Überschwemmungsgebiete in Hamburg-Nord (II) Anfrage gem. § 27 BezVG
Das tendenziell häufigere Auftreten von Starkregenereignissen und Hoch-wasser veranlasste die Umweltbehörde vor einiger Zeit, deutlich großflächigere Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In Hamburg-Nord betrifft dieses u.a. die Osterbek und die Tarpenbek. Eine Vielzahl von Grundeigentümern sah sich gravie-renden Einschränkungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke ausgesetzt. Die CDU hatte daher eine Überprüfung der von der Umweltbehörde ausgewiesenen Über-schwemmungsgebiete unterstützt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Nach der rechnerischen Überprüfung hat sich die Fläche des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets (ÜSG) Tarpenbek unter der Annahme eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses insgesamt um 40 Prozent verkleinert. Grund für die Veränderung ist der Einsatz der technisch anspruchsvollen und zeitaufwendigen zweidimensionalen Modellierung (2D-Methode). Diese berücksichtigt – stärker als die bislang verwendete und bundesweit übliche eindimensionale (1D-Methode) – die Beeinflussung der Gewässergeometrie durch topographische und bauliche Strukturen. Ein weiterer Grund für die veränderten Grenzen der potenziell überschwemmten Fläche ist eine verbesserte Datengrundlage infolge punktuell durchgeführter Nachvermessungen (siehe http://www.hamburg.de/bue/7473232/2016-11-23-bue-tarpenbek-ueberschwemmungsgebiet/).
Weitere Informationen sowie interaktive Karten der vorläufig gesicherten ÜSG finden Sie unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete.
Zu 2.:
Nach der rechnerischen Überprüfung hat sich die Fläche des vorläufig gesicherten ÜSG Osterbek unter der Annahme eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses um 40 Prozent verkleinert. Im Übrigen siehe Antwort 1 sowie unter http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6065232/2016-05-11-bue-ueberschwemmungsgebiet-osterbek/.
Zu 3.:
Es wurden keine weiteren ÜSG im Bezirk Hamburg-Nord mit einer 2D-Modellierung überprüft.
Zu 4.:
In einem interdisziplinären, behörden- und ämterübergreifenden Austausch zwischen Fachbehörde, Bezirksämtern und LSBG wurden in den Jahren 2015 und 2016 die Voraussetzungen und Randbedingungen für eine einheitliche Genehmigungspraxis abgestimmt. Hieraus sind ein Leitfaden für die Öffentlichkeit, der im Internet einsehbar ist (siehe unter http://www.hamburg.de/contentblob/4654226/c9ccbbd217039a93c55484e66b2ef782/data/d-leitfaden.pdf), sowie eine Handlungsempfehlung, die den Wasserbehörden der Bezirksämter zur Verfügung gestellt worden ist, entstanden. Weiterhin fließen die Ergebnisse der Überprüfung in die Verordnungen zur Festsetzung der vorläufig gesicherten ÜSG ein.
Die Information der bezirkspolitischen Gremien obliegt den jeweiligen Bezirksämtern.
Zu 5.:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur vorläufigen Sicherung der ÜSG in Hamburg sind insgesamt rund 420 Stellungnahmeschreiben bei der BUE (ehemals Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, BSU) eingegangen. Diese wurden von der Fachbehörde beantwortet. Zur Beantwortung der Stellungnahmen notwendige Informationen durch die jeweilig zuständigen Bezirksämter wurden durch die Fachbehörde eingeholt. Im Bezirk Hamburg-Nord gab es sieben Stellungnahmeschreiben zum ÜSG der Tarpenbek, die ohne Beteiligung des Bezirksamtes von der Fachbehörde beantwortet werden konnten.
Zu 6.:
Die Karten des überprüften ÜSG Osterbek lagen seit dem 23. Mai 2016 für einen Monat im Bezirksamt Wandsbek sowie in der BUE aus. Die Ergebnisse der überprüften Berechnung des ÜSG Tarpenbek sind aktuell seit dem 09.01.2017 für einen Monat im Bezirksamt Hamburg-Nord, im Bezirksamt Eimsbüttel sowie in der BUE einsehbar. Des Weiteren sind die Karten aller überprüften Ergebnisse unter www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete aufgeführt.
Die Informationen, wo und wann die Karten der ÜSG Tarpenbek und Osterbek ausgelegt wurden bzw. werden, wurden im Amtlichen Anzeiger, im Internet und in der Presse veröffentlicht.
Andreas SchottNizar Müller
Bernd Kroll
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.