21-0033

Toiletten für Klein Borstel?
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In Klein Borstel (Ohlsdorf) gibt es keine öffentliche Toilette. Vor sehr langer Zeit wurde die, im Bahnhofsgebäude S-Bahn Kornweg, öffentliche Toilette von der DB geschlossen. Die Nachfragen nach einer öffentlichen Toilette z.B. für Friedhofbesucher auf dem Weg zum Bahnhof aber auch Anwohner mit Kleinkindern, mehren sich. Im Januar 2017 übernahm die Stadtreinigung Hamburg den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von rund 125 öffentlichen Toiletten in Hamburg.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es in Ohlsdorf und Fuhlsbüttel?
    (bitte die jeweiligen Standorte angeben)?
    a) Welche der Toiletten sind barrierefrei?
    b) Wie lange sind die Toiletten geöffnet?  (bitte einzeln auflisten)

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.a) und 1.b):

 

Nr.

Öffentliche Toilette

barrierefrei gemäß DIN

barriere-reduziert

Öffnungszeiten

1

WC U-Bahnstation Fuhlsbüttel

nein

nein

24 Stunden geöffnet

2

Kiosk-WC Wellingsbütteler Landstraße 75

nein

nein

April bis Oktober

montags geschlossen

Dienstag bis Sonntag:     11.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr

 

November bis März

montags und dienstags geschlossen

Mittwoch bis Sonntag:

12.00 bis ca. 18.00 Uhr

3

WC U/S-Bahnstation Ohlsdorf

nein

ja

24 Stunden geöffnet

 

  1. Welche Bedingungen gelten für Gewerbetreibende eine Toilette für Ihre Kunden vorzuhalten?

 

Zu 2.:

Gewerbetreibende müssen für ihre Kundinnen und Kunden Toiletten vorhalten, wenn sie eine Versammlungsstätte für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher betreiben oder Alkoholausschank anbieten. Die Einzelheiten wie Anzahl der Toiletten abhängig von der Größe der Betriebsfläche ergeben sich aus § 12 Versammlungsstättenverordnung sowie aus § 7 Gaststättenverordnung.

 

  1. Welche Bedingungen gelten für Gewerbetreibende eine Toilette für die Öffentlichkeit vorzuhalten?

Zu 3.:

Gewerbetreibende sind gesetzlich nicht verpflichtet, Toiletten für die Öffentlichkeit vorzuhalten.

 

  1. Wo sieht die Verwaltung in Klein Borstel einen geeigneten Standort zum Errichten einer öffentlichen Toilette?

Zu 4.:

Zuständigkeit Bezirksamt.

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen in Klein Borstel für das Errichten einer öffentlichen Toilette erfüllt sein?

Zu 5.:

Für die Entscheidung über konkrete einzelne Standorte für öffentliche Toiletten ist eine Vielzahl von Parametern heranzuziehen. Zu nennen sind für den Ortsteil Klein Borstel insbesondere:

 

  • Bedarf / voraussichtliche Nutzungsfrequenz
  • Beeinträchtigung des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes
  • Touristische / überregionale Bedeutung

 

Der Ortsteil Klein Borstel ist geprägt von Wohnbebauung in Form von Einzel- und Mehrfamilienhäusern. Das dörfliche Zentrum rund um den S-Bahnhof Kornweg mit einer Reihe von kleineren Geschäften dient der Nahversorgung der dortigen Wohnbevölkerung, hat aber keine überregionale touristische Bedeutung mit einer Vielzahl von auswärtigen Gästen. Für die vielen Schülerinnen und Schüler, die auch aus anderen Stadtteilen kommen, gibt es in den Schulen die Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen. Für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher stehen auf dem nahen Hauptfriedhof Ohlsdorf bei den Kapellen Toiletten zur Verfügung.

 

  1. Wie hoch sind die Betriebsausgaben für die öffentlichen Toiletten und aus welchem Haushaltstitel werden sie getragen?

Zu 6.:

Die Betriebsausgaben für die insgesamt 131 öffentlichen Toiletten in Zuständigkeit der SRH werden aus der Produktgruppe 293.11 „Immissionsschutz und Abfallwirtschaft“ im Einzelplan 6.2 Behörde für Umwelt und Energie des Haushaltsplans 2019/2020 der Freien und Hansestadt Hamburg beglichen. Diese Produktgruppe beinhaltet alle Immissionsschutz- und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen. Auf die Betriebskosten für die genannten öffentlichen Toiletten der SRH entfallen davon 2.542 Tsd. EUR/a aus dem Ortsprodukt "Management Stadtbild“.

 

  1. Ist die Einrichtung weiterer öffentlicher Toiletten im Bezirk Nord geplant?
    Wenn ja, an welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 7.:

Die BUE wird in Kürze alle Bezirksversammlungen und Bezirksämter anschreiben und eine bezirksübergreifende Planung für öffentliche Toiletten anstoßen. In diesem Verfahren wird sich

auch die Bezirksversammlung Hamburg-Nord einbringen und Wünsche für neue Standorte formulieren können.

 

 

Dr. Andreas Schott  Martina Lütjens 

CDU-Fraktionsvorsitzender  Martin Fischer​​