20-6407

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.01.2019
Sachverhalt

  1. Puttwiese 18-22

Neuregelung des ruhenden Verkehrs: Abbau: 1 x VZ 283-10 mit ZZ 1042-34 (dienstags, 7-12h) 1 x VZ 283-20 mit ZZ 1042-34 (dienstags, 7-12h)

Begründung:

Für die zur Rede stehende Örtlichkeit wurde am 20.10.2014 unter dem Aktenzeichen 034/8V/0715431/2014 eine zeitlich befristete Haltverbotstrecke angeordnet, um Fahrzeugen der Stadtreinigung eine Zufahrt zu der dortigen Wohnunterkunft zu ermöglichen. Die Stadtreinigung teilte dem Polizeikommissariats 34 mit, dass eine Alternative zum bisherigen Abholverfahren gefunden wurde und die Haltverbotstrecke entbehrlich sei.

 

  1. Obenhauptstraße ggü Hausnummer 5 / Einmündung Hindenburgstraße

Neuregelung des ruhenden Verkehrs: Verlängerung der bestehenden Grenzmarkierung VZ 299 gern. beigefügtem Verkehrszeichenplan

Begründung:

Die bereits bestehende Grenzmarkierung muss zur Einmündung Hindenburgstraße verlängert werden, da dort regelmäßig Fahrzeuge parken, die den aus der Hindenburgstraße nach rechts einbiegenden Fahrzeugen die Sicht versperren. Während des Einbiegevorganges müssen diese Fahrzeuge bereits im Gegenverkehr fahren. Dadurch kommt es häufig zu Gefahrensituationen und Beinahunfällen.

 

  1. Tarpenring gegenüber 23

Neuordnung des ruhenden Verkehrs: Einrichtung einer Haltverbotstrecke, Aufstellen von VZ 283-10, -20 und -30 gemäß Luftbild

Begründung:

An der genannten Örtlichkeit wird regelmäßig beidseitig in der Kurve geparkt. Dadurch wird die Fahrbahn dort so weit eingeengt, dass sich Lkw nicht begegnen können und teilweise gefährliche Rückfahrmanöver durchführen müssen. Auf diesen Umstand wurden wir von Mitarbeitern ansässiger Firmen hingewiesen. Der zuständige Stadtteilpolizist bestätigte dieses. Durch das Haltverbot an der Innenseite der Kurve soll eine ausreichende Durchfahrtbreite auch für zwei sich begegnende Lkw erreicht werden.

Die Länge der Haltverbotstrecke beträgt ca. 50 Meter.

 

  1. Neubergerweg 8-12, Fußgängerquerungshilfe vor Grundschule

Einbau von Absperrelementen: Einbau von  zwei rot-weißen Sperrpfosten – VZ 600-60

Begründung:

Sowohl dem Bezirksamt Hamburg-Nord als auch der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 34 liegen Hinweise eines Bürgers vor, der an der zur Rede stehenden Örtlichkeit immer wieder beobachtet, dass Kraftfahrzeuge die dortige Fußgängerquerungshilfe und im weiteren Verlauf den Gehweg sowie den Radweg befahren.

Bei den Fahrern dieser Fahrzeuge soll es sich demnach entweder um bringende oder abholende Eltern von Schulkindern oder aber um Anwohner einer dortigen Reihenhauszeile handeln, die mit ihren Fahrzeugen beispielweise für Ladevorgänge bis vor die Haustür fahren.

Eine polizeiliche Überwachung erbrachte bisher keinen nachhaltigen Erfolg.

Für einen besseren Schutz der Fußgänger und Radfahrer sowie der öffentlichen Wegeflächen soll mit dem Einbau der Absperrelemente ein Befahren der Fußgängerquerungshilfe und der Nebenflächen künftig verhindert werden.

Bereits im Jahr 2008 sind im Neubergerweg zwischen der Hausnummer 6 und der Einmündung Langenhorner Chaussee in  den Nebenflächen Absperrpfosten angeordnet worden, um ein Befahren der Flächen mit Kraftfahrzeugen zu unterbinden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.