21-0576

Streckenweise Tempo 30 Geschwindigkeit in der Martinistraße
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.11.2019
Sachverhalt


 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass in der Martinistraße im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee streckenbezogen Tempo 30 angeordnet wird.

2. Sollte die zuständige Behörde den Schutz sozialer Einrichtungen zu Gunsten einer Regelgeschwindigkeit von 50 km/h zurückstellen, wird diese aufgefordert, darzulegen, welche tatsächlichen Auswirkungen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in diesem Abschnitt insbesondere für den Busverkehr hätte. Der bloße Verweis auf den vorhandenen Busverkehr und dessen Taktung wird vom Ausschuss als ungenügend betrachtet. Der Hauptausschuss hat diesem Beschluss einstimmig zugestimmt.

Begründung: Im Dezember 2016 ist eine Novelle der StVO in Kraft getreten, die den besonderen Schutz von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs voranbringen soll. Gemäß der Antragsteller entspricht insbesondere die Martinistraße den Schutzzielen der Novelle.

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 hat den Beschluss im Sinne der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRW A 30/751.20-32-00006 v 30.04.2018) geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Martinistraße ist eine Vorfahrtstraße, die auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist. Vorfahrtstraßen dienen der Abwicklung sowie der Bündelung des Verkehrs. Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von sozialen Einrichtungen. Es ist weiterhin eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig. Laut HRW Punkt 4 sind die Belange des ÖPNV in der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens 6 Fahrten innerhalb einer Stunde pro Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7-8 Uhr) vorliegt. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen

  • Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV,
  • betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge,
  • Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse

auf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV­StVO zu den §§ 39 bis 43, ,,Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (Randnummer 5). Die Martinistraße ist Teil des Busbeschleunigungsprogramms (Programm A). In der Martinistraße verlaufen die Metrobuslinien 20 und 25 jeweils im 10 Minuten Takt. Die Busbeschleunigung dient der Fahrplanstabilität sowie der Reisezeitgewinnung. Die Signalisierungen der Lichtsignalanlagen (LSA) sind dem Busbeschleunigungsprogramm angepasst Wartezeiten der Busse an den LSA werden dadurch verhindert, bzw. minimiert. Eine Anordnung Tempo 30-Strecke würde dem Busbeschleunigungsprogramm entgegenstehen und wird von uns nicht befürwortet.

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 24.9.2018 mit der o.g. Drucksache befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet: „Der Ausschuss bleibt bei seiner Forderung nach Tempo 30 und bittet das Bezirksamt, dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und darauf zu achten, das keine Bauarbeiten vorgenommen werden.“

Um die verschiedenen Bedürfnisse und verkehrlichen Anforderungen in der Martinistraße gleichermaßen zu berücksichtigen, schlagen wir eine pragmatische und sachbezogene Kompromisslösung vor, die sowohl das Schutzbedürfnis der sozialen Einrichtungen berücksichtigt als auch die Einwände der Straßenverkehrsbehörde gegen Tempo 30 auf der gesamten Martinistraße.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde die Umsetzung des folgenden Vorschlags zu prüfen:

Zum Schutz der sozialen Einrichtungen werden in den beiden Abschnitten Julius-Reinke-Stieg bis Frickestraße sowie Curschmannstraße bis Löwenstraße zwei streckenbezogene Tempo 30 Zonen eingerichtet. Da der Busverkehr auf diesen beiden Abschnitten aufgrund der sehr eng liegenden Bushaltestellen in einem Abstand von 350 m ohnehin nicht auf 50 km/h beschleunigen kann, wird er durch die Maßnahme nicht verlangsamt und das Busbeschleunigungsprogramm nicht konterkariert. Die dazwischen liegenden Abschnitten, an denen keine sozialen Einrichtungen liegen, kann der Busverkehr und der Kfz-Verkehr normal und ohne Zeitverlust fahren. Da die Martinistraße auf lange Sicht sowieso im Großen umgestaltet werden muss, kann dies als Test eingerichtet werden. Wir nehmen damit die Sicherheitsbedenken ernst, ohne die ganze Straße zu verlangsamen.

 

Bruns, Cornelia / Krümmer, Jutta