21-1439

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2020
Sachverhalt

 

  1. Bellevue / Scheffelstraße

Neuordnung des Radverkehrs

 

 Durchzuführende Maßnahmen:

  • Anbringen von Zeichen 267 StVO mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO am Lichtmast vor dem Haus Bellevue 34
  • Anbringen von Zeichen 1000-32 und Zeichen 1012-31 StVO am vorhandenen Mast auf der Nebenfläche in der Bellevue ggü. der Scheffelstraße
  • Anbringen von Zeichen 138 StVO am Lichtmast vor dem Haus Bellevue 34
  • Setzten eines Mastes mit Zeichen 138 StVO auf der Wasserseite ggü. Bellevue 34

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Herstellung einer Radwegeführung um die Alster wurde die Fernsicht und der Knoten Fernsicht/ Gellertstraße / Bellevue umgebaut. Die Fernsicht bekam einen Radfahrschutzstreifen und die Lichtsignalanlage wurde für eine Fahrradstraße ( Bellevue ) umgebaut. Somit befindet sich bereits eine Signalisierung für den Radverkehr aus der Bellevue an dem Knoten. Zurzeit erfolgt die Radverkehrsführung auf dem wasserseitigen Radweg in beide Richtungen. Damit endet die Radverkehrsführung an dem Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue im Nichts und der Radverkehr muss absteigen, um auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen zu gelangen, wenn er der Alsterfahrradachse folgen möchte. Der kollidierende Radverkehr hat in der Vergangenheit schon zu Verkehrsunfällen im Bereich des Knotens Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue

geführt. Eine Öffnung des Radverkehrs in der Bellevue entgegen der Einbahnstraßenregelung kann auf Grund der Kurvenlage und des zu engen Straßenquerschnittes nicht durchgängig angeordnet werden. Um den Radverkehr sicher zum Knoten Fernsicht/ Gellertstraße / Bellevue zu führen, ist die Öffnung der Einbahnstraßenregelung im geraden Straßenverlauf der Bellevue zwischen der Einmündung zur Scheffelstraße und dem Knoten Fernsicht / Gellertstraße / Bellevue erforderlich. Dies ist eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Herstellung der Bellevue als Fahrradstraße.

 

Ergänzung vom 17.08.20:

 

Um die Sichtverhältnisse an der Ableitung des Radweges an der Einmündung Scheffelstraße zu verbessern, ist es notwendig, die ersten drei Parkplätze im Seitenstreifen mittels Absperrelementen (Betonringe) zu sperren. In der Vergangenheit haben dort auch erlaubterweise größere Fahrzeuge geparkt und damit die Sichtbeziehung zwischen dem Radverkehr und dem motorisierten Verkehr behindert. Auch hier handelt es sich um

eine vorübergehende Maßnahme bis zur Fertigstellung der Fahrradstraße.

 

  1. Ohlsdorfer Straße / Butenkamp

Einbau von Absperrelementen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von 4 Pollern (mit B-Schließung) und 4 Fahrradbügeln

 

Begründung:

 

Aufgrund von parkenden Fahrzeugen auf den Nebenflächen am o.a. Ort wird die Sicht nach links für abbiegende Fahrzeuge aus der Straße Butenkamp erheblich eingeschränkt. Durch die leicht zurück geneigte Kurvenlage der Ohldorfer Straße in diesem Bereich wird die Einsehbarkeit weiter reduziert, so dass es zu wiederholten Beschwerden von Fahrzeugführern kam. Eine Sanktionierung, in Form von Ordnungswidrigkeitenanzeigen, auf der nicht zum Parken freigegebenen Nebenfläche erbrachte keinen Erfolg, so dass eine bauliche Veränderung erforderlich ist. Nach Rücksprache mit N/MR2 (Gollnow, Hein) ist ein Überbauen des Bereichs aufgrund von Schächten und Hydranten nicht möglich. Aus diesem Grund wird das Aufstellen von 4 Pollern (B-Schließung) und 3 Fahrradbügeln längs zur Ohlsdorfer Straße sowie 1 Fahrradbügel quer zur Ohlsdorfer Straße (um ein Hineinfahren zu verhindern) angeordnet.

 

Ergänzung vom 10.09.20:

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde wegen baulicher Bedenken am 09.09.2020 widerrufen.

 

  1. Geschwister-Scholl-Straße 77

Grenzmarkierung (VZ 299StVO) und Aufstellung von drei Fahrradanlehnbügeln

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Aufstellung: Drei Fahrradanlehnbügel in Schrägaufstellung auf dem nicht zum Parken freigegebenen Gehweg, zwischen Garagenzufahrt und Straßenbaum (links der Ein- /Ausfahrt)
  • Markierung: Grenzmarkierung zur Verlängerung des bestehenden Haltverbotes

(Garagenzufahrt) vor der Baumscheibe rechts der Ein- /Ausfahrt.

 

Begründung:

 

Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

 

  1. Saarlandstraße / Nebenfahrbahn

Einbau von zwei Pollern und einem Fahrradbügel

 

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Einbau von zwei Pollern und einem Fahrradbügel

 

 

Begründung:

 

Durch die Umgestaltung der Nebenfahrbahn der Saarlandstraße im Knoten Alte Wöhr / Saarlandstraße ist im südlichen Bereich der Nebenfahrbahn eine Aufleitung für Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg hergerichtet worden. Die gut sichtbare Aufleitung wird jedoch durch Falschparker teils oder ganz zugeparkt. Hierdurch entsteht für Fahrradfahrer aus Richtung Norden eine erhebliche Gefahr. Um diese Gefahr schnellstmöglich zu unterbinden, wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht als zielführend angesehen. Daher wird der Einbau von zwei Pollern links und rechts der Aufleitung und einem Fahrradbügel in der Verlängerung der Nebenfahrbahn als ein geeignetes Mittel angesehen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz