Überplanung Osterbekstraße prioritär behandeln
Umbau Güntherstraße weiter verfolgen!
Stellungnahme des Bezirksamts
Osterbekstraße
Dem Bezirksamt stehen nur begrenzte Ressourcen für die Planung von Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Diese werden bereits in hohem Maße durch die Bearbeitung von Veloroutenprojekten in Anspruch genommen. Daher gilt es, Prioritäten für die Bearbeitung von Straßenbaumaßnahmen mit Bedacht zu setzen.
Auf Grund der großen Bedeutung einer möglichen Fahrradstraße in der Osterbekstraße (vgl. Drs. 20-5164 und 20-6328, [3], [4]) sollte dieses Projekt vorrangig angegangen werden. Zunächst muss eine Machbarkeitsuntersuchung erfolgen, um Details für einen Umbau festzulegen und eine belastbare Kostenschätzung vornehmen zu können. Diese wiederum ist Grundlage für ein Einwerben zusätzlicher Gelder für eine spätere Umsetzung.
Güntherstraße
Mit den Drs. 21-0266 [1] und 21-0696 [2] hat das Bezirksamt die Bezirksversammlung darüber informiert, dass eine Öffnung der Güntherstraße für den gegenläufigen Radverkehr im Abschnitt zwischen Lessingstraße und Lübecker Straße nicht wie bislang vom Bezirksamt geplant umgesetzt werden kann, da der Umfang der vorzunehmenden Baumaßnahmen und damit auch die Kosten deutlich höher als angenommen liegen.
Das Bezirksamt war bislang davon ausgegangen, die Planungs- und Baumaßnahmen auf die Güntherstraße selbst beschränken zu können und nicht in die Lübecker Straße eingreifen zu müssen. Die Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat jedoch ergeben, dass zwingend eine Überprüfung des Ampelprogramms erforderlich ist, da sich neben der Zahl der Fahrstreifen in der Güntherstraße auch die Räumzeit für Fußgänger*innen bei der Furt an der Güntherstraße ändern würde. Zudem müssen die Fahrbahnmarkierungen der Kreuzung Lübecker Straße / Güntherstraße auf die geringere Zahl von Fahrstreifen in der Güntherstraße hin angepasst werden. Die BWVI wünscht sich außerdem eine Einbindung der Einmündung der Freiligrathstraße in die Planung, um eine direkte Fahrbeziehung für den Radverkehr aus der Freiligrathstraße kommend in die Güntherstraße zu ermöglichen.
Diese Fahrbeziehung sieht auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität positiv. Sie würde eine direkte Fahrt aus Richtung Hasselbrookstraße (Veloroute 7) kommend über die Freiligrathstraße in die Güntherstraße und weiter in Graumannsweg, Barcastraße und Lange Reihe ermöglichen. Genauso ist es im bezirklichen Radverkehrskonzept von 2014 vorgesehen (Bezirksroute 33). In entgegengesetzter Richtung ist diese Fahrbeziehung schon heute möglich. Zudem würde es eine Öffnung der Güntherstraße für gegenläufigen Radverkehr endlich ermöglichen, aus der Wandsbeker Chaussee und somit aus dem zentralen Eilbek kommend direkt rechts in die Güntherstraße abzubiegen. So würde eine attraktive Route von Eilbek Richtung Alster und City ermöglicht. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität sieht die Planung Güntherstraße daher trotz der Anforderungen der BWVI weiter positiv.
Eine Umsetzung der laut BWVI erforderlichen und auch vom Ausschuss als sinnvoll erachteten Maßnahmen führt zu bisher nicht gedeckten Mehrkosten in Höhe von mindestens 600.000 €.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Alexander Kleinow
Thorsten Schmidt Sebastian Haffke
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Entsprechend der o.g. Drucksache wird das Bezirksamt die Planung für die Radwegachse am Osterbekkanal aufnehmen. Dafür werden alle anderen bezirklichen Maßnahmen zurückgestellt die nicht einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegen. Die Maßnahme Güntherstraße / Lessingstraße wird gemäß der Drucksache im Umfang erweitert.
Desweiteren wird die Maßnahme Wiesendamm Ost, (Drs. 21-0349), die kurz vor dem Abschluss steht, noch abgeschlossen. Die Maßnahme Osterbekstraße wird dabei vorrangig betreut.
Gemäß der Drucksache 21-1031 werden für die Planung der Straßenabschnitte direkt Mittel der Rahmzuweisung verwandt. Auf die zur Mitteleinwerbung vorgesehene Machbarkeitsstudie wird verzichtet. Die Sondermittel der Bezirksversammlung für die Machbarkeitsstudie werden für die notwendige Planung des in der Parkanlage gelegenen Abschnitts verwandt. Damit sollen Synergieeffekte mit einer kurzfristig geplanten Maßnahme von Leitungsträgern genutzt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz