21-3873.1

Überquerung der Borsteler Chaussee erleichtern, Ampelschaltung für Fußgänger*innen optimieren! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2022
Ö 7.1
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 24.10.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen

Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass diese prüft, ob für folgende Ampelanlagen eine Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen erfolgen kann:
    • Buskehre Nähe Warnckesweg
    • Kreuzung Köppenstraße / Borsteler Chaussee
    • Kreuzung Brödermannsweg / Borsteler Chaussee
    • Ampel Höhe Aldi / Alphapark
  2. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger*innen an allen mit Ampeln geregelten Übergängen der Borsteler Chaussee möglich ist.

 

Begründung:

Die Borsteler Chaussee schneidet den Stadtteil Groß Borstel mittig in zwei Teile. Auf beiden Seiten befinden sich Schulen, Freizeiteinrichtungen, Parks, Geschäfte, Restaurants, Ärzte und viele andere Ziele, welche die Groß Borsteler bevorzugt zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen möchten.

Aus diesem Grund haben die mit Ampeln geregelten Überwege eine große Bedeutung im Alltag der Groß Borsteler und sollten so geschaltet sein, dass sie in erster Linie den Bedürfnissen der Menschen in Groß Borstel entsprechen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Zu Fuß Gehende können die Fahrbahn an der Borsteler Chaussee jederzeit sicher überqueren. Die zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit (Räumzeit) bemisst sich nach der Fahrbahnbreite und der Gehgeschwindigkeit. Gemäß der bundesweit geltenden Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll die Räumzeit für zu Fuß Gehende mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 meter (m)/sekunde(s) bis höchstens 1,5 m/s errechnet werden. In Hamburg wird zur Berechnung der Räumzeit im Gegensatz zu vielen anderen Städten grundsätzlich die geringe Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s angenommen. In Ausnahmefällen, etwa in der Nähe von Altenheimen, wird 1,0 m/s zugrunde gelegt. Gemäß RiLSA ist zu gewährleisten, dass während der Freigabezeit einer zu querenden Furt, rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann. Bei allen signalisierten Querungen in Hamburg sind die Freigabezeiten ausreichend dimensioniert, so dass diese Mindestanforderung erfüllt werden kann.

 

Die Schutzzeit, bevor der Kraftfahrzeug (KFZ)-Verkehr wieder Grün bekommt, sichert zu, dass auch diejenigen, die in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, bei normaler Gehgeschwindigkeit den gegenüberliegenden Fahrbahnrand erreichen, bevor Kraftfahrzeuge eine Freigabe erhalten. Wenn die Fahrbahn in den ersten Sekunden der Grünzeit betreten wird, reicht auch eine sehr langsame Gehgeschwindigkeit von unter 1m/s aus, um die gegenüberliegende Straßenseite sicher zu erreichen.

 

Stellungnahme:

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass diese prüft, ob für folgende Ampelanlagen eine Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen erfolgen kann:

 

Buskehre Nähe Warnckesweg

Kreuzung Köppenstraße / Borsteler Chaussee

Kreuzung Brödermannsweg / Borsteler Chaussee

Ampel Höhe Aldi / Alphapark

 

Mit einem DTVW (Durchschnittlichen Täglichen Kfz-Verkehrsstärken an Werktagen) von 23.000 Kfz/24h gehört die Borsteler Chaussee zum Hauptverkehrsstraßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Alle Knotenpunkte im Zuge der Borsteler Chaussee sind in den Verkehrsspitzenzeiten hoch belastet. Während des morgendlichen/nachmittäglichen Berufsverkehrs treffen rund 850 Kfz/h stadteinwärts/stadtauswärts in den Zufahrten der Borsteler Chaussee ein. Zusätzlich fahren hier mehrere Buslinien. Für die Abwicklung dieser hohen Belastungen müssen leistungsfähige Signalprogramme mit Umlaufzeiten von 90 Sekunden geschaltet werden, da sie längere Freigabezeiten für den Bus- und Kfz-Verkehr ermöglichen. Außerhalb der Spitzenzeiten werden bereits Signalprogramme mit Umlaufzeiten von 75 Sekunden (in den Schwachlastzeiten 60 Sekunden) geschaltet. Je höher die Umlaufzeit und die erforderliche Freigabezeit für den Bus- und Kfz-Verkehr sind, desto längere Sperrzeiten bzw. Wartezeiten entstehen für querenden Fußverkehr. Die heutigen Freigabezeiten der Bestandsschaltungen an allen genannten Knotenpunkten sind optimal gewählt, so dass Stauungen und Emissionen des Bus- und Kfz-Verkehrs weitgehend vermieden werden können. Im Folgenden werden die im Antrag genannten Lichtsignalanlagen (LSA) näher betrachtet:

 

 

 

Buskehre Nähe Warnckesweg

Derzeit erfolgt die Freigabe des Fußverkehrs Höhe Buskehre nicht zyklisch und nur durch eine aktive Anforderung. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird die Steuerung dieser LSA dahingehend anpassen, dass der Fußverkehr zyklisch eine Freigabe erhält.

 

Kreuzung Köppenstraße/Borsteler Chaussee

Kreuzung Brödermannsweg/Borsteler Chaussee

Diese beiden Querungen gehören zur selben LSA. Der Fußverkehr erhält an beiden Querungen zyklisch eine Freigabe. Eine Verkürzung der Wartezeiten ist aus verkehrlicher Sicht nicht möglich (siehe Vorbemerkung).

 

Ampel Höhe ALDI/Alphapark

An dieser LSA wird der LSBG die Steuerung anpassen und versuchsweise alternative Signalprogramme aktivieren. Dadurch werden die Wartezeiten des Fußverkehrs massiv reduziert. Der LSBG wird die Auswirkung dieser Änderung eine angemessene Zeit beobachten und analysieren.

 

  1. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger*innen an allen mit Ampeln geregelten Übergängen der Borsteler Chaussee möglich ist.

 

Die Überprüfung der Freigabezeiten des Fußverkehrs an allen genannten Querungen hat ergeben, dass diese ausreichend dimensioniert sind und der Fußverkehr sicher die Fahrbahn queren kann (s. Vorbemerkung).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Anhänge

 

Keine