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Überschwemmungsgebiete in Hamburg-Nord (III) Anfrage gem. § 27 BezVG von der CDU-Fraktion

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Das tendenziell häufigere Auftreten von Starkregenereignissen und Hochwasser veranlasste die Umweltbehörde vor einiger Zeit, deutlich großflächigere Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In Hamburg-Nord betrifft dieses u.a. die Osterbek und die Tarpenbek. Eine Vielzahl von Grundeigentümern sah sich gravierenden Einschränkungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke ausgesetzt. Die CDU hatte daher eine Überprüfung der von der Umweltbehörde ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete unterstützt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Trifft es weiterhin zu, dass sich das vorläufig gesicherte ÜSG Tarpenbek nach aktueller Nachberechnung (2D-Modellierung) um 40% verkleinert hat?
    Wenn nein, um wie viel %, was sind die Gründe für die erneute Veränderung und wie wirkt sich dieses jeweils auf die einzelnen Flurstücke aus? Bitte nach den einzelnen Abschnitten der Tarpenbek aufschlüsseln.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Ja, das trifft zu. Am 5. Dezember 2017 wurde das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Tarpenbek festgesetzt.

 

  1. Trifft es zu, dass sich das vorläufig gesicherte ÜSG Osterbek nach aktueller Nachberechnung (2D-Modellierung) um 40% verkleinert hat?
    Wenn nein, um wie viel %, was sind die Gründe für die Veränderung und wie wirkt sich dieses jeweils auf die einzelnen Flurstücke aus? Bitte nach den einzelnen Abschnitten der Osterbek aufschlüsseln.

Zu 2.:

Ja, das trifft zu. Am 5. Dezember 2017 wurde das ÜSG Osterbek festgesetzt.

 

  1. Trifft es zu, dass weitere ÜSG im Bereich des Bezirks Hamburg Nord nach aktueller Nachberechnung (2D-Modellierung) deutlich geschrumpft sind?
    Wenn ja welche, um wie viel % jeweils, was sind die Gründe für die Veränderung und wie wirkt sich dieses jeweils auf die einzelnen Flurstücke aus? Bitte nach den einzelnen Abschnitten aufschlüsseln.

Zu 3.:

Nein.

  1. Gibt es weiteren ÜSG im Bezirk Hamburg-Nord die noch nicht mit einer 2D-Modellierung überprüft wurden? Wenn ja, welche? Und warum nicht? (bitte detailliert begründen)

Zu 4.:

Nein.

  1. Der Presse ist zu entnehmen, dass für Grundstücke im als Überschwemmungsgebiet deklarierte Gebieten die Umweltbehörde mit den Bezirksämtern eine einheitliche Genehmigungspraxis abgestimmt hat. Wenn ja, wann hat diese stattgefunden, wie lautet diese und wie werden die bezirkspolitischen Gremien über die Ergebnisse informiert?

Zu 5.:

Eine einheitliche Genehmigungspraxis wird durch die einheitlich formulierten Verordnungen der ÜSG gewährleistet. Die Verordnungen wurden im Rahmen des Festsetzungsverfahrens mit den zuständigen Stellen der Bezirksämter abgestimmt.

Des Weiteren hat die BUE einen Leitfaden „Überschwemmungsgebiete“ im Dezember 2017 veröffentlicht. Die Inhalte dieses Leitfadens resultieren aus einem behördenübergreifenden Arbeitskreis, der unter Federführung der BUE in den Jahren 2014 bis 2016 stattfand. An diesem Arbeitskreis nahmen auch Mitarbeiter des Fachamtes Bauprüfung sowie des Fachbereiches Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg-Nord teil.

Der Leitfaden liegt in üblichen Stellen des Bezirksamtes Hamburg-Nord aus. Die BUE hat den Leitfaden unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete zum Download für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

  1. Gemäß Kleiner Anfrage vom 03.02.2016 (Drucksachen-Nr. 20-2587) lagen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine Einwände oder Stellungnamen von betroffenen Anwohnern der ÜSG Osterbek und/oder ÜSG Tarpenbek vor. Gemäß einem Zeitungsartikel im Hamburger Abendblatt vom 23.11.2016 gab es aber insgesamt 400 Stellungnahmen in ganz Hamburg. Wie viele Einwände und Stellungnahmen sind inzwischen tatsächlich bekannt? Welche Informationen wurden wann, in welcher Qualität an das Bezirksamt Hamburg-Nord weitergeleitet? Wenn nicht, aus welchem Grund? Wie viele Stellungnahmeschreiben zu den ÜSG in Hamburg-Nord konnten ohne Beteiligung des Bezirksamtes von der Fachbehörde beantwortet werden?

Zu 6.:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2014 zur vorläufigen Sicherung der ÜSG sind bei der BUE 423 Stellungnahmeschreiben eingegangen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 zur Festsetzung der ÜSG sind bei der BUE 35 Stellungnahmeschreiben eingegangen. Von diesen insgesamt 458 Stellungnahmeschreiben betreffen 8 die ÜSG in Hamburg-Nord, die ohne Beteiligung des Bezirksamtes von der BUE beantwortet werden konnten.

 

  1. Wann und in welchem Rahmen wurden bzw. werden die aktualisierten ÜSG-Karten für den Bezirk Hamburg-Nord ausgelegt? Welche Informations-medien werden hierfür benutzt?

Zu 7.:

Die ÜSG-Karten wurden vom 1. Juni bis 3. Juli 2017 im Bezirksamt Hamburg-Nord sowie in der BUE öffentlich ausgelegt. Weiterhin waren und sind sie im Internet einsehbar. Über den Auslegungszeitraum wurde im Internet sowie im Amtlichen Anzeiger informiert.

 

 

 

Andreas SchottNizar Müller

Martin Fischer

 

Anhänge

 

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