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Übermäßige Anzahl von Werbeträgern Kleine Anfrage Nr. 106/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg Nord hat die INI SOS Mühlenkampkanal darauf hingewiesen, dass sie bezogen auf den Zweck eine übermäßige Anzahl von Schildern für den Bürgerentscheid aufgestellt habe.

Dieses Vorgehen ist schon an sich bemerkenswert, macht es doch deutlich, dass das Bezirksamt Hamburg Nord ganz offensichtlich kein Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung hat.

Noch erstaunlich wird diese Aussage vor dem Hintergrund, dass sich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord in der Vergangenheit wiederholt in enger Abstimmung mit der Leitung der SPD Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg Nord für die Evokation von Winterhude 23 ausgesprochen hat und dass das Bürgerbegehren zu Langenhorn 73 mit der Begründung evoziert wurde, dass die Wahlbeteiligung so gering gewesen sei.


Vor diesem Hintergrund frage ich die derzeitige Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:

Vorbemerkungen:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Initiative auf die Geltung der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern mehrfach vorab hingewiesen und diesbezügliche Beratungsangebote fruchtlos unterbreitet, es wurden bei der Plakatierung durch die Initiative trotzdem mehrfache Verstöße festgestellt (u.a. Hängeschilder anstatt Stellschilder, Anbringung an unzulässigen Orten bzw. in verkehrsgefährdender Weise, Verstoß gegen die Impressumsvorschriften), um deren Abstellung gebeten worden ist und dem nach Beobachtung des Bezirksamtes dann auch weitgehend Folge geleistet worden ist. Zu den Festsetzungen gehörte entgegen der Aussage der Anfrage keine Vorgabe, die Menge an Plakaten zu reduzieren. Auch den übrigen Wertungen und Motivunterstellungen im Vorspann der Anfrage und im Wortlaut der Fragen wird ausdrücklich entgegengetreten.

  1. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg Nord der Sinn von Werbung für den Bürgerentscheid und was ist daran so verwerflich?

Bzgl. der Frage nach dem Sinn der Fachanweisung über die politische Werbung wird eine Anfrage nach § 27 BezVG an die zuständige Finanzbehörde empfohlen. Die Werbung ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht verwerflich.
 

  1. Wie viele Plakate hält das Bezirksamt Hamburg Nord Im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid jeweils maximal für zulässig und aus welchen Gründen jeweils?
     

a.       für die INI SOS Mühlenkampkanal

b.       für die SPD

c.       für die Grünen

d.       für die CDU

e.       für die Linken

f.        für die FDP

g.       für die AfD?

Frage 2 a-g:

In der Abwägung des Ziels der Fachanweisung über die politische Werbung einerseits und dem Anspruch der Bevölkerung auf die Leichtigkeit des Verkehrs und Vermeidung von Verkehrsgefährdungen andererseits wird – trotz des sehr lokalen Bezugs des Bürgerentscheids - eine Plakatierungsmenge und -dichte wie bei Volksparteien in der Hauptphase von bundesweiten Wahlen für angemessen gehalten. Der Initiative ist vor diesem Hintergrund als Näherungswert eine Menge von 2.500 Plakaten an die Hand gegeben worden, was auch deren Mengenvorstellungen entsprach. Die Parteien planen nach hiesigen Erkenntnissen keine eigenen Plakataktionen, die Fragestellung zu b)-g) ist insoweit hypothetisch und wird in ständiger Praxis nicht beantwortet.
 

  1. Gedenkt das Bezirksamt Hamburg Nord dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der Pro-Werbeschilder nicht die Anzahl der Contra-Werbeschilder und umgekehrt übersteigt?

    Wenn ja, wie?

    Wenn nein, warum nicht?

Da offenbar keine Partei plakatiert, handelt es sich auch hier um eine hypothetische Frage, die in ständiger Praxis nicht beantwortet wird.

 

 

  1. An welchen konkreten a. Standorten / b. Straßen / c. Stadteilen stehen aus Sicht des Bezirksamtes zu viele Schilder der INI SOS Mühlenkampkanal?

Das Bezirksamt hat sich kein Bild über die Mengen der Plakate oder ihrer örtlichen Verteilung gemacht, diese waren bislang auch kein Kritikpunkt, vgl. hierzu auch die Vorbemerkungen. Insoweit kann die Frage nicht beantwortet werden.

  1. Bei welchen Veranstaltungen / Wahlen hat das Bezirksamt Hamburg Nord in den vergangenen 10 Jahren jeweils wen auf die Begrenzung der Werbeträger gemäß Ziffer 6.2.2.4 a. hingewiesen bzw. b. die Anzahl der jeweils aufgestellten Werbeschilder abgefragt?

    Sofern dieses in der Vergangenheit nicht geschehen sein sollte:

    Warum jeweils nicht und wie viele Werbeträger wurden zum Beispiel von der SPD im letzten Bundestagswahlkampf bzw. im letzten Bürgerschaftswahlkampf jeweils im Bezirk Hamburg Nord aufgestellt und aus welchen Gründen war die Verwaltung jeweils der Meinung, dass diese Anzahl von Werbeträgern zulässig war?

Hierzu wird keine Statistik geführt. Es kann nur allgemein ausgeführt werden, dass es bei jeder Wahl und auch oft bei Veranstaltungswerbung zu diversen Beschwerden der Parteien untereinander bzw. zu Bürgerbeschwerden gekommen ist was die Anzahl, Aufstellorte und Aufstellzeiten von Plakaten betraf, die jeweils von der Wahlleitung bzw. dem Fachamt Management des Öffentlichen Raums / Sondernutzung geschlichtet oder sanktioniert worden sind. Dies betraf abwechselnd alle Parteien und Wählervereinigungen.

  1. Welche Wahlbeteiligung ist aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg Nord erforderlich, damit das Bezirksamt Hamburg Nord sich nicht mehr für eine Evokation des B-Planverfahren Winterhude 23 einsetzt?

Nach der Hamburgischen Verfassung ist de iure ein Senatsbeschluss oder eine Senatsweisung jederzeit möglich und zwar unabhängig von bezirklichen Beschlussfassungen und deren Beteiligungs-Quoren. Da sich nach Kenntnisstand des Bezirksamtes der Senat politisch entschieden hat, zum Gegenstand des Bürgerentscheids nicht tätig zu werden, ist die Frage zudem als hypothetisch einzustufen. Alternativ wird eine Anfrage nach § 27 BezVG an die Senatskanzlei angeregt.

  1. Wie viele Stellschilder wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord bei den letzten 10 ÖPDs jeweils aufgestellt und wie hoch war die prozentuale Beteiligung der Bevölkerung an der ÖPD jeweils?
     

ÖPD Anzahl

ÖPD

Stellschilder

Teilnehmerzahl

1

Groß Borstel 31

19

ca. 120

2

Winterhude 74

44

ca. 10

3

Barmbek-Süd 2

56

ca. 120

4

Uhlenhorst 1

24

ca. 130

5

Ohlsdorf 28

25

ca. 70

6

Winterhude 23

25

ca. 150

7

Uhlenhorst 17

21

ca. 30

8

Groß Borstel 30

20

ca. 70

9

Fuhlsbüttel 23 /
Langenhorn 83

20

ca. 250

10

Barmbek-Nord 38

28

ca. 40

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die derzeitige Dichte von Plakaten der Grünen a. rund um den Mühlenkamp und b. in Winterhude und wie viele Plakate sind es jeweils?

Das Bezirksamt hat auch bzgl. der aktuellen Veranstaltungswerbung der Parteien keine Kontrollen vor Ort vorgenommen und kann daher keine empirisch gestützte Einschätzung zur Dichte „rund um den Mühlenkamp“ abgeben. Da zum Zeitpunkt der Anfrageeinreichung die Partei der Grünen mit einer Veranstaltung von überregionaler Bedeutung wirbt (Rüstung) und dazu ein bezirksweiter Antrag auf 300 Schilder gestellt und erteilt worden ist, also in allen Stadtteilen geworben wird, dürften gegen die Plakatdichte „rund um den Mühlenkamp“ schon per se keine Einwände bestehen. Vorgaben zur örtlichen Dichte macht die Fachanweisung über die politische Werbung aber auch nicht, sie stellt nur die Angemessenheit von Mengengerüsten außerhalb der Hauptwahlkampfzeit und die Verkehrssicherheit sicher.

  1. Wie viele Plakate dürfen von den einzelnen Parteien im nächsten Wahlkampf zur Bezirksversammlung Hamburg Nord maximal jeweils aufgestellt werden?

Bzgl. der Menge an Plakaten in der Vorwahlkampfzeit wird auf die Ziffer 6.2 der Fachanweisung verwiesen. In der Hauptwahlkampfphase wird es voraussichtlich wie in den vorherigen Wahlkämpfen zu einvernehmlichen Verabredungen zwischen den Parteien und Wählervereinigungen kommen. Die letztlich knappen Aufstellorten für Plakate und die Vielzahl an Parteien und Wählervereinigung sorgen regelmäßig für eine natürliche Limitierung der Plakatmengen.


26.11.2018

Yvonne Nische