11. und 12.:

Der gesamte Knoten wurde um mehrere Meter Richtung Osten verschoben. Danach blieb das „Wäldchen“ auf der Westseite der Langenhorner Chaussee erhalten. Die Einmündung der Langenhorner Chaussee wurde entsprechend umgeplant und nach Osten verschoben. Dadurch konnten die Bäume stehen bleiben.

Dem Wunsch, den Einmündungsbereich des Stockflethweges in die Langenhorner Chaussee nur mit maximal drei Fahrspuren plus Radwege/Radfahrstreifen in Regelbreite auszustatten, konnte nicht gefolgt werden. Hier wurden fünf Fahrspuren erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Straßen aufrecht zu erhalten; dem Wunsch nach Radfahrstreifen in Regelbreite wurde entsprochen.

Eine weiterhin gewünschte, direkte Anbindung des Neubauvorhabens Audi Terminal/Wichert-Welt/P+R Anlage über die Langenhorner Chaussee konnte aufgrund der Verkehrsstärke in der Langenhorner Chaussee und der zur Verfügung stehenden Flächen nicht entsprochen werden.

 

 

 

Dr. Andreas SchottNizar Müller

Martin Fischer

 

 

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