Tempo 30 in der Heilwigstraße
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 03.11.2020 Hauptausschuss Ö 7.12
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2020 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass in der Heilwigstraße, mindestens in dem Abschnitt von der Kreuzung Goernestraße bis zur Einmündung in die Kellinghusenstraße bei der Kirche St. Johannis aufgrund des anliegenden Stiftes, der Wohnungen für Senior*innen, sowie des Spielplatzes im Seelemannpark eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 angeordnet wird.
2. Da die Straße an einigen Stellen einen sehr geraden Verlauf hat, oder auch zu breit ist, möge sich das Vorsitzende Mitglied des Weiteren bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass straßenverkehrsbehördliche Anordnungen getroffen werden, die die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung unterstützen. Das könnten z.B. Blumenkübel, Fahrbahnmarkierungen auf der Straße oder auch passend angeordnete Parkplätze sein (z.B. rechts und links alternierend).
Begründung:
Die Heilwigstraße wird heute täglich in beide Richtungen von Pkw, Transportern und Lkw stärker frequentiert als früher. Von der Kreuzung Goernestraße bis zur Einmündung in die Kellinghusenstraße bei der Kirche St. Johannis gibt es eine größere Einrichtung mit Wohnungen für ältere Menschen. Ebenso anders als früher sind ältere Menschen heute viel stärker ins öffentliche Leben integriert und daher oft „unterwegs“. Seniorinnen und Senioren sind jedoch auch besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer*innen.
Es ist daher notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahren für Fußgänger*innen deutlich reduzieren und das Tempo in der Straße entschleunigen. Deswegen sollte in der Heilwigstraße Tempo 30 angeordnet werden. Die Daten des PK 23 belegen, dass 11% aller Verkehrsteilnehmer sogar die heute zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Daher sollten zusätzlich zur Geschwindigkeitsbegrenzung Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu verdeutlichen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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