20-5070

Sturmschäden an Bäumen und Grünanlagen im Bezirk Hamburg Nord Kleine Anfrage Nr. 175/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In diesem Jahr ist es in Hamburg zu mehreren starken Herbststürmen, wie etwa „Xavier“, „Sebastian“ oder „Herwart“, gekommen. Hierdurch sind auch zahlreiche Bäume im Bezirk Hamburg Nord beschädigt worden und mussten teilweise auch komplett gefällt werden. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

  1. Wie viele Straßenbäume wurden aufgrund der Herbststürme 2017 bisher entwurzelt oder aufgrund starker Folgeschäden gefällt? Bitte nach Stadtteilen und Straßen aufschlüsseln.

Siehe die beigefügte Tabelle.

Bisher wurden mit Stand vom 24.11.2017 insgesamt 75 Totalschäden an Straßenbäumen im Bezirk Hamburg-Nord festgestellt.

  1. Wie viele Bäume in Grünanlagen wurden aufgrund der Herbststürme 2017 bisher entwurzelt oder aufgrund starker Folgeschäden gefällt? Bitte nach Stadtteilen und Grünanlagen aufschlüsseln.

Siehe die beigefügte Tabelle.

Bisher wurden mit Stand vom 24.11.2017 insgesamt 292 Totalschäden an Bäumen in Grünanlagen im Bezirk Hamburg-Nord festgestellt.

 

 

  1. Zu welchen sonstigen Schäden kam es durch die Stürme an Grünflächen und -zügen aufgrund der Stürme? Wie viele Fälle wurden wo und wann gemeldet? Bitte nach Stadtteilen und Grünanlagen aufschlüsseln.

Es gibt noch keine genaue Erfassung der sonstigen Schäden in den Grünanlagen. Die genannten Herbststürme haben im Bezirk Hamburg-Nord Schäden sowohl an den Wegen als auch bei den Ausstattungsgegenständen wie Bänke, Zäune etc. verursacht. So wurden beispielsweise im Stadtpark (Winterhude) wie auch in der Grünanlage Weg beim Jäger (Fuhlsbüttel) Bänke zerstört und Teile der Wege beschädigt. Des Weiteren sind im KSP Eilenau - Uhlandstraße  (Uhlenhorst) ca. 20 Meter Zaun zerstört worden.

  1. Bis wann sollen die Ersatzpflanzungen für die gefällten Straßenbäume jeweils erfolgen?
     
  2. Bis wann sollen die Ersatzpflanzungen für die in den Grünanlagen gefällten Bäume jeweils erfolgen?

Zu 4 - 5:

Die Ersatzpflanzungen erfolgen, vorbehaltlich der avisierten und zur Verfügung gestellten Sondermittel der Behörde für Umwelt und Energie, im Winterhalbjahr 2018.

 

 

 

Harald Rösler

04.12.2017

 

Anhänge