20-4413

Übernahme der Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Die Bezirke haben sich mit großem Einsatz und Engagement den Herausforderungen durch gestiegene Zuwanderungszahlen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gestellt. Ohne den motivierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirken wäre dies nicht in diesem Ausmaß zu leisten gewesen.

 

Um den deutlich gestiegenen Zuwanderungszahlen Rechnung zu tragen, hat die Bürgerschaft im September 2015 zusätzliche finanzielle Mittel für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt und in Anbetracht der gestiegenen Bedarfe folgend weitere Mittel nachbewilligt (Drs. 21/1395, 21/4472, 21/6619).

 

Gerade den Bezirken ist ein nicht unerheblicher Mehraufwand durch die Unterbringung und Integration entstanden. Die Bezirksämter haben mit Zustimmung der Finanzbehörde rund 200 zusätzliche Personalstellen besetzt. Allein im Jahr 2016 sind dafür Personalkosten in Höhe von 5,3 Mio. € und Arbeitsplatzkosten von weiteren 1,4 Mio. € verwendet worden. Da diese Kosten im Jahr 2016 nur anteilig angefallen sind, ist ab dem Jahr 2017 mit jährlichen Kosten von rund 11 Mio. € zu rechnen.

 

Diese Kosten sind von den Bezirken im Vertrauen auf Zusagen zur Erstattung vorfinanziert worden. Nunmehr ist vorgesehen, diese Mehrbedarfe der Bezirke im Rahmen der vorhandenen Kostenermächtigungen zu decken, also keine Übernahme der zusätzlichen Kosten zu gewähren. Mit diesem Vorgehen werden die Finanzierungsmöglichkeiten der Bezirke erheblich eingeschränkt und diese in eine strukturelle Unterfinanzierung gedrängt.

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, die Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gegenüber dem Senat geltend zu machen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, beim Senat mit Nachdruck auf die Übernahme der Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu bestehen.

 

 

 

Dr. Andreas SchottStefan Baumann
Fraktionsvorsitzender

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

 

Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Bürgerschaft hat in einem zentralen Ansatz zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, damit der Senat eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sicherstellen sowie die erforderlichen Investitionen für die öffentliche Unterbringung vornehmen kann. Die zentralen Reservemittel können von der Finanzbehörde in die Einzelpläne der Behörden übertragen werden, sofern und soweit die dort vorhandenen Ansätze bzw. Ermächtigungen für eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Flüchtlingsversorgung nicht ausreichen. Mit diesem Verfahren ist es in den Jahren 2015 und 2016 gelungen, die zuwanderungsbedingten Mehrkosten der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Gesamthaushalt innerhalb der Grenzen bzw. Vorgaben der Hamburgischen Verfassung, des Finanzrahmengesetzes und der Landeshaushaltsordnung zur Einhaltung der Schuldenbremse zu finanzieren und eine sachgerechte Erstaufnahme und Folgeunterbringung sowie gute Integration von Flüchtlingen in Hamburg zu gewährleisten. Die Bezirke haben trotz der erhöhten Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsentwicklung im Haushaltsjahr 2016 nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen (sogenannte Reste) für Personalkosten in Höhe von 33,1 Mio. Euro.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine