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Umbau Papenhuder Straße - Restarbeiten erledigen! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.05.2018 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags der SPD- und GRÜNEN-Fraktion mit o. g. Thematik befasst und einstimmig die nachstehende Beschlussempfehlung verabschiedet.

1.      An der Kreuzung Papenhuder Straße / Uhlenhorster Weg werden die derzeit fehlenden Schilder „geradeaus und rechts frei“ bzw. „geradeaus und links frei“ jeweils mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ ergänzt.

2.      An der gleichen Kreuzung wird geprüft, ob eine Markierung für indirektes Linksabbiegen aus der Papenhuder Straße in den Uhlenhorster Weg (West) aufgebracht werden kann, so dass weniger geübten Radfahrenden das Abbiegen erleichtert wird.

3.      An der Kreuzung Papenhuder Straße / Mundsburger Damm wird die in Fahrtrichtung Hohenfelde vorhandene Radampel um eine große Streuscheibe mit einem Linkspfeil ergänzt, um besser zu verdeutlichen, dass der Mundsburger Damm hier nicht geradeaus gequert werden kann. Wenn nötig, soll ein zusätzliches Hinweisschild „geradeaus Fahren verboten“ o.ä. angebracht werden.

Begründung:

Im Jahr 2016 wurde die Papenhuder Straße umgebaut. Insbesondere an den Kreuzungen Mundsburger Damm und Uhlenhorster Weg wurden dabei größere Veränderungen vorgenommen. Leider ergeben sich daraus Probleme:

-          An der Kreuzung Uhlenhorster Weg darf mit dem Kfz nicht Richtung Alster abgebogen werden. Die entsprechenden Schilder, die dort vor dem Umbau vorhanden waren, fehlen aber nach wie vor (s. Foto).

 

-          Mit dem Rad darf an dieser Stelle dagegen seit dem Umbau im Uhlenhorster Weg (West) abgebogen werden. Meist ist dies auch ohne größere Schwierigkeiten möglich. Wenn aber aus beiden Richtungen Busse kommen, ist es höchst unangenehm, mitten auf der Straße dazwischen zu stehen.

 

-          An der Kreuzung mit dem Mundsburger Damm werden Radfahrende aus Richtung Winterhude zunächst links entgegen der üblichen Fahrtrichtung über die Papenhuder Straße geleitet, um dann den Mundsburger Damm zu queren. Die vorhandene Radampel weist allerdings leider nur einen so kleinen Pfeil nach links auf, dass Ortsunkundige versucht sein könnten, den Mundsburger Damm bei Grün einfach intuitiv geradeaus zu queren. Das birgt erhebliches Gefahrenpotenzial.

 

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.

Die Schilder fehlen nicht. Gemäß der Schlussverschickung vom 12.04.2016 sind die Verkehrszeichen 214 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Geradeaus oder rechts) bzw. Verkehrszeichen 214-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Geradeaus oder links) nicht vorgesehen. Aufgrund rechtlicher Vorschriften dürften sie dort auch nicht mehr angeordnet werden.

Zu 2.

Die Signalisierung des Uhlenhorster Wegs in Fahrtrichtung Ost und West erfolgt aufgrund der Erfordernisse aus der Besonderheit des Straßenzuges Herbert-Weichmann-Straße / Sierichstraße in zwei Phasen nacheinander. Dabei erhält zunächst der Verkehr aus Richtung Alster kom­mend eine Freigabe. Gerade ungeübte Radfahrende orientieren sich oft an dem in Ihrem Rücken bei grün anfahrenden motorisierten Verkehr. Wenn dieser ausbleibt, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Radfahrer unerwartet in den gegenüber schon freigegebenen Gegenverkehr einfahren könnten. Damit rechnet der freigegebene bedingt verträgliche Verkehr während des Ab­laufs dieser Phase aber nicht. VD 52 lehnt deshalb eine entsprechende Aufstelltasche ab. Durch das Fehlen der Aufstelltasche sind ungeübte Radfahrer geneigt, an der Fußgängerquerung signalisiert die Fahrbahn zu queren, um dann die Fahrt auf der Westseite wieder aufzunehmen.

Zu 3.

An der Örtlichkeit ist eine eindeutige Radfahrerführung markiert. Seitens der zentralen Straßenverkehrsbehörde erfolgt keine Erklärung der Bedeutung von Verkehrszeichen auf zusätzlichen Schildern. Sie wären im Hinblick auf Erkennbarkeit und Begreifbarkeit der Verkehrssituation auch kontraproduktiv. Die Streuscheibe der .Signalisierung für linksabbiegende Radfahrer in deren Radverkehrsführung entspricht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Eine größere Streuscheibe wäre für den in Richtung Mundsburger Damm - Fahrtrichtung Innenstadt - fahrenden Radverkehr wahrnehmbarer. Für diesen gilt das Signal jedoch gerade nicht. Für linksabbiegende Radfahrer ist das Signal schon aufgrund der Radverkehrsführung deutlich erkennbar. Eine beabsichtigte Wegweisung hat durch Lichtzeichenanlagen nicht zu erfolgen. Dies wäre ungesetzlich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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