Umbaugestaltung und Verschönerungsaktion vom Fußgängertunnel sowie der Rampen- und Treppenanlage am Langenhorner Markt ein Flop? Kleine Anfrage Nr. 69/2017 von Herrn Nizar Müller, CDU-Fraktion
Gemäß dem Internet-Auftritt des Bezirksamtes Hamburg-Nord heißt es zur Treppen- und Rampenanlage am Langenhorner Markt: „Mit dem Abriss und Neubau des alten Marktmeisterbüros Mitte April 2013 hatten auch die Arbeiten für die neue Treppen- und Rampenanlage begonnen. Diese ist seit Anfang November 2013 fertiggestellt... Die bisherige Rampe wurde basierend auf verbindlichen Regeln für das maximal zulässige Gefälle von Rampen im Zuge der Erneuerung der Treppe am Fußgängertunnel nicht wieder installiert. Die neue Rampe weist ein so geringes Gefälle auf, dass sie nicht nur für Kinderwagen, Rollatoren und Fahrräder, sondern auch für Rollstuhlfahrer und E-Rollstühle nutzbar ist... Auch der neu gestaltete Fußgängertunnel, der im Oktober fertig gestellt wurde und den Bahnhofsvorplatz mit der Marktplatzfläche verbindet, trägt zu einem positiveren Bild bei. Er wurde mit einer verbesserten Beleuchtung, hellen Wandfliesen, neuen Farben und Werbeflächen aufgewertet. Auch die Tunnelein- und -ausgänge wurden aufgeweitet, sodass der bisher eher dunkel wirkende Tunnel insgesamt heller, freundlicher und besser einsehbar ist. Am nördlichen Tunneleingang wurde ein kommunaler Infokasten mit Tipps zu Veranstaltungen in Langenhorn angebracht.“
Ein Zeitungsartikel vom 6. November 2016 lässt vermuten, dass die Einschätzung vom Bezirksamt Hamburg-Nord zu hinterfragen ist, denn dort heißt es „bunt statt grau soll der Beton nun werden. Die ersten Zäune stehen bereits, die Arbeiten gehen los. …“ Auf die lang angekündigte Auffrischung warten die Bürger vor Ort und Besucher des Langenhorner Wochenmarktes weiterhin.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Wenn ja, wie wird die Situation im Fußgängertunnel, der Rampen- und Treppenanlage beurteilt? Wenn nein, warum liegt aus Sicht des Bezirksamtes aktuell keine Aufwertung vor?
Zu 1-11:
Art und Umfang der Frage erlauben keine Beantwortung der im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Es wird gegebenenfalls eine Abfrage im Rahmen einer Großen Anfrage anheimgestellt.
Keine
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