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Tempo 30 im Quartier rund um die Angerstraße Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Das Bezirksamt bzw. die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird um die Prüfung von Folgendem gebeten:

  1. Es möge geprüft werden, ob das Verkehrsschild „Einfahrt Zone 30“ (Vorschriftzeichen Nr. 274.1) in der Angerstraße (Nordseite) vor die Einmündung der Freiligrathstraße in die Angerstraße und das Verkehrsschild „Ende der Zone 30“ (Vorschriftzeichen Nr. 274.2) in der Angerstraße (Südseite) hinter die Einfahrt zum Comeniusplatz versetzt werden können.
  2. Sollten dies nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob es andere Wege gibt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Freiligrathstraße und Comeniusplatz auf 30 km/h zu beschränken.
  3. Außerdem möge geprüft werden, ob in der Alfredstraße analog zu 1. entsprechende Schilder an der Einmündung der Lübecker Straße angebracht werden können und ob
  4. in der Freiligrathstraße mindestens im Bereich zwischen dem Wendehammer und der Zuwegung zum Spielplatz eine Spielstraße eingerichtet werden kann.

 

 

Begründung:

Die Angerstraße verläuft auf etwa 700 Metern am Südrand des Stadtteils Hohenfelde parallel zur Bezirksgrenze. Sie erschließt das dortige Wohngebiet und das angrenzende Marienkrankenhaus. An ihrem westlichen Ende ist sie als Sackgasse ausgebildet. Die Straßen Reismühle und Elisenstraße verbinden sie direkt mit der Lübecker Straße, Alfred-und Freiligrathstraße sind nur für Rad- und Fußverkehr durchgängig zu benutzen. Richtung Süden zweigen ein Arm der Alfredstraße und die Wohnstraße Comeniusplatz ab, beide sind Sackgassen für den Kfz-Verkehr.

 

Von den genannten Straßen sind Reismühle und Elisenstraße sowie die Angerstraße ab Comeniusplatz Tempo-30-Zone – auf den übrigen Straßen gilt nach wie vor Tempo 50 (vgl. Karte).

 

Die 280 Meter lange Freiligrathstraße ist etwa in der Mitte für den durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt, sie stellt in beiden Fahrtrichtungen also für diesen eine Sackgasse dar. Radfahrende können ungehindert passieren. Die Straße erweckt aufgrund beidseitigen Parkens überwiegend in Schrägaufstellung den Eindruck eines Parkplatzes. Gehwege fehlen ganz oder sind nur schmal, was dazu führt, dass Erwachsene wie Kinder oft auf der Fahrbahn gehen.

 

An der Freiligrathstraße befindet sich eine mit knapp 360 Plätzen relativ große Wohnunterkunft für Geflüchtete und andere Personen mit Unterbringungsbedarf. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es einen großen Spielplatz und einen Sportplatz. Entsprechend sind viele Kinder zu Fuß, mit Fahrrädern und Rollern auf der Fahrbahn unterwegs.

 

Der Comeniusplatz ist eine kleine Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr, hier wird auf einer Straßenseite geparkt.

 

Die nördliche Alfredstraße kann nur über die Lübecker Straße mit dem Auto angefahren werden. Auch hier wird beidseitig schräg geparkt.

Es ist unverständlich, warum die drei genannten Straßen sowie das Westende der Angerstraße nicht in die Tempo-30-Zone einbezogen sind. Besonders in der Freiligrathstraße mit vielen spielenden Kindern führt dies zu Problemen, zumal sich manche Kfz-Fahrerinnen und Fahrer nicht einmal an die Begrenzung auf Tempo 50 halten. Auf der Angerstraße verführt das frühe Ende der Tempo-30-Ausweisung in Verbindung mit einer grünen Ampel Richtung Wandsbek dazu, ordentlich Gas zu geben, um die Kreuzung mit der Landwehr noch queren zu können.

Um Unfälle, besonders mit Kindern, zu vermeiden und um eine einheitlicheres Geschwindigkeitssystem zu erzielen, sollte die Tempo-30-Zone auf alle genannten Straßen ausgeweitet werden. Das hätte auch den Effekt, dass Tempo 30 in der jetzigen 30er-Zone besser eingehalten wird.

Die Freiligrathstraße sollte im Bereich zwischen dem Eingang der Unterkunft und dem Zugang zum Spielplatz zur Spielstraße werden, um so klarzustellen, dass hier Kinder und der Fußverkehr klar Vorrang haben.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Im Einvernehmen mit der BWVI und dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 31 nimmt die Verkehrsdirektion 51 hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1. und 2.:

Nach Prüfung der Örtlichkeit ist gegen die Erweiterung der Tempo 30-Zone mit Integration der Freiligrathstraße und des Comeniusplatzes nichts einzuwenden. Die genaue Umsetzung sollte unbedingt in Absprache mit dem zuständigen PK 31 erfolgen.

 

Zu Punkt 3.:

Die Alfredstraße ist im betreffenden Bereich eine ca. 60 m lange Sackgasse, die hauptsächlich von Fußgängern als Durchgang zum und/oder vom Marienkrankenhaus auf den beidseitig

vorhandenen Gehwegen genutzt wird. Es sind rechts und links Parkmöglichkeiten vorhanden, am Ende liegt eine Zufahrt zu privaten Stellplätzen. Aufgrund der Länge des Straßenabschnittes ist es kaum möglich, schnellere Geschwindigkeiten zu fahren. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Handelns und dem Gebot, nur dort Verkehrszeichen anzuordnen, wo dies für die verkehrlichen Belange erforderlich ist, wird die Ausweisung als Tempo 30-Zone abgelehnt.

 

Zu Punkt 4.:

Die Freiligrathstraße ist eine ca. 140 m lange für Fußgänger und Radfahrer durchlässige Sack-gasse mit einem mit Haltverbot versehenem Wendehammer.

 

Auf der nordöstlichen Seite befindet sich von der Angerstraße aus gesehen aufeinanderfolgend eine Wiese mit einer Eisdiele, ein Spielplatz, ein Fußballplatz und ein Gehweg.

Auf der südwestlichen Seite befindet sich eine Gewerbeschule, ein zugänglicher weiterer

Fußballplatz und am Ende eine Flüchtlingsunterkunft. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.

 

Durchgangsverkehr kann nicht stattfinden, zu Schul- und Arbeitsbeginn, sowie am Nachmittag gibt es Parksuchverkehr. Auf beiden Seiten ist bis kurz vor den Wendehammer Schrägparken angeordnet und durch Markierungen gekennzeichnet.

Eine Unfalllage mit den Ursachen Geschwindigkeit oder Überschreiten der Fahrbahn ist nicht vorhanden. Es gibt, wie in solchen Straßen typisch, Ein- und Ausparkunfälle.

In der Straße gibt es somit drei Flächen mit ausschließlicher Aufenthaltsfunktion, die gefahrlos erreicht werden können. Ein gefahrloses Begehen der Fahrbahn ist zu jeder Zeit möglich, aber eigentlich nicht notwendig, da auf dem südöstlichen Straßenteil kein Gehweg erreicht werden kann.

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VZ 325) beinhaltet die niveaugleiche

Herstellung aller Verkehrsflächen, incl. Anpassung der Wasserläufe und den Wegfall von

18 Parkständen. Die Einrichtung einer Spielstraße (VZ 250 + Zusatzzeichen 1010-10) würde dagegen jeglichen Fahrzeugverkehr verbieten.

 

Auf Grund der Tatsache, dass genügend Flächen für den Aufenthalt zur Verfügung stehen,

keinerlei Sicherheitsdefizite vorliegen und die für die Schule, die Anwohner und die Kunden aus den Geschäften der Landwehr notwendigen Parkplätze wegfallen würden, wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs abgelehnt. Dies gilt ebenso für die Umwandlung in eine Spielstraße.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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