20-3821

Umgestaltung der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Stockflethweg (III) Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens wird die Langenhorner Chaussee für mehrere Millionen Euro umgebaut. In einem zweiten Schritt ist zu erwarten, dass eine Verlagerung der Verkehrsführung für Radfahrer/innen auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) führt. Dies wurde bereits zu Recht bemängelt, da eine Verschwendung von Steuergeldern offensichtlich ist. Hauptaugenmerk für viele Bürger/innen im Ortsteil Ochsenzoll liegt auch in der Umgestaltung der Kreuzung an der Langenhorner Chaussee/Stockflethweg. Hier liegen weiterhin erhebliche verkehrs-, umwelt- und stadtentwicklungspolitische Bedenken vor, zumal die ursprünglich geplante P&R-Anlage, eine wesentliche Grundlage der Umgestaltung, aus verschiedenen Rechtsgründen nicht in Betrieb genommen werden wird. Der begonnene Umbau der Langenhorner Chaussee sollte bis Dezember 2015 abgeschlossen werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut die zuständige Fachbehörde:

1. Welche Baumaßnahmen sind bis Dezember 2016 komplett abgeschlossen worden? Wenn nicht alle abgeschlossen wurden, welche Gründe liegen vor? Bitte detailliert darstellen für

 

a)    die Umgestaltung der Langenhorner Chaussee auf ganzer Länge bis auf Hausnr. 666

 

b)      die Erschließung der Langenhorner Chaussee 666 / Stockflethweg 2 – Autohaus Wichert

 

 

 

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

Zu 1.:

a) Die Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ wurde bis auf den Teilbereich auf der Westseite der Langenhorner Chaussee, nördlich der Essener Straße, im Jahr 2016 abgeschlossen. Das fehlende Stück wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 fertig gestellt.

 

b) Die Baumaßnahme „Erschließung Langenhorner Chaussee 666/ Stockflethweg 2 - Autohaus Wichert“ ist abgeschlossen. Die Abnahme steht noch aus.

2. Die Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ wurde in drei Lose unterteilt:

Los 1: Erdkampsweg bis Krohnstieg

Los 2: Krohnstieg bis Heerwisch/Foorth-kamp

Los 3: Heerwisch/Foortkamp bis U-Bahn Ochsenzoll

Welche wurden bisher fertiggestellt? Wenn nicht alle fertiggestellt wurden, warum nicht?

 

Zu 2.:

Los 1: Erdkampsweg bis Krohnstieg: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

Los 2: Krohnstieg bis Heerwisch/ Foorthkamp: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

Los 3: Heerwisch/ Foorthkamp bis U-Bahn Ochsenzoll: Die Baumaßnahme ist bis auf den bereits unter 1. benannten Teilbereich auf der Westseite der Langenhorner Chaussee, nördlich der Essener Straße, im Jahr 2016 abgeschlossen worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

3. Wie viele Straßenbäume wurden bisher gefällt?

 

Zu 3.:

Zur Umsetzung der Baumaßnahme „Erschließung Langenhorner Chaussee 666/ Stockflethweg 2 - Autohaus Wichert“ mussten 16 Bäume gefällt werden. Es werden 15 Bäume neu gepflanzt.

Zur Umsetzung der Baumaßnahme „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ wurden keine Bäume gefällt.

 

4. Wie viele Park- und Stellplätze wurden bereits durch den Umbau entfernt?

 

Zu 4.:

Im Zuge der Baumaßnahme „Erschließung Langenhorner Chaussee 666/ Stockflethweg 2

- Autohaus Wichert“ sind 30 Parkplätze entfallen; ca. 300 Stellplätze, von denen rd. 200 öffentlich genutzt werden können, sind auf dem Gelände Wichert neu geschaffen worden.

Bei der „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ sind 9 Parkplätze entfallen.

5. Welche weiteren Umbaumaßnahmen werden wann in die Wege geleitet und bis wann umgesetzt?

 

Zu 5.:

Im Sommer 2017 soll voraussichtlich der Umbau der Langenhorner Chaussee, nördlich des Stockflethweges bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Im Spätsommer 2017 wird voraussichtlich die Erschließung eines Discounters auf Höhe Tückobsmoor/Henry-Schütz-Allee umgesetzt.

6. Werden Nebenstraßen temporär stärker frequentiert? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum liegen hierüber keine Erkenntnisse vor?

 

Zu 6.:

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, da üblicherweise keine Erhebungen vorgenommen werden. 

7. Werden die betroffenen Anwohner darüber informiert? Wenn ja, wie und wann?

 

Zu 7.:

Die im Umfeld betroffenen Haushalte erhalten über die Baumaßnahmen ca. eine Woche vorab mit einer sogenannten Anliegerinformation Kenntnis. Sie enthält Informationen über den Grund der Baumaßnahme, den betroffenen Straßenabschnitt, den Zeitraum der Bauarbeiten, den Umfang der verkehrlichen Einschränkung und ggf. Hinweise zu empfohlenen Umleitungsstrecken. Die Anliegerinformation wird über Postwurfsendung verteilt.

8. Gibt es Beschwerden von Seiten der Gewerbebetriebe? Wenn ja, welche?

 

Zu 8.:

Zu den bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen liegen der zuständigen Behörde keine Beschwerden vor.

 

9. Ist es während der bisherigen Baumaßnahmen zu Verkehrsunfällen gekommen? Wenn ja, wo und welche Art von Unfälle?

10. Wird der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Groß Borstel-Alsterdorf über die Entwicklung der nächsten Baumaßnahmen in 2017ff. informiert? Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

 

Zu 10.:

Am 05.12.2016 wurde dem Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Groß Borstel-Alsterdorf die geplante Baumaßnahme, nördlich Stockflethweg bis Landesgrenze vorgestellt.

In einer der kommenden Ausschusssitzungen soll die Erschließungsmaßnahme (siehe Antwort zu 5) vorgestellt werden.

11. Inwiefern und in welchem Umfang wurden bei der überarbeiteten Schlussverschickung die Anliegen der Bürger/innen vor Ort integriert?

 

Zu 11.:

Bei dem Projekt „Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges“ gab es keine Änderung zur Schlussverschickung.

Bei dem Projekt „Erschließung der Langenhorner Chaussee 666 / Stockflethweg 2 – Autohaus Wichert“ wurde in der Änderung zur Schlussverschickung vor allem der Wunsch zur Erhaltung von Bäumen Rechnung getragen.

 

 

Die Antworten der Behörde für Inneres und Sport zu den Fragen 8 und 9 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Andreas SchottNizar Müller
Christoph Ploß

 

Anhänge

 

Antwort der Behörde für Inneres und Sport