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Transparenzgesetz - Baugenehmigungen Kleine Anfrage Nr. 110/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Gemäß §3 Absatz 1 Nr. 13 in Verbindung mit § 9 Abs 2 Nr. 3 des Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sind die wesentlichen Regelungen sämtlicher erteilten Baugenehmigungen und Bauvorbescheide des Bezirksamtes Hamburg Nord im Transparenzportal zu veröffentlichen, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt.

 

Auf der anderen Seite berichten Bürger immer wieder davon, dass Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheide des Bezirksamtes Hamburg Nord nicht im Transparenzportal eingestellt wurden. Auf Nachfrage sollen sie dann auch noch die Auskunft erhalten, dass die zur Verfügungstellungen dieser Unterlagen kostenpflichtig seien.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:

 

  1. Wodurch ist sichergestellt, dass alle Baugenehmigungen, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt, im Transparenzportal veröffentlicht werden?

 

Die gemäß Transparenzgesetz zu veröffentlichenden  Baugenehmigungen und Vorbescheide werden automatisch durch das von der Verwaltung benutzte Computerprogramm BACom nach Erstellung der Genehmigungen in das Transparenzportal  eingestellt. Einflussmöglichkeiten durch die Sachbearbeiter sind nicht gegeben.
 

  1. Wie viele Baugenehmigungen, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt, wurden in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils erteilt?

 

In der folgenden Tabelle sind alle Verfahren genannt, die in den entsprechenden Jahren bearbeitet worden sind. Ob es sich aber um Vorgänge handelt, die in das Transparenzportal eingestellt werden mussten, ist statistisch nicht erfasst und kann nicht gefiltert werden. Deshalb müssten alle 3439 Vorgänge manuell geprüft werden, was bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 0,5 Stunden insgesamt 1719,5 Stunden bedeuten würde. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

 

§ 61 HBauO

§ 62 HBauO

§ 63 HBauO

2016

607

469

136

2017

574

405

158

2018

602

358

130


 

  1. Wie viele der unter 2 aufgeführten Baugenehmigungen wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord im Transparenzportal jeweils veröffentlicht?

 

Siehe Antwort zu 1.
 

  1. Wodurch ist sichergestellt, dass alle Bauvorbescheide, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt, im Transparenzportal veröffentlicht werden?

 

Siehe Antwort zu 1.
 

  1. Wie viele Bauvorbescheide, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt, wurden in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils erteilt?

 

Siehe Antwort zu 2.
 

  1. Wie viele der unter 5 aufgeführten Bauvorbescheide wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord im Transparenzportal jeweils veröffentlicht?

 

Siehe Antwort zu 1.
 

  1. Gabe es in den vergangenen 24 Monaten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheiden aus dem Bezirksamt Hamburg Nord, die nicht im Transparenzportal zu finden waren?

 

Fehlanzeige.



Wenn ja:

 

  1. Welche Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheide betraf dieses jeweils?

Entfällt.
 

  1. Wann wurden diese danach jeweils im Transparenzportal eingestellt?

 

Siehe Antwort zu 7a.
 

  1. Aus welchen Gründen waren diese zuvor jeweils noch nicht im Transparenzportal eingestellt worden?

Siehe Antwort zu 7a.
 

  1. Wurden den Bürgerinnen und Bürgern Kosten hierfür jeweils in Rechnung gestellt?

 

Siehe Antwort zu 7a.

 

 

 

 

11.12.2018

Yvonne Nische