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Tempo 30 in der Kuhmühle - Wie ist die Position des Bezirksamtes Kleine Anfrage Nr. 131/2017 von Herrn Stefan Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Vor kurzem informierte die Verkehrsbehörde Medien und Öffentlichkeit, dass zukünftig auf sechs Hauptstraßen in Hamburg ein nächtliches Tempo 30 im Rahmen eines „Pilotprojektes" gelten soll. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine zweifelhafte und von vielen kritisch gesehene Verkehrspolitik des rot-grünen Senats. Offenbar haben 340 Online-Anträge von Bürgerinnen und Bürgern (von 1,76 Mio Einwohnern!), die das Ziel haben, überschrittene Grenzwerte von Lärm und Abgase zu melden und eine Untersuchung der jeweils gemeldeten Straßenzüge durchführen zu lassen, zu der Entscheidung der Verkehrsbehörde geführt. 

In Hamburg-Nord betrifft dies den Straßenzug Kuhmühle in Hohenfelde, der den Bezirk Hamburg-Nord in seiner Verlängerung Mühlendamm mit Wandsbek und Mitte verbindet. Der langjährige Zustand der Kuhmühle mit einer breiten und umfangreichen Baustelle, ist vielen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern noch sehr negativ in Erinnerung, umso kritischer wird es gesehen, dass diese Straße jetzt für ein "Pilotprojekt" genutzt wird.  

Nicht nur der ADAC, sondern auch viele Experten, halten das nächtliche Tempo 30 nicht ansatzweise für zielführend.  Mehrere Studien besagen, dass weder beim Thema Lärm noch beim Thema Abgase durch die Verringerung von Tempo 50 auf Tempo 30 eine Verbesserung zu erzielen sei. In diesem Bereich hört man nur den Motor – ob man dann 30 im dritten oder 50 im vierten Gang fährt, bleibt sich ziemlich gleich" erklärte der Sprecher des Hamburger ADAC, Herr Duschl. Erst ein höheres Tempo führe zu steigendem Lärm.  Bei den Abgaswerten sei es ähnlich. Ein gleichmäßiges Tempo in einem höheren Gang verursache keine überhöhten Abgaswerte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie bewertet der Herr Bezirksamtsleiter das geplante Vorhaben „Nächtliches Tempo 30" in der Kuhmühle?

Das Bezirksamt bewertet das Pilotvorhaben im Rahmen des Lärmaktionplans als ein in vielen Facetten Positives.

 

  1. Wurden seitens der Verkehrsbehörde vor der Einleitung des Pilotprojektes Gespräche mit dem Bezirksamt geführt? Wenn ja, mit welchem Inhalt, Ergebnis und welcher Stellungnahme des Bezirks?

Nein, da für die Hauptverkehrsstraßen die BWVI und der LSBG zuständig sind.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die u.a. vom ADAC geäußerte Befürchtung, dass ein nächtliches Tempo-30 auf Hauptstraßen zu einer verstärkten Suche nach Schleichwegen durch Wohnviertel führt, und es dadurch zu neuen, nicht absehbaren Schwierigkeiten kommen kann?

In Berlin, wo viele nächtliche Tempo-30-Strecken eingeführt wurden, sollen keine merklichen Effekte eingetreten sein. Im Übrigen wird dieser Aspekt im Rahmen des Pilotvorhabens untersucht werden müssen. Ein Ausweichen in Tempo 30-Zonen erscheint abwegig.

 

 

20.09.2017

 

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