21-2903

Überlassung kommunaler Sportstätten

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2021
Sachverhalt

 

Hamburg hat über 1.500 Sportstätten. Schulsporthallen, Fußballplätze, Eisflächen, Beachvolleyballfelder und vieles mehr. Eigentümerinnen sind in Teilen die Stadt Hamburg in Form von unterschiedlichen Behörden und Dienststellen, aber auch Sportvereine und -verbände oder andere Organisationen. Der Mix aus kommunaler und privater Trägerschaft hat sich bewährt.

Vor 15 Jahren wurden viele kommunale Sportstätten in die Trägerschaft von gemeinnützigen Sportvereinen übertragen, um den Betrieb sachgerechter und flexibler organisieren zu können. Die Überlassung von kommunalen Sportstätten ist weiterhin ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Active City.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. zukünftige Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren im Zusammenhang mit der Überlassung von kommunalen Sportstätten vor Veröffentlichung dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung vorzustellen;
  2. insbesondere die Bewertungskriterien, deren Gewichtung und die Besetzung des Entscheidungsgremiums in einem nichtöffentlichen Teil vorzustellen;

 

  1. zwei Ausschussmitgliedern und zwei Vertreter*innen die Möglichkeit zu geben, an Präsentationen oder Anhörungen im Verfahrensverlauf teilzunehmen;
  2. den Ausschuss über den Ausgang von Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren per öffentlicher Drucksache zu informieren.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion 
Oliver Camp Lena Otto
Isabel Permien

 

 

Anhänge

Keine