Überschwemmungsgebiete in Hamburg-Nord (III) Anfrage gem. § 27 BezVG von der CDU-Fraktion
Das tendenziell häufigere Auftreten von Starkregenereignissen und Hochwasser veranlasste die Umweltbehörde vor einiger Zeit, deutlich großflächigere Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In Hamburg-Nord betrifft dieses u.a. die Osterbek und die Tarpenbek. Eine Vielzahl von Grundeigentümern sah sich gravierenden Einschränkungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke ausgesetzt. Die CDU hatte daher eine Überprüfung der von der Umweltbehörde ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete unterstützt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, das trifft zu. Am 5. Dezember 2017 wurde das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Tarpenbek festgesetzt.
Zu 2.:
Ja, das trifft zu. Am 5. Dezember 2017 wurde das ÜSG Osterbek festgesetzt.
Zu 3.:
Nein.
Zu 4.:
Nein.
Zu 5.:
Eine einheitliche Genehmigungspraxis wird durch die einheitlich formulierten Verordnungen der ÜSG gewährleistet. Die Verordnungen wurden im Rahmen des Festsetzungsverfahrens mit den zuständigen Stellen der Bezirksämter abgestimmt.
Des Weiteren hat die BUE einen Leitfaden „Überschwemmungsgebiete“ im Dezember 2017 veröffentlicht. Die Inhalte dieses Leitfadens resultieren aus einem behördenübergreifenden Arbeitskreis, der unter Federführung der BUE in den Jahren 2014 bis 2016 stattfand. An diesem Arbeitskreis nahmen auch Mitarbeiter des Fachamtes Bauprüfung sowie des Fachbereiches Tiefbau des Bezirksamtes Hamburg-Nord teil.
Der Leitfaden liegt in üblichen Stellen des Bezirksamtes Hamburg-Nord aus. Die BUE hat den Leitfaden unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete zum Download für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zu 6.:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2014 zur vorläufigen Sicherung der ÜSG sind bei der BUE 423 Stellungnahmeschreiben eingegangen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 zur Festsetzung der ÜSG sind bei der BUE 35 Stellungnahmeschreiben eingegangen. Von diesen insgesamt 458 Stellungnahmeschreiben betreffen 8 die ÜSG in Hamburg-Nord, die ohne Beteiligung des Bezirksamtes von der BUE beantwortet werden konnten.
Zu 7.:
Die ÜSG-Karten wurden vom 1. Juni bis 3. Juli 2017 im Bezirksamt Hamburg-Nord sowie in der BUE öffentlich ausgelegt. Weiterhin waren und sind sie im Internet einsehbar. Über den Auslegungszeitraum wurde im Internet sowie im Amtlichen Anzeiger informiert.
Andreas SchottNizar Müller
Martin Fischer
Keine
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