Übermäßige Anzahl von Werbeträgern Kleine Anfrage Nr. 106/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Das Bezirksamt Hamburg Nord hat die INI SOS Mühlenkampkanal darauf hingewiesen, dass sie bezogen auf den Zweck eine übermäßige Anzahl von Schildern für den Bürgerentscheid aufgestellt habe.
Dieses Vorgehen ist schon an sich bemerkenswert, macht es doch deutlich, dass das Bezirksamt Hamburg Nord ganz offensichtlich kein Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung hat.
Noch erstaunlich wird diese Aussage vor dem Hintergrund, dass sich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord in der Vergangenheit wiederholt in enger Abstimmung mit der Leitung der SPD Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg Nord für die Evokation von Winterhude 23 ausgesprochen hat und dass das Bürgerbegehren zu Langenhorn 73 mit der Begründung evoziert wurde, dass die Wahlbeteiligung so gering gewesen sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die derzeitige Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Vorbemerkungen:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Initiative auf die Geltung der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern mehrfach vorab hingewiesen und diesbezügliche Beratungsangebote fruchtlos unterbreitet, es wurden bei der Plakatierung durch die Initiative trotzdem mehrfache Verstöße festgestellt (u.a. Hängeschilder anstatt Stellschilder, Anbringung an unzulässigen Orten bzw. in verkehrsgefährdender Weise, Verstoß gegen die Impressumsvorschriften), um deren Abstellung gebeten worden ist und dem nach Beobachtung des Bezirksamtes dann auch weitgehend Folge geleistet worden ist. Zu den Festsetzungen gehörte entgegen der Aussage der Anfrage keine Vorgabe, die Menge an Plakaten zu reduzieren. Auch den übrigen Wertungen und Motivunterstellungen im Vorspann der Anfrage und im Wortlaut der Fragen wird ausdrücklich entgegengetreten.
Bzgl. der Frage nach dem Sinn der Fachanweisung über die politische Werbung wird eine Anfrage nach § 27 BezVG an die zuständige Finanzbehörde empfohlen. Die Werbung ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht verwerflich.
a. für die INI SOS Mühlenkampkanal
b. für die SPD
c. für die Grünen
d. für die CDU
e. für die Linken
f. für die FDP
g. für die AfD?
Frage 2 a-g:
In der Abwägung des Ziels der Fachanweisung über die politische Werbung einerseits und dem Anspruch der Bevölkerung auf die Leichtigkeit des Verkehrs und Vermeidung von Verkehrsgefährdungen andererseits wird – trotz des sehr lokalen Bezugs des Bürgerentscheids - eine Plakatierungsmenge und -dichte wie bei Volksparteien in der Hauptphase von bundesweiten Wahlen für angemessen gehalten. Der Initiative ist vor diesem Hintergrund als Näherungswert eine Menge von 2.500 Plakaten an die Hand gegeben worden, was auch deren Mengenvorstellungen entsprach. Die Parteien planen nach hiesigen Erkenntnissen keine eigenen Plakataktionen, die Fragestellung zu b)-g) ist insoweit hypothetisch und wird in ständiger Praxis nicht beantwortet.
Da offenbar keine Partei plakatiert, handelt es sich auch hier um eine hypothetische Frage, die in ständiger Praxis nicht beantwortet wird.
Das Bezirksamt hat sich kein Bild über die Mengen der Plakate oder ihrer örtlichen Verteilung gemacht, diese waren bislang auch kein Kritikpunkt, vgl. hierzu auch die Vorbemerkungen. Insoweit kann die Frage nicht beantwortet werden.
Hierzu wird keine Statistik geführt. Es kann nur allgemein ausgeführt werden, dass es bei jeder Wahl und auch oft bei Veranstaltungswerbung zu diversen Beschwerden der Parteien untereinander bzw. zu Bürgerbeschwerden gekommen ist was die Anzahl, Aufstellorte und Aufstellzeiten von Plakaten betraf, die jeweils von der Wahlleitung bzw. dem Fachamt Management des Öffentlichen Raums / Sondernutzung geschlichtet oder sanktioniert worden sind. Dies betraf abwechselnd alle Parteien und Wählervereinigungen.
Nach der Hamburgischen Verfassung ist de iure ein Senatsbeschluss oder eine Senatsweisung jederzeit möglich und zwar unabhängig von bezirklichen Beschlussfassungen und deren Beteiligungs-Quoren. Da sich nach Kenntnisstand des Bezirksamtes der Senat politisch entschieden hat, zum Gegenstand des Bürgerentscheids nicht tätig zu werden, ist die Frage zudem als hypothetisch einzustufen. Alternativ wird eine Anfrage nach § 27 BezVG an die Senatskanzlei angeregt.
ÖPD Anzahl |
ÖPD |
Stellschilder |
Teilnehmerzahl |
1 |
Groß Borstel 31 |
19 |
ca. 120 |
2 |
Winterhude 74 |
44 |
ca. 10 |
3 |
Barmbek-Süd 2 |
56 |
ca. 120 |
4 |
Uhlenhorst 1 |
24 |
ca. 130 |
5 |
Ohlsdorf 28 |
25 |
ca. 70 |
6 |
Winterhude 23 |
25 |
ca. 150 |
7 |
Uhlenhorst 17 |
21 |
ca. 30 |
8 |
Groß Borstel 30 |
20 |
ca. 70 |
9 |
Fuhlsbüttel 23 / |
20 |
ca. 250 |
10 |
Barmbek-Nord 38 |
28 |
ca. 40 |
Das Bezirksamt hat auch bzgl. der aktuellen Veranstaltungswerbung der Parteien keine Kontrollen vor Ort vorgenommen und kann daher keine empirisch gestützte Einschätzung zur Dichte „rund um den Mühlenkamp“ abgeben. Da zum Zeitpunkt der Anfrageeinreichung die Partei der Grünen mit einer Veranstaltung von überregionaler Bedeutung wirbt (Rüstung) und dazu ein bezirksweiter Antrag auf 300 Schilder gestellt und erteilt worden ist, also in allen Stadtteilen geworben wird, dürften gegen die Plakatdichte „rund um den Mühlenkamp“ schon per se keine Einwände bestehen. Vorgaben zur örtlichen Dichte macht die Fachanweisung über die politische Werbung aber auch nicht, sie stellt nur die Angemessenheit von Mengengerüsten außerhalb der Hauptwahlkampfzeit und die Verkehrssicherheit sicher.
Bzgl. der Menge an Plakaten in der Vorwahlkampfzeit wird auf die Ziffer 6.2 der Fachanweisung verwiesen. In der Hauptwahlkampfphase wird es voraussichtlich wie in den vorherigen Wahlkämpfen zu einvernehmlichen Verabredungen zwischen den Parteien und Wählervereinigungen kommen. Die letztlich knappen Aufstellorten für Plakate und die Vielzahl an Parteien und Wählervereinigung sorgen regelmäßig für eine natürliche Limitierung der Plakatmengen.
26.11.2018
Yvonne Nische
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