Transparenzgesetz - hat Hamburg die Aktenschränke auch in Hamburg Nord geöffnet? Kleine Anfrage Nr. 111/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Im Jahre 2014 titelten mehrere Zeitungen / Dienste:
Hamburg öffnet die Akten-Schränke - Die Umsetzung des Transparenzgesetzes in Hamburg gilt als richtungsweisend in Deutschland.
Wie viel kostet die Olympia-Bewerbung? Wie viel verdienen die Chefs städtischer Unternehmen im Jahr? Auf diese Fragen können die Bürger der Hansestadt Hamburg seit Oktober 2014 auf der Website „transparenz.hamburg.de“ Antworten finden. Fast alle Dokumente des Senats, der Behörden und städtischer Unternehmen sind online einsehbar. Zu verdanken haben die Hamburger dieses neue Web-Angebot dem 2012 beschlossenen Transparenzgesetz. Der Verein „Mehr Demokratie“ hatte eine Volksinitiative in der Hansestadt gestartet und ein zentrales Informationsregister durchgesetzt. Bislang konnten die Bürger in der norddeutschen Stadt zwar nach dem bisherigen „Informationsfreiheitsgesetz“ auch per Antrag Einsicht in wichtige Unterlagen verlangen. Aber das war häufig langwierig, es fielen Gebühren an und das Gesuch war nicht immer erfolgreich. Mit dem neuen Online-Zugang soll dieses Prinzip umgedreht werden, weil wichtige Unterlagen jetzt im Netz frei zur Verfügung stehen.
„Durchbruch für ganz Deutschland“
Die Befürworter versprechen sich davon, dass dank der neuen Transparenz das Vertrauen in Politik und Verwaltung bei der Bevölkerung wächst. „Dieser Durchbruch hat in der ganzen Bundesrepublik Dynamik in diese Richtung ausgelöst, und sicherlich werden wir auch in anderen Bundesländern ähnliche Entwicklungen beobachten können”, begrüßt Transparency International (TI) Deutschland das neue Angebot. Die Organisation gehörte zu den Initiatoren der Volksinitiative. „Es wird schwer sein zu begründen, anderswo Information geheim zu halten, die in Hamburg öffentlich ist“, kommentiert TI.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Wenn nein, warum nicht und was muss noch geschehen, damit dieses sichergestellt ist?
Ja. Die Veröffentlichung amtlicher Informationen des Bezirksamtes im Transparenzportal gem. § 3 HmbTG erfolgt nach Maßgabe einer Dienstanweisung vom 14.05.2013 (siehe Anlage).
Wenn ja:
Nein.
Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
18.12.2018
Yvonne Nische
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