Tourismusabgabe. Welche Gelder fließen in den Bezirk Hamburg-Nord? Anfrage gem. § 27 BezVG
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die zuständige Finanzbehörde hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Zu 2. und 3:
Zur Verwendung der Mittel aus der Kultur- und Tourismustaxe für die Jahre 2013 bis 2017 siehe Bürgerschaftsdrs. 20/11351, 21/1579, 21/4950, 21/9506 und 21/7346. Zu den Planungen für das Jahr 2018 siehe Bürgerschaftsdrs. 21/12188. Die Entscheidungen über die Förderung von Projekten werden auf der Grundlage kultur-, tourismus-, sport- und medienpolitischer Erwägungen mit dem Ziel, zusätzliche Gäste insgesamt für Hamburg zu gewinnen, getroffen. Eine Zuordnung der zugewendeten Mittel nach Bezirken erfolgt nicht, da auch die in den Bezirken beherbergten Gäste nicht nur das Angebot in dem jeweiligen Bezirk wahrnehmen. Eine entsprechende Auswertung liegt der zuständigen Behörde daher nicht vor.
Seit Einführung der Kultur- und Tourismustaxe sind zudem an verschiedenen Standorten im Bezirk Hamburg-Nord zusätzliche Bettenkapazitäten entstanden.
Dr. Andreas SchottMartin Fischer
Philipp Kroll
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.