U-Bahnstation Langenhorn Nord mit einer Zusatztafel mit der Aufschrift Fritz-Schumacher-Siedlung versehen
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Am 26. August 2019 beschloss der Regionalausschuss auf Initiative der SPD mit Unterstützung aller anderen Fraktionen, dass die U-Bahnstation „Langenhorn Nord“ unter jedem Namensschild eine Zusatztafel mit der Aufschrift „Fritz-Schumacher-Siedlung“ erhalte solle. Begründet wurde dies mit der Bedeutung Fritz Schumachers für die Entstehung der Siedlung vor 100 Jahren, die unter anderem zum Ziel hatte, die Wohnbedingungen für Arbeiter zu verbessern. Mit dem Zusatz kann auch auswärtigen Menschen der Besuch der denkmalgeschützten Siedlung erleichtert werden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) antwortete auf den einstimmigen und auch von der Bevölkerung getragenen Beschluss, dass die Sinnhaftigkeit des gewünschten Zusatzes hinterfragt werden müsse, auch vor dem Hintergrund des administrativen Aufwandes und den damit verbundenen Kosten. Auch sei der Name der U-Bahnstation „Langenhorn Nord“ etabliert und seitens der Fahrgäste anerkannt.
Nach Einschätzung von GRÜNEN und SPD ist in der Übermittlung des Antrages an die BWVI offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Gefordert war zu keinem Zeitpunkt, „neben der Anpassung der Beschilderung der Haltestelle selbst […]in allen Schnellbahnplänen, in den Linienbändern aller Fahrzeuge und Vitrinen, in den Linientafeln auf allen Bahnsteigen der betroffenen Linie, Haltestellenansagen und -anzeigen in allen Zügen, sowie in der jeweils vorhanden Hard- und Software, Änderungen vorgenommen werden.“ Vielmehr sollte schlicht ein lokaler Hinweis auf die Bedeutung Fritz Schumachers für die Siedlung und die gesellschaftliche Entwicklung Hamburgs nach dem Ersten Weltkrieg geschaffen werden, vergleichbar mit der Ergänzung an der U1 Haltestelle „Hallerstraße“, wo sich direkt in der Haltestelle ein Hinweis „Tennis am Rothenbaum“ befindet (siehe Anlage).
Auch dieser identitätsstiftende Hinweis findet sich nicht in allen Schnellbahnplänen, in den Linienbändern aller Fahrzeuge und Vitrinen, in den Linientafeln auf allen Bahnsteigen der betroffenen Linie, Haltestellenansagen und -anzeigen in allen Zügen.
Die Antragssteller fragen sich vor diesem Hintergrund nach den Unterscheidungskriterien, die einen Zusatz in Harvestehude erlauben, in Langenhorn jedoch nicht.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass unter dem bestehenden U-Bahnhaltestellennamen ein Zusatz – vergleichbar mit der Ergänzung „tennis am Rothenbaum“ an der Haltestelle „Hallerstraße“ – „Fritz-Schumacher-Siedlung“ bis spätestens Ende März 2020 angebracht wird.
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bezüglich der Unterscheidungskriterien, die einen Zusatz in Harvestehude erlauben, in Langenhorn jedoch nicht, gilt Folgendes:
Der Schriftzug "Tennis am Rothenbaum" an der U-Bahn-Haltestelle „Hallerstraße“ wurde als Hinweis auf das internationale Sportturnier am Rothenbaum im Sinne der Stärkung des Tourismus und des Sportstandortes Hamburg angebracht. Zu dieser Veranstaltung reisen Gäste aus der ganzen Welt mit den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) an. Zudem wurde der Schriftzug "Tennis am Rothenbaum" lediglich als Arrondierung zur künstlerischen Haltestellengestaltung an den Bahnsteigwänden - jeweils rechts und links der Tennismotive (siehe Foto) - und der Stilisierung eines Tennisplatzes auf dem Bahnsteigbodenbelag (mittlerweile aufgrund des barrierefreien Ausbaus wieder entfernt) angebracht.
Im Vergleich ist bei der Haltestelle "Langenhorn Nord" eine langfristige übergeordnete Bedeutung nicht zu erkennen. Auch ist der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) kein über das Zusatzschild hinausgehendes künstlerisches Gestaltungskonzept für die Haltestelle "Langenhorn Nord" bekannt.
Weiterhin besteht der U-Bahn-Haltestellenname "Langenhorn Nord" langjährig, ist etabliert und bei den Nutzerinnen und Nutzern des Nahverkehrssystems geübt und verstanden. Ein Zusatz unter den Haltestellenschildern hat für die Nutzerinnen und Nutzern des HVV keinen Mehrwert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sina Imhof