22-2099

Umgang mit Bauakten im Bauarchiv Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


In Hamburg ist für Bauvorhaben im Bestand, wie Umbau oder Erweiterung, die Einsichtnahme in Bauakten unerlässlich. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Da EigentümerInnen oftüber unvollständige Unterlagen verfügen, erfolgt der Zugriff meist über das Bauaktenarchiv des Bezirkes. In Hamburg-Nord gehört dieses zum Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.

hrend seit Anfang 2024 Neuanträge digital eingereicht werden müssen, verharrt der Bestand aus analogen Dokumenten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zum praktischen Umgang mit den physischen Beständen und deren eventueller Vernichtung. Der Verlust oder die absichtliche Vernichtung von Bauakten führt bei Bauvorhaben im Bestand zu erheblichen indirekten Kosten, da fehlende statische Nachweise oder Grundrisse durch teure Neuvermessungen und Ersatzberechnungen kompensiert werden müssen.

Fragen:

Behandlung von analogen Bauakten im Archiv Hamburg-Nord

  1. Wie viele analoge Bauakten werden aktuell in Hamburg-Nord archiviert?
  1. Wie werden die Bauakten gegen Witterung o.ä. aktuell geschützt?
  2. Welche Aufbewahrungsfristen gelten für analoge Bauakten des Bauaktenarchives?
  3. Was passiert mit Bauakten, die diese Fristen überschreiten?
  4. Welche Teile der Bauakte gelten als archivwürdig und welche nicht?

Verfahren bei Aktenaussonderung

  1. Welche Gründe gibt es für eine Aktenaussonderung der Bauakten? Kann Platzmangel ein Grund für eine Aktenaussonderung sein?
  2. Wie werden EigentümerInnen aufgefordert, ihre Bauakten abzuholen? (Postalisch, Email, etc).
  3. Innerhalb welcher Fristen müssen die Unterlagen nach einer solchen Aufforderung abgeholt werden, und wie wird sichergestellt, dass die EigentümerInnen rechtzeitig und nachweisbar informiert werden?
  4. Was passiert mit den Bauakten konkret, wenn diese nicht fristgerecht abgeholt werden? Werden diese nach Ablauf der Frist unmittelbar der Vernichtung zugeführt?
  5. Wie werden Bauakten i.d.R. vernichtet? (z.B. geschreddert)
  6. Wie wird im Falle einer Vernichtung sichergestellt, dass keine Dokumente verloren gehen, die für spätere Genehmigungsverfahren oder die Statik des Gebäudes zwingend erforderlich sind?


Zahlen zu vernichteten Bauakten

  1. Wie viele Bauakten noch bewohnten Baubestandes wurden teilweise oder ganz in den letzten zehn Jahren zur Vernichtung freigegeben?

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

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