21-1704

Tempo 30 in der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße
Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.11.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die BVM wird gebeten, den Abschnitt der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten und eine Tempo 30-Strecke zu realisieren.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Hellbrookstraße ist als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden zwei Straßenabschnitte (Fuhlsbütteler Straße bis Steilshooper Straße und Steilshooper Straße bis Habichtstraße) aufgrund der Lärmpegel und der Betroffenenzahl näher betrachtet und in die Straßenkategorie 2 (LDEN > 65 dB(A) bzw. Lnight > 55 dB(A) aufgenommen). Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion in Frage kommen, wird für diese Abschnitte zurzeit noch geprüft.

Der Abschnitt Rübenkamp bis Fuhlsbütteler Straße ist hingegen aufgrund einer geringeren Betroffenenzahl nicht mit in die Auswahl des Gutachters eingeflossen. Da die Einführung von Tempo 30 auf einer Strecke für die damit einhergehende erforderliche Umschaltung von Lichtsignalanlagen finanzielle Mittel bindet, mussten für die Umsetzung Prioritäten gesetzt werden, die zu der Entwicklung der Listen nach Kategorie 1 und Kategorie 2 führten. Im Sinne dieser Prioritätensetzung sollten aus Sicht der zuständigen Behörde derartige Maßnahmen nur dort zum Einsatz kommen, wo eine vordringliche fachliche Notwendigkeit dafür gegeben ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms