Transparenzgesetz - Baugenehmigungen Kleine Anfrage Nr. 110/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Gemäß §3 Absatz 1 Nr. 13 in Verbindung mit § 9 Abs 2 Nr. 3 des Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sind die wesentlichen Regelungen sämtlicher erteilten Baugenehmigungen und Bauvorbescheide des Bezirksamtes Hamburg Nord im Transparenzportal zu veröffentlichen, sofern es sich nicht um reine Wohnbebauung mit maximal fünf Wohneinheiten handelt.
Auf der anderen Seite berichten Bürger immer wieder davon, dass Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheide des Bezirksamtes Hamburg Nord nicht im Transparenzportal eingestellt wurden. Auf Nachfrage sollen sie dann auch noch die Auskunft erhalten, dass die zur Verfügungstellungen dieser Unterlagen kostenpflichtig seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Die gemäß Transparenzgesetz zu veröffentlichenden Baugenehmigungen und Vorbescheide werden automatisch durch das von der Verwaltung benutzte Computerprogramm BACom nach Erstellung der Genehmigungen in das Transparenzportal eingestellt. Einflussmöglichkeiten durch die Sachbearbeiter sind nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle sind alle Verfahren genannt, die in den entsprechenden Jahren bearbeitet worden sind. Ob es sich aber um Vorgänge handelt, die in das Transparenzportal eingestellt werden mussten, ist statistisch nicht erfasst und kann nicht gefiltert werden. Deshalb müssten alle 3439 Vorgänge manuell geprüft werden, was bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 0,5 Stunden insgesamt 1719,5 Stunden bedeuten würde. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
§ 61 HBauO |
§ 62 HBauO |
§ 63 HBauO |
|
2016 |
607 |
469 |
136 |
2017 |
574 |
405 |
158 |
2018 |
602 |
358 |
130 |
Siehe Antwort zu 1.
Siehe Antwort zu 1.
Siehe Antwort zu 2.
Siehe Antwort zu 1.
Fehlanzeige.
Wenn ja:
Entfällt.
Siehe Antwort zu 7a.
Siehe Antwort zu 7a.
Siehe Antwort zu 7a.
11.12.2018
Yvonne Nische
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