22-1367

Übernahme des Bürgerbegehrens „Stand UP Winterhude“ durch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord gemäß § 32 Abs. 7 Satz 1 Alt. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- Und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 16. Januar 2025 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Stand UP Winterhude“ mit der folgenden Fragestellung zustande gekommen ist:

Sind Sie dafür,

dass die vorhandenen Grünflächen zwischen Goldbekkanal und Poßmoorweg mit seinen Kleingärten erhalten bleiben und als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 keine Verwendung finden.“

Bereits mit Bescheid vom 25. Juni 2024 nach der Anzeige des Bürgerbegehrens durch die Initiative am 18. Juni 2024 wurde festgestellt, dass das Bürgerbegehren gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO) i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 BezVG unverbindlich ist, so wie von der Initiative in ihrer Anzeige angegeben.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord stimmt dem Anliegen des Bürgerbegehrens "Stand UP Winterhude" gemäß § 32 Abs. 7 Satz 1 Alt. 1 BezVG i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 BezAbstDurchfG zu.

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Dr. Martin Albers

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Ekkehart Wersich, Philipp Kroll,
Dr. Clarissa Bohlmann

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert, Lars Jessen

Anhänge

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