Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 14.09.2020 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Neuordnung des Radverkehrs
Durchzuführende Maßnahmen:
Begründung:
Im Rahmen der Herstellung einer Radwegeführung um die Alster wurde die Fernsicht und der Knoten Fernsicht/ Gellertstraße / Bellevue umgebaut. Die Fernsicht bekam einen Radfahrschutzstreifen und die Lichtsignalanlage wurde für eine Fahrradstraße ( Bellevue ) umgebaut. Somit befindet sich bereits eine Signalisierung für den Radverkehr aus der Bellevue an dem Knoten. Zurzeit erfolgt die Radverkehrsführung auf dem wasserseitigen Radweg in beide Richtungen. Damit endet die Radverkehrsführung an dem Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue im Nichts und der Radverkehr muss absteigen, um auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen zu gelangen, wenn er der Alsterfahrradachse folgen möchte. Der kollidierende Radverkehr hat in der Vergangenheit schon zu Verkehrsunfällen im Bereich des Knotens Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue
geführt. Eine Öffnung des Radverkehrs in der Bellevue entgegen der Einbahnstraßenregelung kann auf Grund der Kurvenlage und des zu engen Straßenquerschnittes nicht durchgängig angeordnet werden. Um den Radverkehr sicher zum Knoten Fernsicht/ Gellertstraße / Bellevue zu führen, ist die Öffnung der Einbahnstraßenregelung im geraden Straßenverlauf der Bellevue zwischen der Einmündung zur Scheffelstraße und dem Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue erforderlich. Dies ist eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Herstellung der Bellevue als Fahrradstraße.
Ergänzung vom 17.08.20:
Um die Sichtverhältnisse an der Ableitung des Radweges an der Einmündung Scheffelstraße zu verbessern, ist es notwendig, die ersten drei Parkplätze im Seitenstreifen mittels Absperrelementen (Betonringe) zu sperren. In der Vergangenheit haben dort auch erlaubterweise größere Fahrzeuge geparkt und damit die Sichtbeziehung zwischen dem Radverkehr und dem motorisierten Verkehr behindert. Auch hier handelt es sich um
eine vorübergehende Maßnahme bis zur Fertigstellung der Fahrradstraße.
Einbau von Absperrelementen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Durchzuführende Maßnahmen:
Begründung:
Aufgrund von parkenden Fahrzeugen auf den Nebenflächen am o.a. Ort wird die Sicht nach links für abbiegende Fahrzeuge aus der Straße Butenkamp erheblich eingeschränkt. Durch die leicht zurück geneigte Kurvenlage der Ohldorfer Straße in diesem Bereich wird die Einsehbarkeit weiter reduziert, so dass es zu wiederholten Beschwerden von Fahrzeugführern kam. Eine Sanktionierung, in Form von Ordnungswidrigkeitenanzeigen, auf der nicht zum Parken freigegebenen Nebenfläche erbrachte keinen Erfolg, so dass eine bauliche Veränderung erforderlich ist. Nach Rücksprache mit N/MR2 (Gollnow, Hein) ist ein Überbauen des Bereichs aufgrund von Schächten und Hydranten nicht möglich. Aus diesem Grund wird das Aufstellen von 4 Pollern (B-Schließung) und 3 Fahrradbügeln längs zur Ohlsdorfer Straße sowie 1 Fahrradbügel quer zur Ohlsdorfer Straße (um ein Hineinfahren zu verhindern) angeordnet.
Ergänzung vom 10.09.20:
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde wegen baulicher Bedenken am 09.09.2020 widerrufen.
Grenzmarkierung (VZ 299StVO) und Aufstellung von drei Fahrradanlehnbügeln
Durchzuführende Maßnahmen:
(Garagenzufahrt) vor der Baumscheibe rechts der Ein- /Ausfahrt.
Begründung:
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
Einbau von zwei Pollern und einem Fahrradbügel
Durchzuführende Maßnahmen:
Begründung:
Durch die Umgestaltung der Nebenfahrbahn der Saarlandstraße im Knoten Alte Wöhr / Saarlandstraße ist im südlichen Bereich der Nebenfahrbahn eine Aufleitung für Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg hergerichtet worden. Die gut sichtbare Aufleitung wird jedoch durch Falschparker teils oder ganz zugeparkt. Hierdurch entsteht für Fahrradfahrer aus Richtung Norden eine erhebliche Gefahr. Um diese Gefahr schnellstmöglich zu unterbinden, wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht als zielführend angesehen. Daher wird der Einbau von zwei Pollern links und rechts der Aufleitung und einem Fahrradbügel in der Verlängerung der Nebenfahrbahn als ein geeignetes Mittel angesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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