Umgang mit Bauakten im Bauarchiv Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
In Hamburg ist für Bauvorhaben im Bestand, wie Umbau oder Erweiterung, die Einsichtnahme in Bauakten unerlässlich. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Da EigentümerInnen oftüber unvollständige Unterlagen verfügen, erfolgt der Zugriff meist über das Bauaktenarchiv des Bezirkes. In Hamburg-Nord gehört dieses zum Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.
Während seit Anfang 2024 Neuanträge digital eingereicht werden müssen, verharrt der Bestand aus analogen Dokumenten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zum praktischen Umgang mit den physischen Beständen und deren eventueller Vernichtung. Der Verlust oder die absichtliche Vernichtung von Bauakten führt bei Bauvorhaben im Bestand zu erheblichen indirekten Kosten, da fehlende statische Nachweise oder Grundrisse durch teure Neuvermessungen und Ersatzberechnungen kompensiert werden müssen.
Behandlung von analogen Bauakten im Archiv Hamburg-Nord
Verfahren bei Aktenaussonderung
Zahlen zu vernichteten Bauakten
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.