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StVO-Änderung nutzen - Tempo 30 in sensiblen Bereichen einrichten und verstärkt überwachen! Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen schützenswerten sozialen Einrichtungen sollen künftig leichter Tempo-30-Abschnitte – auch auf Hauptverkehrsstraßen – eingerichtet werden können. Bislang musste dafür in komplizierten Verfahren und mit hohen Hürden nachgewiesen werden, dass Tempo 30 unabdingbar sei, um die Sicherheit besonders schützenswerter Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wiederherzustellen.

Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November 2016 (Bundesgesetzblatt I S. 2848-2849 Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, vom 13. Dezember 2016) wurde von der Verkehrsministerkonferenz unter Hamburger Beteiligung auf den Weg gebracht und schließlich von der CDU/SPD-Koalition in Berlin und dem Bundesrat beschlossen.

Künftig soll der bisher erforderliche Nachweis eines Unfallschwerpunktes nicht mehr erbracht werden müssen, damit Länder und Kommunen Tempo-30-Abschnitte dort einrichten können, wo ein besonderer Schutz von Kindern, älteren Menschen oder generell schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern nötig ist.

Im Bezirk Hamburg-Nord wurden bereits auf einigen Straßenabschnitten hauptsächlich vor Schulen Tempo 30-Abschnitte eingeführt. Um die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu erhöhen, sollte diese Maßnahme künftig auf weitere Hauptverkehrs-, Vorfahrts- und anderen Straßen vor allen vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern angewandt werden.

Allerdings reicht die Ausweitung von Tempo-30-Strecken allein nicht aus – die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit muss auch eingehalten werden! Obschon sich nach einer aktuellen Studie des ADAC Hansa mehr als zwei Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer vor Schulen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, sind selbst nach Abzug einer Toleranzmarge durchschnittlich fast ein Drittel der Fahrzeuge vor Schulen zu schnell unterwegs. Das zeigt, dass es zu vielen Autofahrerinnen und Autofahrern an Problembewusstsein mangelt und die Kontrollen ausgedehnt werden sollten. 

Petitum/Beschluss

 

1.      Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde zu ersuchen, dass an Hauptverkehrs-, Vorfahrts- und weiteren Straßen im Bezirk Hamburg-Nord mit Schulen, Kitas, Seniorenwohnanlagen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf Tempo-30-Abschnitte angeordnet werden. Besonders soll dabei auf die Zuwegung zu den entsprechenden Einrichtungen geachtet werden.
Müssen Kinder, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen Fahrbahnen überqueren, um zu straßenabgewandten Eingängen zu gelangen, so sind auch diese mittelbar zum Zielort führenden Straßen in die Prüfung einzubeziehen.

2.      Weiter wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, Vertreterinnen oder Vertreter der zuständigen Behörden einzuladen, um im Verkehrsausschuss Vorgehen, Beurteilungskriterien und die Ergebnisse der Prüfung zu erläutern sowie die weiteren Schritte vorzustellen.

3.      Schließlich werden die zuständigen Behörden aufgefordert, Prävention und Sanktion von Geschwindigkeitsverstößen vor Schulen, Kitas und ähnlich sensiblen Institutionen zu verstärken. Es sollen Maßnahmen der Sensibilisierung wie verstärkter Einsatz fester und mobiler Dialogdisplays sowie häufigere Geschwindigkeitsmessungen mit Ansprache sich falsch verhaltender Fahrerinnen und Fahrer erfolgen. Zudem sollen deutlich häufiger Buß- und Verwarngelder ausgesprochen werden.

 

 

SPD-FraktionGRÜNE-Fraktion

Domres, Thomas Werner-Boelz, Michael
Kleinow, Alexander Schmidt, Thorsten
Lewin, Jörg