20-6658

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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18.03.2019
Sachverhalt

1. Tarpenbekstraße (B 433) zwischen Martinistraße und Lokstedter Weg für beide Fahrtrichtungen

Rechtsgrundlage: § 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO

Regelung:

Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt. Es handelt sich um eine weitere Pilotstrecke für den Zeitraum von einem Jahr.

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurde die Tarpenbekstraße als weitere Pilotstrecke ausgewählt.

Der Straßenabschnitt ist ca. 970 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 420 Kfz, davon 2,9 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich. Hier verkehren 5 Buslinien, davon eine Nachtbuslinie.

 

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte, benutzungspflichtige Rad-wege. Gehwege sind vorhanden.

Auf beiden Seiten befindet sich 2-6-geschossige, geschlossene Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe. Für den genannten Bereich sind 395 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 31“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom Juni 2016 dargestellt.

Durchzuführende Maßnahmen:

Aufstellung von Verkehrszeichen gem. beigefügter Anlagen.

 

 

2. Braamkamp– zwischen Alsterdorfer Straße und Jahnring für beide Fahrtrichtungen

Rechtsgrundlage: § 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO

Regelung:

Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt. Es handelt sich um eine weitere Pilotstrecke für den Zeitraum von einem Jahr.

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurden die Straße Braamkamp weitere Pilotstrecken ausgewählt.

Der Straßenabschnitt ist ca. 700 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 310 Kfz, davon 3,7 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich.

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte, benutzungspflichtige Rad-wege. Gehwege sind vorhanden.

Auf beiden Seiten befindet sich 3-6-geschossige, geschlossene Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe, vereinzelt mit halboffener Bebauung. Für den genannten Bereich sind 329 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 33“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom Juni 2016 dargestellt.

Durchzuführende Maßnahmen:

Aufstellung von Verkehrszeichen gem. beigefügter Anlagen

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.