Tempo 30 in der Ohlsdorfer Straße!
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 04.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.3
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass in der Ohlsdorfer Straße auch aufgrund der dort beheimateten Kitas eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 angeordnet wird.
Begründung:
Die Ohlsdorfer Straße wird täglich in beide Richtungen von Pkw, Bussen und Lkw stark frequentiert. Zwei Buslinien fahren regulär durch die Straße. Nahe der Einmündung Ulmenstraße, in den Häusern 30 (Stadtparkknirpse) und 37a (ASB), befindet sich jeweils eine Kindertagesstätte.
Anwohner*innen wie Kinder werden täglich durch Luftverschmutzung und Verkehrslärm belastet. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der schnellen Durchfahrtsgeschwindigkeiten und fehlender Radwege fahren viele Fahrradfahrer*innen auf dem Gehweg, was zu Konflikten mit Fußgänger*innen führt. Insbesondere für Senior*innen, Kinder und andere Verkehrsteilnehmer*innen, die nicht schnell ausweichen können, ist die aktuelle Situation bedrohlich.
Es ist dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die den Radverkehr konsequent auf die Fahrbahn zurückverlagern. Ein Umbau ist aufgrund bereits ausgelasteter Kapazitäten kurz- und
mittelfristig nicht möglich (vgl. Stellungnahme der BWVI, Drs. 21-0018 vom 21.06.2019 [1]). Da
aufgrund der Gefahren für Fußgänger*innen jedoch eine kurzfristige Verbesserung erforderlich
ist, sollte in der Ohlsdorfer Straße Tempo 30 angeordnet werden. So würde den Fahrradfahrer*innen ein sicheres Fahren auf der Fahrbahn ermöglicht und ein Ausweichen auf die Gehwege verringert werden. Der Innensenator kündigte jüngst an, Tempo 30 vor Kitas, Schulen und anderen besonders schützenswerten Einrichtungen auszuweiten und die Verwaltungsvorschrift, Tempo 30 bei einer Frequenz von sechs Bussen oder mehr pro Stunde in der Hauptverkehrszeit grundsätzlich nicht anzuordnen, überprüfen zu wollen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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