22-0873

Umgang mit Meldungen des Melde-Michels Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der „Melde-Michel“ ist eine wertvolle digitale Innovation, die Bürger:innen eine einfache Möglichkeit bietet, Infrastrukturschäden und ähnliche Anliegen direkt an die Verwaltung zu melden. Auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg wird dieser Service mit den Worten beworben: „Über den Melde-Michel melden Sie Infrastrukturschäden einfach per Smartphone oder vom Computer aus.“ Diese werden dann an auf Basis automatisierter Zuständigkeitsermittlung zur Bearbeitung an die Bezirksämter oder an andere Zuständige, insbesondere Hamburg Wasser und Hamburger Verkehrsanlagen GmbH weitervermittelt.

Um den Prozess hinter den Meldungen und die resultierenden Aufgaben des Bezirks besser zu verstehen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Die Drucksache 20-6932 hat sich bereits mit dem Melde-Michel beschäftigt. Für das Jahr 2018 wurden 2922 und für Jan-Apr 2019 von 1023 Meldungen berichtet. Wie viele Meldungen wurden dem Bezirksamt Nord in den letzten 2 Jahren weitergeleitet, welche Arten/Typen waren das und welche Bereiche des Bezirksamtes haben diese weiterverarbeitet? (Eine grobe tabellarische Auflistung wäre hier hilfreich)

Die Meldungen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord werden im Fachamt Management des öffentlichen Raumes bearbeitet – siehe Tabelle in Anlage 1.

2) Was passiert mit den Meldungen seitens des Bezirksamtes Nord und wie wird mit diesen dann umgegangen?

Die Meldungen werden gesichtet und entsprechend der Zuständigkeiten weitergeleitet.

Mit dem Abschluss der Meldung im System ist die Bearbeitung der Meldung beendet. Daraus abgeleitete Maßnahmen werden in der Regel im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

3) Welche Ziele hat das Bezirksamts im Umgang mit dem Melde-Michel?

Die Meldungen werden zeitnah von den Mitarbeiter:innen des Außendienstes vor Ort geprüft und entsprechend der fachlichen Einschätzung priorisiert.

4) Auf wie viele Meldungen folgten Handlungen seitens des Bezirksamtes, die das konkrete Problem angegangen oder behoben haben?

Darüber wird keine Statistik geführt. Eine Auswertung im System ist nicht möglich.

5) Wie wird der Status der Meldung durch das Bezirksamt nachverfolgt und wann wird der meldenden Person eine Rückmeldung gegeben?

Aufgrund der Anzahl und Vielfalt der Mängel-Meldungen ist eine individuelle Rückmeldung nur in Einzelfällen leistbar. Insbesondere kleinere Mängel werden aus wirtschaftlichen Gründen gesammelt und im Rahmen anderer Unterhaltungsmaßnahmen behoben.

6) Wie geht das Bezirksamt mit Meldungen im Melde-Michel zu regelwidrigen Parteiplakaten um und wie werden diese bearbeitet?

Die Meldungen werden im Rahmen personeller Kapazitäten vor Ort überprüft. Betroffene Parteien werden schriftlich zur Entfernung der Plakate aufgefordert.

7) Welche Gründe gibt es dafür, dass einem Bürger oder einer Bürgerin zurückgemeldet wird, dass seine Meldung zusätzlich postalisch eingereicht werden muss oder seine Meldung nicht bearbeitet werden kann?

Eine postalische Einreichung ist generell nicht vorgesehen. Im Berichtszeitraum gab es zwei Fälle, in denen Schadensersatz-Ansprüche gegenüber der FHH angemeldet wurden. Hier musste aus formaljuristischen Gründen eine zusätzliche Übersendung außerhalb des Melde Michel Systems erfolgen.

8) Wie bewertet das Bezirksamt den aktuellen Prozess bei der Abarbeitung von Melde-Michel-Anfragen?

Der Melde-Michel ist ein Angebot, um Mängel an der öffentlichen Infrastruktur zu melden. Dieser Prozess ist mittlerweile etabliert und stellt den direktesten Weg einer Meldung an die zuständigen Stellen dar.

9) Aus welchen weiteren Quellen (z.B. 115, …) wird das Bezirksamt ebenso auf Probleme hingewiesen?

Anliegen von Bürger:innen werden seltener auch telefonisch oder per E-Mail an das Bezirksamt heran getragen. Vereinzelt werden Anliegen noch postalisch eingereicht.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

Anhänge

Anlage 1 mit Statistik zum Melde-Michel aus den Jahren 2023 und 2024

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