20-5392

Tangstedter Landstraße, zwischen Krohnstieg und Landesgrenze Anmeldung einer Einzelzuweisung gem. §§ 36, 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2019 / 2020 bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG Abs. 1 werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neue größere Projekte (Maßnahmen, deren jährliche Iaufende Sachausgaben den Betrag von 50 Tsd. EUR übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. EUR, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen ab 500 Tsd. EUR) veranschlagt.

 

Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung über die Anmeldung von Einzelzuweisungen. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.

 

Einzelzuweisungen werden laut § 40 BezVG vom Bezirksamt bei der zuständigen Fachbehörde angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Sachverhalt:

Die ca. 3,7 km lange Tangstedter Landstraße liegt im Stadtteil Langenhorn (Ortsteil 432) im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord. Die Tangstedter Landstraße ist eine zweistreifig ausgebaute Bezirksstraße. Im Süden schließt sie 4-streifig an den Ring 3 (Gehlengraben / Krohnstieg) an. Im Norden führt die Tangstedter Landstraße über die Landesgrenze nach Schleswig-Holstein und schließt dort an die Bundesstraße 432 (Segeberger Chaussee) an. Die Tangstedter Landstraße ist Bestandteil des Strategischen Straßennetzes in Hamburg und verläuft in Parallellage zur hoch belasteten Langenhorner Chaussee.

Die Tangstedter Landstraße hat aufgrund der Lage im Netz, der Wirtschafts- und Schülerverkehre, der Busverkehre zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, des anliegenden Krankenhauses Heidberg eine hohe verkehrliche und überregionale Bedeutung, nicht nur für den Bezirk Hamburg-Nord, sondern gleichermaßen für ganz Hamburg und Teile Schleswig-Holsteins.

 

Mit Drucksache 20-3760 der Bezirksversammlung wurde am 14.12.2016 die Verwendung der Rahmenzuweisung für Neu-, Ausbau und Grundinstandsetzungen von Straßen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen. Zu den vom Bezirksamt Hamburg-Nord zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen zählt auch die Tangstedter Landstraße auf gesamter Länge mit einer möglichen Einteilung in mehrere Abschnitte, die aufgrund des Fahrbahn- und Nebenflächenzustandes grundinstand gesetzt werden müssen.

Bei der Betrachtung des gesamten Straßenquerschnitts sollen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer/innen, d.h. gleichermaßen für den Kfz-Verkehr, Radfahrer/innen, Fußgänger/ innen und den ÖPNV, erreicht werden.

 

Aus diesem Grunde wurde eine Haushaltsunterlage-Bau als Grundlage für eine Einzelanmeldung einer Grundinstandsetzung der gesamten Tangstedter Landstraße für den Doppelhaushalt 2019/2020 angefertigt. Im Rahmen dieser HU-Bau werden Gesamtkosten einschließlich Baunebenkosten, Kostenrisiken und -varianzen von ca. 19.500.000 € veranschlagt, deren Abfluss jedoch über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren (2019-2022) aufzuschlüsseln wäre.

 

Diese Kosten sollen als Einzelzuweisung bei der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für den Haushaltsvoranschlag 2019 / 2020 angemeldet werden (siehe Anlage 3).

 

Das Bezirksamt schlägt vor, die zuvor geschilderte Maßnahme als Einzelzuweisung für den Haushaltsvoranschlag 2019 / 2020 bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) anzumelden.

 

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