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Traglufthalle für den THC Horn-Hamm im Stadtpark Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt


Der THC Horn-Hamm betreibt seit 1946 an der Saarlandstrasse mehrere Tennis- und Hockeyplätze. Ein Hauptaugenmerk des Vereins liegt in der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Da insbesondere in diesem Bereich die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren stark gestiegen sind und der Verein in dem Bereich für den Moment sogar einen Aufnahmestopp ausgesprochen hat, sind die Trainingsmöglichkeiten im Winter nun nicht mehr ausreichend.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Verein geprüft, ob es baulich möglich ist die Plätze 10-14 direkt hinter der Freilichtbühne im Winter mit einer Traglufthalle bespielbar zu machen. Die Kosten für die Traglufthalle werden komplett vom Verein übernommen. Auch ist eine äußere Gestaltung der Halle passend zur Umgebung möglich.

Da diese Halle aber im denkmalgeschützten Stadtpark liegt, hat das Denkmalschutzamt einer Nutzung widersprochen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt fest, dass eine Traglufthalle über den Tennisplätzen für das Wintertraining sinnvoll und erforderlich ist.

2. Aus diesem Grund wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Denkmalschutzamt dafür einzusetzen, dass der Aufbau der Traglufthalle genehmigt wird.

 

SPD-Fraktion.  Carsten Gerloff

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN,  Michael Werner-Boelz

CDU-Bezirksfraktion. Martin Fischer

DIE LINKE-Fraktion.  Rachid Messaoudi

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig.

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Stadtpark gehört zu den bedeutendsten historischen Grünanlagen Europas und besitzt bis heute internationale Vorbildwirkung. Er ist ein Gartendenkmal, das exem­pla­risch die Gestaltungsabsichten der 1920er Jahre verdeutlicht, einer Zeit, in der die Gartenkunst sich vom landschaftlichen Formenkanon und einem eher repräsentativen Erscheinungsbild abwandte, hin zu  einer geometrisch-architektonischen Formsprache. 

Die Grundlage seiner Gestaltung bildet die große Hauptachse vom Wasser­turm/Planetarium zum Stadtparksee. Im rechten Winkel dazu verläuft als Querachse die Platanenallee, an der mehrere Sondergärten und auch die Sportbereiche aufgereiht sind. Bisher befinden sich an dieser wichtigen Achse keine baulichen Elemente, alle Nutzungen sind auf Platzflächen beschränkt und gärtnerisch eingebunden. Die Funktionen sind der Parkgestaltung untergeordnet.

Eine Traglufthalle, wie sie Tennisverein THC Horn-Hamm temporär für jeweils Oktober bis Mai plant, lässt sich nicht in dieses Gestaltungskonzept einpassen. Sie wäre weder durch eine Bepflanzung zu kaschieren noch kann sie sich der vorhandenen Gestaltung unterordnen. Die Stirnseite der 11 m hohen und 100 m langen Halle würde direkt an der Allee liegen, die bisher von Hecken und offenen Flächen begleitet wird. Sie wäre ein fremdes Element im Stadtpark, das weder einen Bezug zu den anderen Bauten noch zu ihrer Umgebung hätte.

Das Denkmalschutzamt hat, auch angesichts zunehmender Anfragen hinsichtlich neuer Baulichkeiten und anderer Nutzungen des Stadtparks, darauf zu achten, dass Beein­trächtigungen des Denkmals vermieden werden, steht aber für Beratungen gern zur Verfügung. Eine Anpassung der bestehenden Sport­an­lagen, die ein wesentlicher Teil des Stadtparks sind, ist selbstverständlich möglich: neue Bodenbeläge, Beleuchtungen etc. sind genehmigungsfähig. Als alternativer Standort kommt der Aufbau auf den neuen Sportflächen im Wilhelmsburger Inselpark in Betracht.

 

Petitum/Beschluss


Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann