21-0987

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 22.06.2020 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.6.1

Sachverhalt

  1. Großheidestraße zwischen Jarrestraße und Meerweinstraße auf der

 Seite der geraden Hausnummern

Einbau von Absperrelementen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von 30 Pollern

 

Begründung:

In der Großheidestraße ist zwischen der Jarrestraße und der Meerweinstraße auf der Seite der geraden Hausnummern durch Zeichen 315-55 StVO halbachsiges Gehwegparken angeordnet. Durch den Parkdruck im gesamten Bereich der Jarrestadt wird dort leider entgegen der Parkordnung schräg zur Fahrbahn geparkt.

Da die Fläche zum Schrägparken nicht ausreicht, stehen die Fahrzeuge oftmals teilweise auf dem Gehweg. Der Gehweg hat dort eine Breite von 1,5 m und durch die falsch parkenden Fahrzeuge wird dieser weiter eingeengt. Angrenzend zu dieser Fläche befindet sich ein großer Kindergarten, der mit den Kindern und den entsprechenden Kinderkarren der Gehweg in gesamter Breite benötigt. Da dies nicht der Fall ist, weichen diese

auf die Fahrbahn aus. Um diese gefährlichen Situationen zu vermeiden ist es erforderlich, dass die Parkordnung dort eingehalten wird. Bei einem Ortstermin mit N/MR, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde das Aufbringen einer Fahrbahnrandmarkierung (Zeichen 295 StVO ) als erste Maßnahme beschlossen.

Das Aufbringen von Zeichen 295 StVO und die Überwachung der Polizei hat zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation geführt. Daher ist der Einbau von Absperrelementen erforderlich, um die Parkordnung in dem Bereich einzuhalten.

 

  1. Loogestieg 12

Aufhebung eines personengebundenen Parkstandes

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Entfernung: 1 Mast mit 1 VZ 314-50 StVO, 1 VZ 1044-11 StVO,

Stellplatzumrandung mit Piktogramm

  • Aufstellung: nicht erforderlich

 

Begründung:

Der Stellplatz ist nicht mehr erforderlich, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

 

 

  1. Münsterstraße ggü. Hausnummer 2

Erster Parkstand nach Einmündung Süderfeldstraße

Aufstellen von Absperrelementen, Umsetzen des VZ 315 StVO

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  1. Aufstellen von zwei Absperrelementen auf dem ersten Parkstand (Gehwegparken) nach der Einmündung, ggü der Hausnummer 2.
  2. Aufhebung des Gehwegparkens an der Stelle, durch Entfernen des Verkehrszeichen VZ 315 StVO und Neusetzung des VZ 315 StVO links neben den Baum (aus Fahrbahnsicht), gegenüber Hausnummer 4 a.

 

Begründung:

  1. Aufgrund der Stellung eines Stromverteilerschrankes wird der Gehweg durch parkende Kfz untermaßig (118 cm).
  2. Weiterführung des Gehwegparkens, ab dem nächsten Baum durch Umsetzung des VZ 315 StVO.

 

 

  1. Henry-Budge-Straße/ Carl-Cohn-Straße

Einbau von Absperrelementen

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von drei Pollern

 

Begründung:

An der Einmündung Henry-Budge-Straße / Carl-Cohn-Straße befindet sich eine großzügige Freifläche, die seit geraumer Zeit von falsch parkenden Fahrzeugen genutzt wird. Um auf die Fläche zu gelangen muss unmittelbar im Einmündungsbereich über die Gehwegflächen gefahren werden. Es befindet sich keine Überfahrt oder ähnliches in diesem Bereich und die Fahrzeuge nutzen die dort treffenden Gehwege der Henry-Budge- Straße und der Carl-Cohn-Straße. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Grundschule und die Einmündung liegt auf dem Schulweg dorthin. Um den Gehweg und die Fußgänger zu schützen ist der Einbau der Poller notwendig. Eine Überwachung durch die Polizei führte zu keinen nennenswerten Verbesserungen der Situation. Die Anordnung wurde mit N/MR abgestimmt.

 

  1. Körnerstraße 7-25

   Aufstellen von VZ-Trägern und VZ der StVO auf der Seite der ungeraden Hausnummern

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

  • Aufstellen der VZ-Träger und der VZ 283-10, -30 StVO gemäß Skizze.

 

 

 

 

Begründung:

Im Rahmen der Überprüfung der Unfallzahlen und Unfallursachen wurde festgestellt, dass in der Körnerstraße verhältnismäßig viele Unfälle im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr aufgezeichnet wurden. Die Körnerstraße wird von PKW’s und Radfahrern gleichermaßen genutzt. Darüber hinaus befahren aus Richtung Sierichstraße Stadtrundfahrtbusse die Körnerstraße. Die Unfallursache und Unfallzahlen lassen sich eindeutig auf das erlaubte Fahrbahnrandparken zurückführen. Durch das besagte Fahrbahnrandparken haben explizit die Stadtrundfahrtbusse nicht ausreichend Platz, so dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch das Aufstellen der Beschilderung würde genügend Platz für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Das bestehende Gehwegparken ist von der Anordnung ausgenommen.

 

  1. Manilaweg 1

Einbau eines Umlaufsperrbügels

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau eines Umlaufsperrbügels

 

Begründung:

Die Leitung der KITA im Manilaweg 1 bemängelt die aus Ihrer Sicht gefährliche Situation zwischen Fußgängern (insbesondere Kinder) und den von der Manilabrücke kommenden Radfahrer. Die Radfahrer haben auf Grund der Abschüssigkeit eine deutlich erhöhte Geschwindigkeit und kreuzen am Ende der Brück direkt im Eingangsbereich der KITA den Gehweg, der vom Überseering kommt. Auf diesem Gehweg wird die Mehrzahl der Kinder zur KITA gebracht. Bei einem Ortstermin durch die Straßenverkehrsbehörde und dem Bezirksamt konnte die Einschätzung der KITA-Leitung bestätigt werden. Bei dem Termin wurde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt festgelegt, den westlichen Handlauf der Brücke mit einem Umlaufsperrbügel zu verlängern, um die Geschwindigkeit des Radverkehrs zu drosseln und die Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Radfahrern

zu erhöhen.

 

  1. Braamkamp - zwischen Alsterdorfer Straße und Jahnring für beide Fahrtrichtungen

Verlängerung des Pilotprojekts bis 31.12.2020

 

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurden die Straße Braamkamp weitere Pilotstrecken

ausgewählt.

 

Der Straßenabschnitt ist ca. 700 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 310 Kfz, davon 3,7 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich.

 

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte, benutzungspflichtige Radwege. Gehwege sind vorhanden.

 

Auf beiden Seiten befindet sich 3-6-geschossige, geschlossene Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe, vereinzelt mit halboffener Bebauung. Für den genannten Bereich sind 329 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

 

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 33“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom Juni 2016

dargestellt.

 

Die Verlängerung des Pilotversuchs um ein weiteres Jahr wird erforderlich, da die Ergebnisse der begleitenden Untersuchung noch nicht abschließend beurteilt wurden.

 

  1. Tarpenbekstraße (B 433) zwischen Martinistraße und Lokstedter Weg

Verlängerung des Pilotversuchs Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht

 für beide Fahrtrichtungen

 

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen

Straßen Hamburgs wurde die Tarpenbekstraße als weitere Pilotstrecke ausgewählt.

 

Der Straßenabschnitt ist ca. 970 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 420 Kfz, davon 2,9 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich. Hier verkehren 5 Buslinien, davon eine Nachtbuslinie.

 

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte, benutzungspflichtige Radwege. Gehwege sind vorhanden.

 

Auf beiden Seiten befindet sich 2-6-geschossige, geschlossene Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe. Für den genannten Bereich sind 395 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

 

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 31“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom Juni 2016 dargestellt.

 

 

Die Verlängerung des Pilotversuchs um ein weiteres Jahr wird erforderlich,

da die Ergebnisse der begleitenden Untersuchung noch nicht abschließend

beurteilt wurden.

 

  1. Gertigstraße

Einrichten einer Fahrradstraße

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Neubeschilderung; Fahrbahnmarkierungen

 

Begründung:

Die Gertigstraße wird zwischen der Barmbeker Straße und dem Mühlenkamp als Fahrradstraße eingerichtet. Dafür werden die in den Plänen mit den Zeichnungsnummern 18-12908-04-01 und 18-12908-04-02 aufgeführten Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet.

 

  1. Alter Güterbahnhof 2-4 und 4-6

Aufbringen einer Grenzmarkierung Zeichen 299 StVO

 

Durchzuführende Maßnahmen:

Aufbringen von 7 x Grenzmarkierung vor Baumscheiben

 

Begründung:

In der Straße Alter Güterbahnhof befinden sich zwischen den Hausnummern 2-4 und 4-6 private Verkehrsflächen, die als Feuerwehrzufahrt, Tiefgaragenzufahrt und Versorgungsweg für die Müllabfuhr genutzt werden. Um diese beiden Zufahrten sind im öffentlichen Bereich Baumscheiben angelegt. Durch den Parkdruck wird auf der Fahrbahn der Straße Alter Güterbahnhof vor diesen Baumscheiben geparkt. Dadurch ist es den Fahrzeugen der Müllabfuhr nicht möglich, die Zufahrten zu befahren. Ebenso ist es für Fahrzeuge der Feuerwehr. Um eine uneingeschränkte Nutzung der Zufahrten zu ermöglichen ist es nötig, das Parken vor diesen Baumscheiben zu unterbinden.

 

  1. Maria-Louisen-Stieg

Einrichten eines Halteverbotes auf der Seite der geraden Hausnummer

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Abbau des Zeichen 283-20 StVO und Anbringen von Zeichen 283-30 StVO an vorhandenen Mast Maria-Louisen-Stieg 10
  • Setzen eines Verkehrszeichenträgers mit Zeichen 283-30 StVO in Höhe Maria-Louisen-Stieg 14
  • Setzen eines Verkehrszeichenträgers mit Zeichen 283-20 StVO an der Einmündung zur Barmbeker Straße

 

Begründung:

Beim Maria-Louisen-Stieg handelt es sich um eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Maria-Louisen-Straße zur Barmbeker Straße. In dem geraden Teilstück zur Barmbeker Straße wird auf beiden Straßenseiten zum Teil auf dem Gehweg und zum Teil auf der Fahrbahn geparkt. Dies ist so straßenverkehrsbehördlich nicht angeordnet, da die Fahrbahnbreite und die Gehwegbreiten dies nicht hergeben. Die Fahrbahnbreite beträgt

5,20 m und die jeweiligen Gehwege weisen eine Breite von ca. 1,5 m auf. Durch das teilweise Parken auf dem Gehweg wird dieser auf beiden Seiten so eingeschränkt, dass oftmals lediglich eine Breite von max. 1m übrig bleibt. Dies ist für einen ungehinderten Fußverkehr nicht ausreichend. Ebenso bleibt durch das beidseitige Parken nicht genügend Platz, um größere Fahrzeuge, insbesondere die der Stadtreinigung und der Feuerwehr, ungehindert das Befahren des Maria-Louisen-Stieges zu ermöglichen. Anwohner/innen aus dem Quartier haben diese Situation dem PK 33 mitgeteilt und die Polizei hat versucht, die vorgeschriebene Parkordnung durchzusetzen. Dies hat leider zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation geführt. Des Weiteren sprachen sich die Anwohner für eine klare straßenverkehrsbehördliche Regelung hinsichtlich des Parkens aus. Dies wird mit dem Einrichten des Haltverbots auf der Seite der geraden Hausnummern hergestellt.

 

  1. Martinistraße 23 - 25

Verkürzung des Schutzstreifens für Radfahrer und Änderung der

Parkanordnung

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Entfernen der äußeren, unterbrochenen Linie des markierten Schutzstreifens,
  • das Aufstellen von Absperrelementen auf dem Gehweg,
  • Versetzen eines VZ 315-66 StVO vor Haus 21 und
  • das Aufstellen von je einem VZ 315-56 und 315-57 StVO vor den Häuser 23-25.

 

Begründung:

Beim Um- und Ausbau des Knotens Martinistraße / Tarpenbekstraße wurden Radverkehrsanlagen eingebaut. Zwischen dem Knoten und der Martinistraße 25 läuft die Radverkehrsanlage für Radfahrer, die in Richtung Eppendorfer Landstraße fahren, in Form einer Schutzstreifens aus und endet im Mischverkehr. Vor den Häusern Martinistraße 23-25 verläuft rechts neben dem Schutzstreifen ein Sicherheitstreifen. Rechts neben dem Sicherheitstreifen ist durch VZ 315 StVO das Parken ganz auf dem Gehweg erlaubt und angeordnet.

 

Die mit Wabenpflaster hergestellte Fläche auf dem Gehweg für den ruhenden Verkehr ist jedoch stark untermaßig. Am Anfang der Fläche vor Haus 25 ist der Streifen gerade 130cm breit. In der Folge nutzen parkwillige Fahrzeugführer die rechte Markierung des Schutzstreifens als Parkstandsmarkierung, was den Verlust des Sicherheitsstreifens zur Folge hat. Es liegen berechtigte Beschwerden eines Radfahrers vor.

 

Mit der Umsetzung dieser Anordnung wird der Schutzstreifen verkürzt und endet bereits kurz hinter der leichten Kurve. Die dann verbleibende rechte (geschlossene) Linie des ehemaligen Schutzstreifens dient dann als Parkstandsmarkierung. Durch die Aufstellung der VZ 315 StVO wird die erlaubte und angeordnete Aufstellform für den ruhenden Verkehr angepasst. Die ersten Meter der Gehwegfläche werden durch Absperrelemente für den ruhenden Verkehr gesperrt. Hier befindet sich noch der auslaufenden Schutzstreifen für Radfahrer. Ein sicheres Parken wäre nicht möglich.

 

  1. Eppendorfer Landstraße 1 / Nebenfahrbahn

Aufstellung eines Verkehrsschildes vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Aufstellung: 2 VZ 209
  • Markierung: keine

 

Begründung:

Die Nebenfahrbahn ist als Einbahnstraße eingerichtet. Die Hauptfahrbahn ist in Höhe Ausfahrt Nebenstraße vierspurig. Weiterhin beginnt dort eine Busfahrspur, ein Taxenstand und eine Linksabbiegerspur direkt im Anschluss der Ausfahrt. Durch die durchgezogene Mittellinie ist die Fahrtrichtung aus der Nebenfahrbahn heraus nach rechts vorgegeben. Es wurde jedoch mehrmals diverse Verstöße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung festgestellt, teilweise mit Gefährdung, dabei wurden von den Betroffenen die Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit moniert. Um die vorgeschriebene Fahrtrichtung klarzustellen und sichtbarer zu machen, werden

die VZ 209 angeordnet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz