Überlassung kommunaler Sportstätten
Hamburg hat über 1.500 Sportstätten. Schulsporthallen, Fußballplätze, Eisflächen, Beachvolleyballfelder und vieles mehr. Eigentümerinnen sind in Teilen die Stadt Hamburg in Form von unterschiedlichen Behörden und Dienststellen, aber auch Sportvereine und -verbände oder andere Organisationen. Der Mix aus kommunaler und privater Trägerschaft hat sich bewährt.
Vor 15 Jahren wurden viele kommunale Sportstätten in die Trägerschaft von gemeinnützigen Sportvereinen übertragen, um den Betrieb sachgerechter und flexibler organisieren zu können. Die Überlassung von kommunalen Sportstätten ist weiterhin ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Active City.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Oliver Camp Lena Otto
Isabel Permien
Keine